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Foto von zwei Feuerlöschern in einem Flur.
02. Januar 2025

Brandschutzhelfer

Brandschutzhelfer *innen in Unternehmen

Kommt es zu einem Brand, zählt jede Sekunde. Hier spielen vor allem Brandschutzhelfer *innen im betrieblichen Brandschutz eine entscheidende Rolle. Brandschutzhelfer *innen haben die primäre Aufgabe, in Betrieben die Sicherheit der Mitarbeiter *innen und des Eigentums im Falle eines Brandes zu gewährleisten. Sie tragen zur Verringerung von Brandgefahren und zur Einhaltung der vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen bei. Brandschutzhelfer *innen sorgen dafür, dass im Falle von Brandsituationen schnell effektive Maßnahmen ergriffen werden.
Was genau Brandschutzhelfer *innen machen und in welcher Beziehung sie zu Brandschutzbeauftragten und weiteren Akteuren der Arbeitssicherheit stehen, wird im Folgenden erörtert.

 
Übersicht: Schadensursachen in Deutschland nach Gesamtwert der Schäden
 

Warum braucht mein Unternehmen eine/n Brandschutzhelfer *in?

Brandschutzhelfer *innen sind in jedem Unternehmen unverzichtbar, um die Sicherheit der Mitarbeiter *innen in Gefahrensituationen rund um Brände zu gewährleisten. Sie stellen die vorderste Linie der Brandprävention und -bekämpfung dar. Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfer *innen ist in verschiedenen Gesetzen festgehalten und vorgeschrieben.
Die gesetzlichen Grundlagen
Die zentrale gesetzliche Grundlage in Deutschland, die Brandschutzhelfer *innen in Unternehmen vorschreibt, ist die Verordnung über Arbeitsstätten (ArbStättV). Danach müssen Arbeitgeber *innen geeignete Maßnahmen treffen, um Brände zu verhüten und im Brandfall die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. In der Arbeitsstättenregel (ASR) A2.2, die Maßnahmen gegen Brände definiert, ist auch die Benennung von Brandschutzhelfer *innen festgeschrieben.
Die Anforderungen an die Anzahl der Brandschutzhelfer *innen richten sich nach der Größe und Art des Betriebs. Je nach Risikoprofil und Mitarbeiteranzahl legt die Brandverhütungsverordnung (BetrSichV) fest, in welchem Umfang Brandschutzhelfer *innen benannt werden müssen. In der Regel brauchen Sie mindestens einen Brandschutzhelfer *in pro 200 Mitarbeiter *innen, in bestimmten Fällen sogar deutlich mehr.


Welche Aufgaben haben Brandschutzhelfer *innen?

1. Prävention

Brandschutzhelfer *innen überwachen die Einhaltung der betrieblichen Brandschutznormen. Sie achten beispielsweise darauf, ob Fluchtwege frei von Hindernissen und jederzeit zugänglich sind, ob Rauchmelder und Feuerlöscher in ordnungsgemäßem Zustand und an den richtigen Stellen platziert sind und ob es Brandgefahrenquellen im Betrieb gibt, die beseitigt werden müssen.

2. Erkennung und Alarmierung

Im Falle des Entstehens von Feuergeruch, Rauchentwicklung oder offenem Feuer übernehmen Brandschutzhelfer *innen die frühestmögliche Erkennung und dienen als Ansprechpartner *in für Mitarbeiter *innen, die eine Brandgefahr feststellen. Sie setzen unverzüglich die Alarmkette in Gang.
Im Falle eines Brandes sorgen sie dafür, dass die Mitarbeiter *innen so schnell wie möglich alarmiert und in Sicherheit gebracht werden.

3. Erste Maßnahmen

Brandschutzhelfer *innen wissen, wo die Feuerlöschgeräte in Ihrem Unternehmen platziert sind, wann sie anzuwenden und in welcher Reihenfolge sie abzurufen sind.
Sie kennen die 5-Minuten-Regel: Innerhalb von 5 Minuten nach der Erkennung eines Brandausbruchs, müssen die im Betrieb anwesenden Personen in Sicherheit und die Feuerwehr verständigt sein.
Mit der notwendigen Brandschutzausstattung und Kenntnissen im Umgang mit Feuer und Rauch, leisten Brandschutzhelfer *innen im Bedarfsfall Erste-Hilfe und beginnen gegebenenfalls mit der Brandbekämpfung, bis die Feuerwehr eintrifft.

4. Evakuierung

Sie verantworten die zügige und geordnete Evakuierung der anwesenden Personen und sorgen dafür, dass jeder weiß, wohin er im Brandfall gehen muss. Brandschutzhelfer *innen halten nach, ob alle Räume verlassen und die Fluchtwege frei von Personengruppen und Hindernissen bleiben. Beim Eintreffen der Feuerwehr unterrichten sie die Einsatzkräfte über die Lage.

Brandschutzhelfer *innen arbeiten eng mit anderen Akteuren des Brandschutzes zusammen, wie zum Beispiel den Brandschutzbeauftragten, der Feuerwehr und anderen Rettungsdiensten. Es ist wichtig, dass alle Beteiligten koordiniert handeln, um im Ernstfall schnell und effektiv reagieren zu können. Die Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Akteuren ist daher von großer Bedeutung.


Was unterscheidet Brandschutzhelfer *innen und Brandschutzbeauftragte?

Brandschutzhelfer *innen übernehmen eher operative Aufgaben im Rahmen des Brandschutzes, während Brandschutzbeauftragte eine strategische Rolle spielen und umfassendere Verantwortlichkeiten sowie tiefere Fachkenntnisse erfordern. So unterscheiden sich die Aufgaben und Qualifikationen der beiden Rollen:

Aufgaben des/der Brandschutzbeauftragten:

Verantwortung für die Umsetzung und Überwachung der brandschutztechnischen Maßnahmen im Unternehmen
Erstellung und Aktualisierung von Brandschutzkonzepten
Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU) im Hinblick auf den Brandschutz
Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter *innen in brandschutztechnischen Belangen
Ansprechpartner *in für Behörden und Feuerwehr

Qualifikationen des/der Brandschutzbeauftragten:

Es ist eine spezifische Ausbildung oder Weiterbildung zum/zur Brandschutzbeauftragten erforderlich. Diese kann durch Fachseminare oder Lehrgänge erfolgen, die oft mehrere Tage bis Wochen dauern.
Kenntnisse in den relevanten Vorschriften, Normen (z. B. DIN 14096) und Gesetzen sind notwendig.
Oft wird ein technischer oder ingenieurwissenschaftlicher Hintergrund vorausgesetzt, insbesondere in Bereichen wie Bauwesen, Sicherheitstechnik oder Ähnlichem.
 
Im Vergleich zu Brandschutzbeauftragten, die eher strategisch und planerisch agieren, setzen Brandschutzhelfer *innen die Maßnahmen und Pläne des/der Brandschutzbeauftragten operativ um.

Aufgaben von Brandschutzhelfer *innen:
 
Unterstützung bei der Brandverhütung und -bekämpfung
Durchführung von Evakuierungsmaßnahmen im Notfall
Teilnahme an regelmäßigen Schulungen und Übungen
Überwachung von Flucht- und Rettungswegen

Qualifikationen von Brandschutzhelfern *innen:

In der Regel sind keine speziellen formalen Qualifikationen erforderlich, jedoch eine Grundausbildung im Bereich Brandschutz. Die Ausbildung umfasst in der Regel theoretische und praktische Schulungen.
Oftmals werden sie durch interne Schulungen des Unternehmens oder der Organisation ausgebildet.
Die Ausbildung vermittelt grundlegende Kenntnisse über Brandursachen, Brandverhütung, den Umgang mit Feuerlöschern und Evakuierungsverfahren.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat, das sie als Brandschutzhelfer *in ausweist.


Wer kann Brandschutzhelfer *in werden?

Grundsätzlich kann jede und jeder, der über ausreichende körperliche und geistige Fitness verfügt, Brandschutzhelfer *in werden. Es ist wichtig, dass sie in Notfällen einen kühlen Kopf bewahren können und schnell und entschlossen handeln. Zudem sollten sie bereit sein, regelmäßig an Schulungen und Übungen teilzunehmen, um ihre Fähigkeiten zu erhalten und zu verbessern.

In der DGUV-Information 205-023 wird beschrieben, wer die Funktion des Brandschutzhelfers *in übernehmen darf. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

Mindestalter von 18 Jahren
 
Physische und psychische Eignung
 
Keine Einschränkungen, die die Tätigkeit erkennbar beeinträchtigen könnte
 
Absolvierung der notwendigen Brandschutzhelfer *innen-Ausbildung inklusive regelmäßiger Auffrischung
 
Schematische Darstellung - Wie wird man Brandschutzhelfer?
 

Rechte und Pflichten von Brandschutzhelfer *innen

Brandschutzhelfer *innen tragen Verantwortung dafür, die Sicherheit ihrer Kolleg *innen und des Betriebes im Falle eines Brandes zu wahren. Ihre Rechte beinhalten beispielsweise die Freistellung von der regulären Arbeit, um an Brandschutzschulungen und -übungen teilzunehmen. Ihre Pflichten umfassen die Einhaltung der Brandschutzeinrichtungen, die regelmäßige Überprüfung von Fluchtwegen und Brandschutzeinrichtungen, die Mitarbeit an der Planung von Brandschutzevakuierungen und die Sensibilisierung anderer Mitarbeiter*innen.


Mit dem Werksarztzentrum zum/zur Brandschutzhelfer *in

Das Werksarztzentrum Deutschland unterstützt Unternehmen dabei, Mitarbeiter *innen gezielt für Brandprävention und Brandbekämpfung auszubilden. Mit unserer Onlineschulung „Brandschutzhelfer“ erhalten Ihre Mitarbeiter *innen das notwendige Wissen und die praktischen Fähigkeiten, um im Ernstfall sicher und verantwortungsbewusst handeln zu können.
Unsere Onlineschulung vermittelt umfangreiche Kenntnisse zu allen relevanten Themenbereichen des Brandschutzes: von der Entstehung und Vermeidung von Bränden bis hin zu richtigem Verhalten und Maßnahmen im Brandfall. Das Schulungsangebot richtet sich an Unternehmen, die ihre Mitarbeiter *innen sicher und kompetent für den Notfall vorbereiten möchten.
Die Onlineschulung bietet Ihren Mitarbeiter *innen die Möglichkeit, die Inhalte zeitlich flexibel und ortsunabhängig zu erlernen. Interaktive Module, anschauliche Videosequenzen, Animationsvideos sowie gezielte Testfragen sorgen dafür, dass die Lerninhalte verständlich vermittelt und langfristig verinnerlicht werden. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Teilnehmende sowie Arbeitgeber *innen ein Zertifikat, das den Nachweis als ausgebildete *r Brandschutzhelfer *in erbringt.
Praktische Übungen vor Ort ergänzen die Theorie.
Zusätzlich zur Online-Ausbildung bieten wir die Möglichkeit, das theoretische Wissen durch praxisnahe Übungen vor Ort zu vertiefen. Unsere erfahrenen Sicherheitsingenieure und Fachkräfte für Arbeitssicherheit demonstrieren den richtigen Umgang mit Feuerlöschern und vermitteln wertvolle Tipps, um im Ernstfall schnell und richtig zu reagieren.

Brandschutzhelfer mit dem Werksarztzentrum
 

Fazit:

Brandschutzhelfer *innen erfüllen eine wichtige Funktion im betrieblichen Brandschutz und im Ernstfall können sie helfen, Leben zu retten. Durch regelmäßige Schulungen und Übungen bleiben Brandschutzhelfer* innen stets einsatzbereit und können schnell und effektiv reagieren. Insgesamt bieten Brandschutzhelfer *innen in Unternehmen also sowohl präventive als auch reaktive Vorteile, die über die reine Erfüllung der gesetzlichen Pflichten hinausgehen.

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