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Foto von mehreren Feuerlöschern, einer ist groß im Vordergrund.
16. Dezember 2024

Brandschutz

Was Sie als Unternehmer *in im Brandschutz beachten müssen

Brandschutz ist ein zentrales Thema für jedes Unternehmen, unabhängig von Größe oder Branche. Ein effektiver Brandschutz schützt nicht nur Ihre Mitarbeiter *innen und Kund *innen, sondern auch Ihr Eigentum und Ihre Betriebsabläufe. Hier erfahren Sie, welche gesetzlichen Vorgaben Sie beachten müssen, welche Maßnahmen Sie ergreifen können und welche Folgen unzureichender Brandschutz haben kann.


Gesetzliche Grundlagen des Brandschutzes

In Deutschland sind die Anforderungen an den Brandschutz in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen festgelegt. Die wichtigsten Regelungen sind:

1. Bauordnung (BauO)
Diese regelt die baulichen Anforderungen an Gebäude, einschließlich der Brandverhütung. Hierzu gehören beispielsweise Flucht- und Rettungswege sowie die Verwendung feuerbeständiger Materialien. Die Bauordnung legt auch fest, wie viele Fluchtwege erforderlich sind und wie diese beschaffen sein müssen.

2. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Dieses Gesetz verpflichtet Arbeitgeber *innen dazu, Gefahren am Arbeitsplatz zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer *innen zu treffen. Dazu zählt auch der Brandschutz. Arbeitgeber *innen müssen sicherstellen, dass alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um Brände zu verhindern und im Notfall schnell reagieren zu können.

3. Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2, A2.3
Diese Regeln konkretisieren die Anforderungen des ArbSchG im Hinblick auf Flucht- und Rettungswege sowie die Notwendigkeit von Feuerlöschern. Die ASR gibt vor, wie viele Feuerlöscher in einem Betrieb vorhanden sein müssen und wo sie platziert werden müssen.

4. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Sie legt Anforderungen an den Brandschutz in betrieblichen Anlagen fest. Dazu gehören u. a. die Ermittlung von Brandgefahren, die Brandverhütung, die Anbringung von Feuerlöschern und das Aushängen von Rettungswegplänen, die Benennung von Sicherheitsbeauftragten und Brandschutzhelfern, die regelmäßige Überprüfung von Brandschutzeinrichtungen und die notwendigen Maßnahmen zur Mitarbeiterinformation und -schulung.
Hinzu kommen zahlreiche länder- und branchenspezifische Verordnungen und Gesetze. Der Brandschutz stützt sich im Wesentlichen auf zwei Säulen: den bauordnungsrechtlichen und den betrieblichen Brandschutz. In beiden Bereichen finden sich sowohl vorbeugende als auch abwehrende Maßnahmen.


Vorbeugender Brandschutz

Vorbeugender Brandschutz umfasst den baulichen, technischen und organisatorischen Aspekt. Dieser wirkt präventiv. Er ist in der Bauordnung (BauO), technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), arbeitsstättenspezifischen Richtlinien und den Anforderungen der Unfallversicherungsträger (DGUV) verankert.

Beispiele für vorbeugenden Brandschutz sind:

Risikoanalyse und Gefährdungsbeurteilung (GBU)
Ein erster und wesentlicher Schritt im Brandschutzmanagement ist die Risikoanalyse mit Hilfe der GBU. Dadurch identifizieren Sie potenzielle Brandquellen, bewerten die Brandgefahren und legen die Maßnahmen fest, die nötig sind, um Ihr Unternehmen und Ihre Beschäftigten vor Schaden zu schützen.

Ausstattung
Ein grundlegender Bestandteil ist die Integration von nichtbrennbaren oder feuerwiderstandsfähigen Materialien. Dazu gehört beispielsweise die Verwendung von nichtbrennbaren Materialien in Wand- und Deckenkonstruktionen, die im Falle eines Brandausbruchs die Ausbreitungsrate des Feuers verlangsamen. Darüber hinaus spielen Brandschutztüren, die eine Brandausbreitung im Ernstfall verhindern, eine essenzielle Rolle.

Gefahrstofflagerung
Bei der Lagerung von brennbaren und explosiven Stoffen gelten besondere Regelungen. Die DIN EN 14034 legt hier die Mindestanforderungen an die Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten fest. Achten Sie stets auf die Einhaltung der Abstandsregelungen, die Lagerung in geeigneten Behältern und die Verwendung von explosionsfester Elektrik.

Brandschutzschulungen
Alle Beschäftigten müssen regelmäßig in Brandverhütung und Brandbekämpfung (insbesondere mit Feuerlöschern) nach § 20 der ASR A2.2 ausgebildet und über die Notfallpläne informiert sein. So stellen Sie die nötige Sensibilisierung und Handlungsfähigkeit im Notfall sicher.

Brandschutzbeauftragte
Die Bestellung von Brandschutzbeauftragten nach der ASR A2.2 hilft, die Brandschutzeinrichtungen und -maßnahmen im Blick zu behalten und die Einhaltung der Vorschriften zu überwachen. Brandschutzbeauftragte schulen und informieren Mitarbeiter *innen, nehmen an behördlichen Prüfungen und Inspektionen teil und sorgen dafür, dass alle Brandschutzeinrichtungen in betriebsbereitem Zustand sind.


Abwehrender Brandschutz

Dieser zielt darauf ab, im Falle eines Brandausbruchs rasch und effektiv zu handeln, um menschliches Leid und Sachschäden so niedrig wie möglich zu halten und die Umweltsicherheit zu wahren. Dazu gehören Brandbekämpfungssysteme, beispielsweise Sprinkleranlagen und automatisierte Löschsysteme, aber auch die Handlungen von Brandschutzeinheiten wie Brandschutzhelfern in Betrieben und der Einsatz von Werk-, Freiwilligen- und Berufsfeuerwehren.

Beispiele für abwehrenden Brandschutz sind:

Brandschutzeinrichtungen
Ein funktionsfähiges und regelmäßig überprüftes Brandmeldesystem, Feuer- und Rauchmelder, Fluchtwegbeleuchtung, Feuerlöschanlagen und -geräte gehören zur Basisausstattung.
Sind in Ihrem Unternehmen spezielle Brandgefahren vorhanden, müssen entsprechende Sonderbrandschutzeinrichtungen, z. B. in Form von Sprinklern, Brandschotten, feuerfesten Türen und Räumen, implementiert und gewartet werden.

Brandmeldeanlagen
Moderne Brandmeldeanlagen erkennen Brände früh und lösen einen Alarm aus. Sie müssen regelmäßig gewartet und getestet werden, um stets betriebsbereit zu bleiben. Achten Sie zudem darauf, ob Ihre Anlage den Anforderungen der DIN 14675 und der VDE 0833 entspricht.

Fluchtwegeplan
Ein klarer und deutlich sichtbarer Fluchtwegplan nach ASR A2.3 hilft, im Brandfall Panik und Verwirrung zu vermeiden. Er weist Mitarbeitenden und Gästen den schnellsten und sichersten Weg ins Freie.
Regelmäßige Evakuierungsübungen helfen, die Handlungsabläufe im Ernstfall zu verinnerlichen und mögliche Schwachpunkte im Vorfeld zu erkennen und zu beheben.
Brandschutzordnung

Jedes Unternehmen benötigt eine interne Brandschutzordnung, die die Verantwortlichkeiten, Zuständigkeiten, Brandschutzeinrichtungen, Verhaltensregeln und Alarmierungen im Brandfall regelt. Sie dient der Vorbeugung, Erkennung und Meldung von Bränden, der Sicherung der Fluchtwege und Rettungsmaßnahmen.


Wer ist für die Umsetzung des Brandschutzes verantwortlich?

Die fachgerechte und gesetzeskonforme Umsetzung von Brandschutzrichtlinien obliegt mehreren Akteuren. Zunächst sind die Unternehmensleitung und die verantwortlichen Sicherheitsbeauftragten innerhalb eines Unternehmens dafür zuständig, sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Sie müssen geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Brandschutz zu gewährleisten.
Darüber hinaus spielen Sicherheitsfachkräfte (Sifa) und Brandschutzbeauftragte eine entscheidende Rolle. Sie sind im Brandschutz meist dafür verantwortlich, Gefährdungsbeurteilungen (GBU) durchzuführen, Brandschutzkonzepte zu entwickeln und Schulungen für Mitarbeiter *innen anzubieten.
Abschließend sind auch die örtlichen Feuerwehrbehörden und Bauaufsichtsämter in den Prozess involviert, da sie die Einhaltung der Vorschriften überwachen und im Falle von Inspektionen oder Genehmigungen eine wichtige Rolle spielen.


Brandschutzmaßnahmen

Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung im Brandschutz ist ein entscheidendes und gesetzlich vorgeschriebenes (§ 5 ArbSchG) Instrument, um potenzielle Brandgefahren zu identifizieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen. Sie erfüllt im Brandschutz folgende Funktionen:

1. Risikoidentifizierung
Eine umfangreiche und sorgfältige Analyse der betrieblichen und baulichen Gegebenheiten, der Abläufe und der genutzten Materialien offenbart mögliche Brandquellen und -gefahren. Dazu gehören beispielsweise:
Unsachgemäßer Umgang mit brennbaren Materialien und Flüssigkeiten
Mängel an der technischen Infrastruktur, z. B. veraltete Elektroanlagen
Unzureichend abgesicherte Lagerflächen von leichtentzündlichen Substanzen
Fehlende Brandschutzeinrichtungen


2. Risikobewertung
Nach der Identifizierung der Brandgefahren folgt die systematische Beurteilung der Art und des Schweregrads. Hierbei spielen die Häufigkeit möglicher Zündquellen, die Verbreitungsgeschwindigkeit des Feuers, die Brandausbreitungsflächen und die Anwesenheit von Personengruppen mit besonderem Schutzzweck (z. B. Kranke, Kinder oder Senioren) eine entscheidende Rolle.

3. Entwickeln von Präventivstrategien
Mit den Erkenntnissen der Risikobewertung und der GBU lassen sich geeignete und zielgenaue Maßnahmen zur Brandverhinderung ableiten. Die Maßnahmenentwicklung folgt dabei dem STOP-Prinzip. Demnach wird zunächst auf die Möglichkeit der Substitution gesetzt, danach auf technische Maßnahmen, dann auf organisatorische Maßnahmen und zuletzt auf persönliche Maßnahmen zurückgegriffen. Entsprechende Maßnahmen könnten beispielsweise folgende sein:
Reduzierung der brennbaren Stoffmengen und Ersatz durch weniger brennbare Materialien (Substitution)
Installation von Rauch- und Hitzeentdeckern, Brandmeldeanlagen und Löschanlagen (technische Maßnahme)
Regelmäßige Wartung und Prüfung der technischen Anlagen (technische Maßnahme)
Festlegung von Notfall- und Fluchtwegen (organisatorische Maßnahme)
Brandschutzschulung der Mitarbeiter *innen (persönliche Maßnahme)

Brandschutzmaßnahmen beziehen sich auf die Planung, Implementierung und Wartung von Strategien, Techniken und Systemen. Diese können helfen, Brände zu verhindern, zu erkennen, zu löschen und die daraus resultierenden Schäden und Verletzungen so gering wie möglich zu halten. Dazu gehören bauliche, technische und organisatorische Maßnahmen, die in jedem Gebäude und jeder Einrichtung von entscheidender Bedeutung sind, um die Sicherheit von Mitarbeiter *innen, Kund *innen und Besucher *innen zu gewährleisten.
 

Bauliche Brandschutzmaßnahmen:

Umfassen die Verwendung von feuerfesten Materialien, die Einteilung von Räumen in Brandabschnitte und die Schaffung von Fluchtwegen, die es Mitarbeiter *innen ermöglichen, im Falle eines Brandes sicher zu entkommen. Dazu gehören beispielsweise:

Feuerwiderstandsfähige Wände und Decken
Feuertüren und -fenster
Brandschutzabschottungen
Bildung von Brandabschnitten
Brandwände
Steigleitungen für Löschwasser

 

Technische Brandschutzmaßnahmen:

Beinhalten die Installation von:

Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
Brandmelde- und Alarmsysteme
Automatische Feuerlöschanlagen
Feuerlöschern
Notbeleuchtung

Es handelt sich um solche Systeme, die im Falle eines Brandes sofort in Aktion treten und helfen, den Brand zu löschen und die Verbreitung von Rauch und Feuer zu verlangsamen, um die Fluchtwege frei zu halten und die Evakuierung zu erleichtern.

Organisatorische Brandschutzmaßnahmen:

Beinhalten die Erstellung von:
Flucht- und Rettungsplänen
Brandschutzordnung
Regelmäßige Überprüfung der Fluchtwege
Schulung von Mitarbeiter *innen in der Brandprävention und -bekämpfung
Benennung von Brandschutzbeauftragten und Brandschutzhelfer *innen
Regelmäßige Brandschutzkontrollen und -übungen
Erste-Hilfe-Versorgung und die Planung der Notfallkommunikation

Zur Vorbeugung von Bränden müssen Mitarbeiter *innen über mögliche Brandgefahren informiert und darüber belehrt werden, wie sie im Notfall reagieren sollen. Dazu gehören beispielsweise die Vermeidung von offenem Feuer, die sorgfältige Lagerung von brennbaren Materialien, der ordnungsgemäße Umgang mit Elektrogeräten, die regelmäßige Wartung von Heizungs- und Klimaanlagen und die Einschränkung des Rauchens.
Die Wartung und Instandsetzung von Brandschutzeinrichtungen spielen ebenso eine entscheidende Rolle. Alle Systeme müssen regelmäßig überprüft und in gutem Zustand gehalten werden, um im Ernstfall ordnungsgemäß zu funktionieren. Dazu gehören die Überprüfung von Feuerlöschern, die Wartung von Sprinklern und Rauchmeldern, die Überprüfung von Notbeleuchtung und Fluchtwegbeschilderungen und die Überprüfung der Funktionsfähigkeit der Brandschutzeinrichtungen.


Welche Folgen kann unzureichender Brandschutz haben?

Unzureichender Brandschutz kann für Unternehmen gravierende Folgen in mehreren Bereichen haben. Arbeitgeber *innen sind gesetzlich verpflichtet, für die Sicherheit ihrer Mitarbeiter *innen zu sorgen. Bei einem Brand, der auf mangelhaften Brandschutz zurückzuführen ist, drohen hohe Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen für verantwortliche Personen.
Versicherungen können im Schadensfall Ansprüche ablehnen oder reduzieren, wenn unzureichende Maßnahmen nachgewiesen werden. Dies erhöht die finanziellen Belastungen erheblich, da Unternehmen möglicherweise selbst für Schäden aufkommen müssen.
Brände verursachen nicht nur schwerwiegende Verletzungen oder sogar Todesfälle, sondern können auch langfristige gesundheitliche Probleme durch die Exposition gegenüber Rauch und giftigen Dämpfen zur Folge haben.
Die Kosten eines Brandes sind oft ruinös. Neben direkten Schäden an Gebäuden und Inventar entstehen ebenfalls Produktionsausfälle, die den Unternehmensruf langfristig schädigen können und zukünftige Geschäfte beeinträchtigen. Laut einer Untersuchung der Allianz Global Corporate & Specialty (AGCS) machten Brände und Explosionen in deutschen Unternehmen zwischen 2017 und 2021 demnach Schäden in Höhe von rund 2,146 Mrd. aus.
Insgesamt ist Brandschutz nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern kann bei Vernachlässigung auch weitreichende rechtliche, versicherungstechnische, gesundheitliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen. Daher ist es unerlässlich für Unternehmen, proaktive Maßnahmen zur Gewährleistung eines effektiven Brandschutzes zu ergreifen und regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen durchzuführen.

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