Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Wichtige Aspekte der Verwendung und Beschaffung von Arbeitsmitteln
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln. Sie spielt im betrieblichen Arbeitsschutz eine zentrale Rolle und reguliert für Unternehmer *innen verbindlich die Auswahl, die Verwendung und die regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln. Darüber hinaus schreibt die BetrSichV vor, dass für sämtliche Arbeitsmittel Gefährdungsbeurteilungen (GBU) durchzuführen sind (§ 3 BetrSichV) und Mitarbeiter *innen in die ordnungsgemäße Verwendung von Arbeitsmitteln unterwiesen werden müssen (§ 12 BetrSichV ).
Neben diesen Pflichten an die Arbeitgeber *innen sind in der BetrSichV ebenfalls Anforderungen an die Arbeitsmittel selbst, sowie an die sichere Verwendung durch Arbeitnehmer *innen formuliert.
Was sind Arbeitsmittel?
Der Begriff „Arbeitsmittel“ umfasst gemäß Betriebssicherheitsverordnung sämtliche Werkzeuge, Geräte, Maschinen oder Anlagen, die für die Arbeit verwendet werden. Hierzu gehören ebenfalls überwachungspflichtige Anlagen.
Dementsprechend reicht die Palette vom einfachen Schraubenzieher über Elektrogeräte bis hin zu Dampfkesseln in Kraftwerken.
Was Sie als Arbeitgeber *in bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln berücksichtigen sollten
Im Gegensatz zum schnellen Kauf eines Akkuschraubers oder einer Steckdosenleiste im privaten Umfeld, bestehen im betrieblichen Kontext umfassende Anforderungen an die Beschaffung und den Betrieb von Werkzeugen oder Anlagen.
Die Betriebssicherheitsverordnung legt für Arbeitgeber *innen und Unternehmen umfangreiche Regelungen fest, die dem Schutz der Mitarbeiter *innen dienen. So haben Unternehmer *innen sicherzustellen, dass durch die Verwendung von Arbeitsmitteln keinerlei Gefährdungen entstehen, die die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten beeinträchtigen können.
Um dies zu gewährleisten, sind Arbeitgeber *innen verpflichtet:
Was Sie für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV wissen sollten:
Die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung sollte bereits vor dem Kauf eines Arbeitsmittels beginnen . Dabei muss insbesondere überprüft werden, ob das geplante Arbeitsmittel für die Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation geeignet ist.
Welche Anforderungen bestehen an Arbeitsmittel?
Im betrieblichen Umfeld müssen Arbeitsmittel meistens höheren Belastungen standhalten, als im privaten Umfeld. Hierdurch kann es z. B. zügiger zu Bauteilversagen oder Defekten kommen, wodurch die Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmer *innen gefährdet werden. Um dem vorzubeugen, dürfen im Betrieb nur sichere Arbeitsmittel verwendet werden.
Arbeitsmittel müssen dem Stand der Technik entsprechen und gemäß § 5 der Betriebssicherheitsverordnung:
Um eine Mangelfreiheit zu gewährleisten, müssen Arbeitsmittel einerseits regelmäßig überprüft werden, wobei die Prüfung durch eine fachkundige Person erfolgen muss. Andererseits sind Arbeitnehmer *innen verpflichtet, die Nutzung von Arbeitsmitteln sofort einzustellen, sobald sie einen Mangel oder Defekt feststellen.
Was ist beim Betrieb und der Verwendung von Arbeitsmitteln zu beachten?
Es gibt einige grundlegende Schutzmaßnahmen, die bei der Verwendung und dem Betrieb beachtet werden müssen.
Was gilt für die Prüfung und Instandhaltung von Arbeitsmitteln?
Arbeitsmittel müssen nicht nur bei der Anschaffung geprüft werden, sondern auch im betrieblichen Alltag ist es notwendig, regelmäßige Prüfungen durchzuführen.
Wie stelle ich sicher, dass Arbeitsmittel sicher und korrekt verwendet werden?
Arbeitgeber *innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Gefährdungen zu beurteilen, Schutzmaßnahmen festzulegen und Mitarbeiter *innen in die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu unterweisen. Für alle Arbeitsmittel müssen Betriebsanweisungen erstellt und regelmäßig aktualisiert werden. Das kann der Fall sein, wenn Bestimmungen in der BetrSichV angepasst werden oder sich andere Umstände im Unternehmen wie Arbeitsabläufe ändern. Um das sicherheitsgerechte Verhalten von Mitarbeitender *innen zu fördern, sind das Informieren und die Sensibilisierung unerlässlich.
Vor der erstmaligen Nutzung von Arbeitsmitteln müssen Arbeitnehmer *innen belehrt werden über:
Die Unterweisungen sind mindestens jährlich zu wiederholen.
Darüber hinaus muss das sicherheitsgerechte Verhalten von Mitarbeiter *innen im Alltag überprüft werden. Im Rahmen von Betriebsbegehungen, die zur Feststellung des Sicherheitsstandards und der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen in Betrieben laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) vorgesehen sind, sollte stets darauf geachtet werden, ob Arbeitsmittel über eine gültige Prüfung verfügen. Außerdem muss festgestellt werden, ob Schutzeinrichtungen intakt sind oder evtl. manipuliert wurden, ob Mitarbeiter *innen die vorgeschriebene Schutzausrüstung verwenden und ob Mitarbeiter *innen für die Verwendung von Arbeitsmitteln über die notwendigen Qualifikationen verfügen.
Fazit
Die Sicherheit am Arbeitsplatz zählt zweifellos zu den zentralen Anliegen der modernen Arbeitswelt. Insbesondere die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) spielt eine maßgebliche Rolle im deutschen Arbeitsschutz, da sie umfassende und präzise Anforderungen an die Sicherheit von Arbeitsmitteln definiert. Diese Verordnung legt dem/der Arbeitgeber *in zahlreiche Pflichten auf, die mit einer erheblichen Verantwortung verbunden sind. Durch die Einhaltung der BetrSichV wird nicht nur der Schutz der Arbeitnehmer *innen gewährleistet, sondern auch das rechtssichere Agieren der Unternehmen selbst gewährleistet. Eine sorgfältige Auswahl und Beschaffung von Arbeitsmitteln, ergänzt durch regelmäßige Prüfungen, praktische Schulungen sowie umfassende Gefährdungsbeurteilungen, bilden eine solide Grundlage für eine sichere Arbeitsumgebung.