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Hand hält ein Cannabisblatt vor einem grünen Pflanzenhintergrund hoch
24. April 2025

Cannabis am Arbeitsplatz?

Cannabis ist kein Brokkoli! Welche Regeln gelten am Arbeitsplatz?

Cannabis, Marihuana, Gras – was früher zu den illegalen Drogen gehörte, ist seit dem 1. April 2024 in Deutschland legal. Mit der Legalisierung haben sich auch einige Änderungen in Bezug auf festgeschriebene Gesetze ergeben. Erwachsene dürfen bis zu 25 Gramm Cannabis bei sich tragen, der Konsum in der Öffentlichkeit ist – außer in der Nähe von Kindern, Jugendeinrichtungen und in Fußgängerzonen – erlaubt und für den Konsum im Straßenverkehr wurden neue Regeln festgelegt. Auch im Arbeitskontext wirft die Legalisierung von Cannabis Fragen auf: Ist der Konsum am Arbeitsplatz jetzt erlaubt?


Cannabis ist legal – was hat sich geändert?

Mit dem Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis (Cannabisgesetz – CanG) sind der Besitz und der Eigenanbau von Cannabis in Deutschland offiziell legal geworden. Demnach ist der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit sowie bis zu 50 Gramm am eigenen Wohnsitz für den Eigenkonsum seit dem 1. April 2025 straffrei. Darüber hinaus ist der private Anbau von bis zu drei Cannabispflanzen zum Zwecke des Eigenkonsums erlaubt. Lediglich der Erwerb und Besitz von Cannabis durch minderjährige Personen ist weiterhin untersagt.
Regeln zum Konsum von Cannabis werden im Konsumcannabisgesetz (KcanG) zusammengefasst. Dieses schreibt unter anderem vor, in welcher Umgebung der Konsum auch nach der Legalisierung noch als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Und im Umkreis von bestimmten Orten, zum Beispiel solchen an denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, ist der Cannabiskonsum nach wie vor verboten. Der Konsum am Arbeitsplatz ist – sofern es sich nicht um einen Kindergarten, eine Schule, eine Sportstätte, eine Jugendeinrichtung oder einen Arbeitsplatz innerhalb einer Fußgängerzone handelt – nach dem Konsumcannabisgesetz (KcanG) erst einmal nicht verboten. Aber heißt das jetzt, dass der Gebrauch während der Arbeitszeit legal ist? Und was würde sich demnach im Arbeitsschutz und der Arbeitssicherheit ändern?


Wie wirkt Cannabis und wie äußert sich eine Abhängigkeit?

Um besser nachvollziehen zu können, weshalb sich auch nach der Legalisierung einige Regeln für den Konsum von Cannabis ergeben, ist es wichtig, sich mit der Wirkung der Droge auseinanderzusetzen. Denn was durch die Legalisierung vermeintlich harmlos wirkt, kann durchaus von zahlreichen Nebenwirkungen begleitet sein, die teilweise starken Einfluss auf die Psyche und den Körper von Konsument *innen haben. Dabei hat Cannabis nicht nur positive Wirkungen, wie ein gesteigertes Wohlbefinden, Gelassenheit und Entspannung, sondern auch eine Reihe von negativen Auswirkungen.

Kurzfristige Wirkung

Wahrnehmung: Angstgefühle, verminderte Reaktionsfähigkeit, Halluzinationen, Verfolgungsideen, Erinnerungslücken, gestörte Aufmerksamkeit, gestörtes Zeitgefühl, erhöhte
Risikobereitschaft, starke Gedankensprünge
Herz-Kreislauf-System: Herzrasen, Absinken des Blutdrucks, Schwindel, Kreislaufversagen
Bewegung und Sprache: Verschlechterung der motorischen Leistungen, undeutliche Sprache, gesteigerte oder geminderte Kommunikation
Nervensystem: Schmerzlinderung, Muskelentspannung
Magen-Darm-System: gesteigertes Hungergefühl, Auftreten von Übelkeit, verminderte Darmbewegung, geringere Magensäureproduktion
Augen: erhöhte Lichtempfindlichkeit, erweiterte Pupillen, Rötung der Bindehaut, verschwommenes Sehen, weniger Tränenfluss, Absinken des Augeninnendrucks
Atemweg: Erweiterung der Bronchien, Mundtrockenheit

Langfristige Wirkung

Neben den kurzfristigen Wirkungen stellen sich bei regelmäßigem und langfristigem Konsum von Cannabis weitere Wirkungen ein. Diese sind beispielsweise:
Lungen- und Bronchialerkrankungen
Herz-Kreislauf-Störungen
Hormonelle Störungen
Schwerwiegende Folgeschäden der Hirnleistung mit erheblichen Beeinträchtigungen der Lern- und Gedächtnisleistung, kognitiver Fähigkeiten und der Aufmerksamkeit
Erhöhte Wahrscheinlichkeit, an depressiven Störungen, Angststörungen und bipolaren Störungen zu erkranken
Gefahr einer körperlichen und psychischen Abhängigkeit


Quelle: DGUV, Prävention, Suchtprävention, Cannabis bei der Arbeit (Tabelle: Häufige kurzfristige Wirkungen des Cannabiskonsums)


Anzeichen für Konsum und Abhängigkeit

Neben den oben genannten kurzfristigen Symptomen wie geröteten Augen, Heißhunger oder Durst, einer gestörten Aufmerksamkeit oder einer verminderten Reaktionsfähigkeit können bei Konsument *innen einige Symptome auf einen regelmäßigen Konsum oder gar eine Abhängigkeit hindeuten. Gerade wenn optische Auffälligkeiten gemeinsam mit bestimmten Verhaltensweisen auftreten, liegt der Verdacht einer Abhängigkeit nahe. Betroffene berichten von Rückzugstendenzen, Nervosität, Depressionen und typischen Verhaltensauffälligkeiten von Suchtkranken, wie einer veränderten Leistungsfähigkeit, Unzuverlässigkeit und Antriebslosigkeit, sowie von gehäuften Fehlzeiten.
Aber Achtung: All diese Veränderungen können auch andere Ursachen haben, die nicht in Verbindung mit einer Suchterkrankung oder Drogenmissbrauch stehen. Sollten sich also Auffälligkeiten zeigen, die in Zusammenhang mit Drogenkonsum am Arbeitsplatz stehen könnten, so ist es Aufgabe der vorgesetzten Person, dies diskret anzusprechen und sicherzustellen, dass Arbeiten nicht unter dem Einfluss von Drogen und entsprechend allen Vorschriften ausgeführt werden.


Kiffen am Arbeitsplatz – ist das erlaubt?

Obwohl der Konsum von Cannabis am Arbeitsplatz laut Konsumcannabisgesetz (KcanG) erst einmal nicht verboten ist, gibt es einige Einschränkungen, die beachtet werden müssen. Zunächst einmal dürfen Angestellte sich nach § 15 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) nicht in einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Außerdem dürfen Unternehmer *innen nach § 7 Abs. 2 DGUV Vorschrift 1 (Grundsätze der Prävention) keine Person beschäftigen, die nicht in der Lage ist, ihre Arbeit ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen. Wer sich also durch Alkohol, Drogen oder andere berauschende Mittel in einen solchen Zustand versetzt, darf nicht arbeiten und auch nicht beschäftigt werden, womit im Arbeitsschutzrecht zwar kein absolutes, definitiv aber ein relatives Suchtmittelverbot gilt.
Da der Konsum von Cannabis zusätzlich den Versicherungsschutz gefährdet und Arbeitgeber *innen in Bezug auf Drogenkonsum ihren Fürsorgeverpflichtungen nachkommen müssen, dürfen sie den Konsum von Drogen während der Arbeitszeit untersagen. Dieses Verbot gilt in einigen Fällen sogar für den Konsum außerhalb der Arbeitszeit und das damit verbundene Erscheinen unter Drogeneinfluss.
Übrigens: Im Verdachtsfall können Arbeitgebende einen Drogentest einfordern. Durchgeführt werden dürfen diese Tests allerdings nur mit der Einwilligung der betroffenen Person. Bei besonders gefährlichen Tätigkeiten können sogar Vereinbarungen getroffen werden, die regelmäßige und verdachtsunabhängige Drogentests umfassen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Beschäftigte an Maschinen arbeiten oder Fahrzeuge lenken.


Suchtprävention: Was können Unternehmen tun?

Um Konflikten vorzubeugen, ist eine klare Kommunikation von Verboten und Konsequenzen für Arbeitnehmer *innen zu empfehlen. Feste Regelungen in Bezug auf den Umgang mit Suchtmitteln sind bereits Teil der Präventionsarbeit, genau wie die gezielte Weiterbildung von Führungskräften im Umgang mit Mitarbeiter *innen, die im Verdacht eines Suchtmittelmissbrauchs stehen.
Neben der Prävention spielt auch die Aufklärungsarbeit eine wichtige Rolle. Als Arbeitgeber *in sollten Sie Ihre Beschäftigten über mögliche Risiken und Langzeitfolgen von Cannabiskonsum aufklären. Außerdem ist es wichtig, sie über mögliche Gefährdungen bei der Arbeit in Folge des Konsums aufzuklären – zum Beispiel im Rahmen der Unterweisung.


Fazit

Obwohl es gesetzlich kein absolutes Cannabisverbot am Arbeitsplatz gibt, ist der Konsum im beruflichen Umfeld nicht gern gesehen. Suchtmittel aller Art sind gefährlich – und das nicht nur für den eigenen Körper, sondern auch bei der Ausübung von einiger beruflicher Tätigkeiten. Arbeitgebenden steht es durchaus frei, ein Verbot am Arbeitsplatz auszusprechen. Alles in allem ist die Cannabislegalisierung aber eine gute Möglichkeit, die eigenen betrieblichen Regelungen und Maßnahmen zum Suchtmittelkonsum zu überarbeiten und die Belegschaft so sicher und gesund zu halten.

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