

Unfallmanagement
Auf dem Weg zu einem erfolgreichen Unfallmanagement!
Die Minimierung von Unfallrisiken und die effektive Bewältigung von Unfällen sind essenziell für die Sicherheit von Mitarbeiter *innen, die Aufrechterhaltung des Betriebs und den Schutz des Unternehmensimages – ein erfolgreiches Unfallmanagement ist daher ein Schlüsselfaktor für jeden Betrieb.
Was genau bedeutet erfolgreiches Unfallmanagement und wie kann es die Sicherheit am Arbeitsplatz erhöhen?
Unfallmanagement bezieht sich nicht nur auf die Reaktion auf bereits eingetretene Arbeitsunfälle, sondern erfordert präventive Maßnahmen, um zukünftige Vorfälle zu vermeiden. Im Zentrum stehen die Identifikation von Unfallursachen, die Analyse von Abläufen und die Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Die Hauptziele eines erfolgreichen Unfallmanagements sind:
Vorbeugung von Unfällen durch gezielte Sicherheitsmaßnahmen.
Effektive Reaktion auf Unfälle, um Personen- und Sachschäden zu minimieren und Verbesserungen abzuleiten.
Systematische Untersuchung der Ursachen von Unfällen, Beinaheunfällen und gefährlichen Situationen.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Verschiedene gesetzliche Vorgaben und Regelungen sind maßgebend für das Unfallmanagement in deutschen Unternehmen. Diese Gesetze und Vorschriften sind darauf ausgelegt, eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten und die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen.
Zu den wichtigsten Regelungen gehören:
Prävention von Arbeitsunfällen
Die beste Strategie gegen Arbeitsunfälle ist ein gelungener Arbeitsschutz. Ein effektives Unfallmanagement beginnt mit der Prävention. Dabei spielen Gefährdungsbeurteilungen (GBU) eine entscheidende Rolle.
Gefährdungsbeurteilung durchführen
Eine Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Instrument des Arbeitsschutzes, bei dem potenzielle Gefahren am Arbeitsplatz identifiziert, bewertet und Maßnahmen zur Minimierung oder Beseitigung dieser Gefahren festgelegt werden. Laut § 5 Abs. 1 ArbSchG ist jedes Unternehmen gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung umzusetzen. Die GBU wird von Arbeitgeber * innen und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) durchgeführt und erfüllt dabei gleich mehrere gesetzliche Vorgaben.
1. Einhaltung der Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG):
Das ArbSchG enthält diverse spezifische Vorschriften zum Arbeitsschutz, z. B. in Bezug auf die Arbeitszeit, die Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) oder die Vermeidung von Lärm und Gefahrstoffen. Die Gefährdungsbeurteilung unterstützt die konkrete Umsetzung dieser Vorschriften, indem sie die jeweiligen Gefährdungen identifiziert und die notwendigen Maßnahmen ableitet.
2. Umsetzung der Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV):
Die BetrSichV konkretisiert die allgemeinen Schutzpflichten des ArbSchG und regelt die technischen Anforderungen an Arbeitsmittel, Arbeitsstätten und Verfahren. Die Gefährdungsbeurteilung ist Grundlage für die Einhaltung dieser technischen Vorgaben. Sie ermöglicht die Auswahl und den Einsatz geeigneter Schutzmaßnahmen und -vorrichtungen.
3. Erfüllung der Dokumentationspflicht:
Eine Gefährdungsbeurteilung muss grundsätzlich dokumentiert werden. Diese Dokumentation ist ein Nachweis dafür, dass Arbeitgeber *innen ihrer gesetzlichen Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung nachgekommen sind. Dokumentation bildet zusätzlich die Grundlage für die Kontrolle und Überprüfung der getroffenen Schutzmaßnahmen.
4. Mitarbeiterunterweisung:
Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind die Basis für die Information und Unterweisung der Beschäftigten über die bestehenden Gefahren und Sicherheitsvorschriften. Die Beschäftigten müssen über die Risiken ihrer Arbeitstätigkeit informiert werden, um ihr Verhalten entsprechend anpassen zu können.
Ziel ist es, ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu schaffen und das Risiko von Unfällen und Berufskrankheiten zu reduzieren.
Was macht eine gelungene Gefährdungsbeurteilung aus:
Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit von Maßnahmen und Anpassung der Strategien, basierend auf aktuellen Erkenntnissen und Vorfällen, sind dabei vorgeschrieben und zielführend.
Regelmäßige Schulungen
§ 5 Abs. 3 ArbSchG verlangt, dass Arbeitgeber *innen die notwendigen Schulungen und Unterweisungen organisieren, um sicherzustellen, dass alle Beschäftigten über die Gefahren am Arbeitsplatz informiert sind und wissen, wie sie sicher arbeiten können. Hierbei müssen je nach Tätigkeitsfeld der Mitarbeiter *innen spezielle Themen, wie der Umgang mit Gefahrstoffen oder die richtige Nutzung von Maschinen, behandelt werden.
Betriebsanweisungen
Klare und leicht verständliche Anweisungen für alle Arbeitsabläufe und Arbeitsmittel und die damit verbundenen Gefahren müssen allen Mitarbeiter *innen gemäß (BetrSichV) vorliegen und regelmäßig aktualisiert werden.
Reaktion auf Arbeitsunfälle
Notfallmanagement und Erste Hilfe
Im Falle eines Unfalls ist eine schnelle und angemessene Reaktion entscheidend. Arbeitgeber *innen sind verpflichtet, Notfallsituationen zu beurteilen und entsprechende Notfallpläne zu erstellen. Dies ist in § 10 ArbSchG geregelt und umfasst auch die Bereitstellung von Erste-Hilfe-Material sowie geschulten Ersthelfer *innen im Betrieb. Im Falle eines Unfalls hat die medizinische Erstversorgung des/der Verunfallten oberste Priorität. Es gilt sicherzustellen, dass verletzte Mitarbeiter *innen schnellstmöglich medizinisch versorgt werden, wenn möglich durch ausgebildete Ersthelfer *innen vor Ort.
Meldung und Dokumentation von Unfällen
Meldepflichtige Unfälle
Grundsätzlich sind Unfälle, die zu einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Werktagen (ohne den Unfalltag) führen, meldepflichtig bei der zuständigen Berufsgenossenschaft und dem Landesamt für Arbeitsschutz. Die Meldung hat innerhalb von drei Kalendertagen zu erfolgen, den Unfalltag nicht mitgezählt. Darüber hinaus gibt es Unfälle, die aufgrund ihrer Schwere – wie beispielsweise tödliche Unfälle, Unfälle mit schweren gesundheitlichen Folgen oder Massenunfälle – sofort gemeldet werden müssen.
Die Inhalte der Unfallmeldung sind dabei standardisiert und beinhalten in der Regel:

Mit einem einfachen und unbürokratischen Meldesystem kann Mitarbeiter *innen die Möglichkeit gegeben werden, Beinaheunfälle und gefährliche Situationen auch anonym melden zu können. Ein Beispiel für ein solches System gibt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, die in der DGUV-Information 206-045 hierfür eine Meldehilfe zur Verfügung stellt.
Alle Meldungen von gefährlichen Situationen müssen so genau wie möglich dokumentiert werden, inklusive Zeitpunkt, Ort, beteiligte Personen und einer Beschreibung des Ablaufs, um der gesetzlichen Pflicht nachzukommen und eine gezielte Auswertung vorzubereiten.
Die Meldungen sollten regelmäßig ausgewertet werden, um Muster zu erkennen und gezielte Maßnahmen einzuleiten.

Nachsorge und Rehabilitation
Da Unfälle am Arbeitsplatz schwerwiegende Folgen für die betroffenen Mitarbeiter *innen und involvierte Personen haben können, haben zum Beispiel eine psychologische Betreuung - besonders bei schweren Unfällen - und ein strukturiertes betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) eine besondere Bedeutung. Beides kann einen wichtigen Beitrag zur schnellen und erfolgreichen Wiedereingliederung von verunfallten Mitarbeiter *innen in den Arbeitsalltag leisten.
Das BEM ermöglicht die individuelle Gestaltung von Maßnahmen, die auf die Bedürfnisse der verunfallten Person abgestimmt sind. Dies können z. B. Anpassungen des Arbeitsplatzes, veränderte Arbeitszeiten oder eine schrittweise begleitete Wiedereingliederung sein.
Analyse von Arbeitsunfällen, Beinaheunfällen und gefährlichen Situationen
Unfallmanagement ist ein dynamischer Prozess, der kontinuierlich überprüft und verbessert werden sollte. Greifen die bereits implementierten Maßnahmen nicht oder wird der Arbeitsschutz vernachlässigt, sind Zwischenfälle die Folge. Dann entscheidet ein verantwortungsvolles Unfallmanagement darüber, ob Arbeitsunfälle, Beinaheunfälle und gefährliche Situationen als Informationsquellen für diesen Prozess genutzt werden können. Sie offenbaren Schwachstellen im Arbeitsschutzsystem und geben Aufschluss über die Faktoren, die zu potenziellen Gefahren führen. Folgende Aspekte sollten dabei betrachtet werden:
Wo, wann und wie ist das Ereignis passiert? Welche Personen waren beteiligt?
Welche Faktoren haben zum Ereignis geführt? Waren es menschliche Fehler, technische Defekte, organisatorische Mängel oder eine Kombination aus verschiedenen Faktoren?
Welche Gefahren waren mit dem Ereignis verbunden? Wie hoch war das Risiko einer Verletzung oder Schädigung?
Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um zukünftig ähnliche Ereignisse zu vermeiden?
Die Analyse hilft, die zugrunde liegenden Ursachen von Unfällen zu verstehen. Es kann sich dabei um mangelnde Schulung, unzureichende Sicherheitsvorkehrungen, menschliches Versagen oder organisatorische Defizite handeln.
Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse können gezielte Maßnahmen zur Risikominderung ergriffen werden. Dies kann die Anpassung von Arbeitsprozessen, die Verbesserung von Sicherheitsvorkehrungen oder die Schulung der Mitarbeiter *innen umfassen.
Die Analyse trägt dazu bei, die Unfallprävention zu optimieren und zukünftige Unfälle durch zielgerichtete Maßnahmen zu vermeiden.
Durch die Reduzierung von Risiken und die Verbesserung der Sicherheitskultur werden Verletzungen und Sachschäden minimiert.
Regelmäßige Analysen, gepaart mit einem Meldesystem innerhalb des Unternehmens, schärfen das Sicherheitsbewusstsein der Einzelnen und fördern die allgemeine Sicherheitskultur.

Fazit
Ein gelungenes Unfallmanagement ist zentraler Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Durch GBUs, präventive Maßnahmen, gründliche Dokumentation, Notfallmanagement, Nachsorge und kontinuierliche Verbesserung kann ein Unternehmen nicht nur die Sicherheit seiner Mitarbeiter *innen erhöhen, sondern sich auch rechtlich absichern und wirtschaftliche Verluste durch Arbeitsausfälle minimieren. Die deutsche Gesetzgebung bietet dabei einen klaren Rahmen, der als Leitfaden für ein erfolgreiches Unfallmanagement dienen kann. Ein proaktiver Ansatz trägt wesentlich dazu bei, ein sicheres Arbeitsumfeld zu schaffen und das Wohlbefinden sowie die Zufriedenheit der Mitarbeiter *innen zu fördern. Sollte doch etwas passieren, sind eine schnelle Reaktion, eine genaue Analyse des Unfalls und die Unterstützung der verunfallten Person besonders wichtig für die Präventionsarbeit und das Vertrauen der Mitarbeiter *innen.