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Gesetzbücher im Hintergrund und vorne ist ein Richterhammer.
13. März 2025

Compliance BGM

Compliance-Check: Diese Vorgaben müssen Sie umsetzen!

Arbeitgeber *innen tragen eine zentrale Verantwortung für die Gestaltung sicherer und gesundheitsfördernder Arbeitsbedingungen. Diese Verpflichtung ergibt sich aus zahlreichen gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorgaben. Doch welche Maßnahmen müssen konkret umgesetzt werden? Wie gelingt es, den Überblick zu behalten? Wir bieten einen Überblick über die wichtigsten Aspekte, die Sie in der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit abdecken müssen.


Welche Anforderungen gelten an Unternehmer *innen?

Die Vorgaben an Unternehmen, die im Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz gelten, lassen sich gleich aus mehreren Gesetzen ablesen. Wir schlüsseln in diesem Blogartikel die Vorgaben, die beachtet werden müssen, übersichtlich und gut gegliedert auf.
Folgende Gesetze sind für die Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin von Bedeutung:

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Verpflichtung zur Beurteilung und Minimierung von Gefährdungen.
Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG): Grundlage für die Bestellung von Betriebsärzt *innen und Fachkräften für Arbeitssicherheit.
Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV): Regelungen zur arbeitsmedizinischen Betreuung.
https://www.arbeitsmedizin.de/mehr-wissen/glossar/dguv-v2: Vorgaben zu Betreuungsinhalten und -zeiten.
Insbesondere die DGUV-Vorschrift 2
Technische Regeln: Standards zur sicheren Gestaltung von Arbeitsplätzen.
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)
Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA)
Uvm.

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): Betrieb von Arbeitsmitteln und Schutz der Mitarbeiter *innen.
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV): Anforderungen an die Einrichtung, den Betrieb und die Sicherheit von Arbeitsstätten.
Mutterschutzgesetz (MuSchG): Gesundheitsschutz von werdenden und stillenden Müttern.

i: Das ist ein Überblick über die wichtigsten und allgemein geltendsten Gesetze. Es gibt zahlreiche weitere Gesetze und Vorschriften, die sich gezielt mit der Gesundheit und Sicherheit in Unternehmen befassen und auf spezifische Arbeits- oder Tätigkeitsbereiche bezogen sind.


Compliance in der Arbeitsmedizin

Die Arbeitsmedizin stellt die Gesundheit von Mitarbeiter *innen in den Mittelpunkt und sorgt dafür, dass die Wechselwirkungen zwischen Arbeitsumfeld und Gesundheit rechtzeitig erkannt und minimiert werden. Sie arbeitet präventiv und klärt über Gesundheitsgefahren und richtige Verhaltensweisen auf.
Arbeitgeber *innen sind gesetzlich verpflichtet, betriebsärztliche Betreuung (§ 2 ASiG) sicherzustellen und den Gesundheitsschutz zu fördern. Die Grundlage bilden Regelungen wie die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).


Kernaufgaben der Arbeitsmedizin, die Sie erfüllen müssen:

Beratung & Begehung:
Beratung zur Arbeitsmedizin und Unfallverhütung
Bewertung von Arbeitsbedingungen
Dokumentation der Maßnahmen

Arbeitsschutzausschuss (ASA):
Bei Unternehmen ab 20 Mitarbeiter *innen
4 x pro Jahr
Teilnehmer sollten mindestens die Geschäftsführung, der/die Betriebsarzt/-ärztin und die Sicherheitsfachkraft (Sifa) sein

Vorsorge & Eignung:
Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgen
Durchführung von Eignungsbeurteilungen
Führen einer Vorsorgekartei

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM):
Gemäß SGB XI
Erforderlich ab sechs Wochen Fehlzeit innerhalb von 12 Monaten
Ärztliche Beratung nach Krankheit
Arbeitsplatzgestaltung und Organisation
Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit zu erhalten und krankheitsbedingte Ausfälle zu reduzieren

Mutterschutz:
Organisatorische Pflichten für Arbeitgeber und (werdende) Mütter
Einhaltung gesetzlicher Vorgaben nach dem Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Prüfung auf generelle oder individuelle Beschäftigungsverbote

Gesundheitsschutz und Fehlzeitenmanagement (FZM):
Reduzierung von AU-Zeiten
Unterstützung vor, während und nach Erkrankungen
Gesundheitsvorsorge
Sensibilisierung für psychosoziale Belastungen

Compliance in der Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit zielt darauf ab, arbeitsbedingte Gefahren zu erkennen und zu reduzieren. Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) unterstützen dabei, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen und sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Wichtige Regelwerke umfassen das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), die DGUV-Vorschrift 2 sowie technische Regeln (z. B. TRGS, TRBS, ASR).


Kernaufgaben der Arbeitssicherheit:

Beratung & Begehung:
Beratung zur Arbeitssicherheit
Regelmäßige Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Festlegung und Dokumentation von Maßnahmen

Arbeitsschutzausschuss:
Bei Unternehmen ab 20 Mitarbeiter *innen
4 x pro Jahr
Teilnehmer sollten mindestens die Geschäftsführung, der/die Betriebsarzt/-ärztin und die Sicherheitsfachkraft (Sifa) sein

Gefährdungsbeurteilung:
Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen für alle Arbeitsplätze
Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip (Substitution, technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen)
Wirksamkeitskontrollen der festgelegten Maßnahmen

Unterweisungen & Qualifikation:
Regelmäßige sicherheitstechnische Unterweisungen
Erstellung von Betriebsanweisungen
Schulungen von z. B. Brandschutzhelfenden
Jährliche Wiederholung der Unterweisungen

Arbeitsschutzorganisation:
Orga-Checks
Erste-Hilfe
Brandschutz
Notfallorganisation
Überprüfung von Betriebsmitteln

Unfallmanagement:
Erfassung und Analyse von Unfällen
Unfallprävention
Einhaltung der gesetzlichen Meldefristen


Zusätzliche Info

Branchenspezifisch können noch weitere Vorgaben gelten. Informieren Sie sich also stets, welche weiteren Vorgaben in bestimmten Branchen oder auch bei bestimmten Tätigkeiten greifen. Zum Beispiel bei Arbeiten mit besonderen Voraussetzungen wie extremer Hitze, Kälte oder bestimmten Chemikalien.
Indem Sie die gesetzlichen Vorgaben einhalten, schaffen Sie nicht nur Rechtssicherheit, sondern setzen auch ein klares Zeichen gegenüber Ihren Mitarbeiter *innen, dass ihre Gesundheit und ihr Schutz bei Ihnen an erster Stelle stehen. Eine konsequente Umsetzung von Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit stärkt das Vertrauen in den Betrieb, fördert die Bereitschaft der Belegschaft, aktiv zum Arbeitsschutz beizutragen, und steigert zugleich die Mitarbeitermotivation.


Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Bei der Nichteinhaltung gesetzlicher Vorgaben setzen Unternehmer *innen nicht nur die Gesundheit ihrer Mitarbeiter *innen und gegebenenfalls Dritter aufs Spiel, sondern riskieren auch schwerwiegende betriebliche Konsequenzen. Falsche Bedienung kann Sachschäden verursachen, Unfälle führen zu Ausfällen und Schäden bei Mitarbeiter *innen und Sachgegenständen, und die Behörden können hohe Bußgelder verhängen. In besonderen Fällen drohen sogar Haftstrafen.
Sorgen Sie als Unternehmer *in dafür, dass die rechltichen Vorgaben eingehalten werden. Unterstützung erhalten Sie dabei von den vorgeschriebenen Fachexperten wie Betriebsärzten und Sicherheitsfachkräften.


Unterstützung durch das Werksarztzentrum Deutschland

Für Unternehmen ist es oft eine Herausforderung, alle Anforderungen der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit umzusetzen. Alleine die Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit stellt in der heutigen Zeit eine Herausforderung dar. Sie können diese intern fest in ihrem Unternehmen anstellen, auf freiberufliche Dienstleister zurückgreifen oder auf externe Betreuungsangebote.
Das Werksarztzentrum Deutschland bietet umfassende Unterstützung in der Arbeitsmedizin und der Arbeitssicherheit und kombiniert analoge und digitale Betreuung. Immer individuell an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens angepasst. Wir haben zu jeder der zu erfüllenden Vorgaben das passende Modul!
In unserem Compliance-Handout haben wir für Sie übersichtlich aufgeschlüsselt, mit welchen unserer Module Sie die entsprechenden Vorgaben umsetzen können. Laden Sie es ganz einfach mit nur einem Klick herunter!

Für weitere Fragen oder eine individuelle Beratung stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.


Gründe für die Digitalisierung in der Arbeitsmedizin und der Arbeitssicherheit

Gerade in der heutigen Zeit wird es vor allem immer schwieriger, eine passende Betreuung in der Arbeitsmedizin zu finden. Viele der Betriebsärzt *innen gehen in den kommenden Jahren in Rente, wenige Junge kommen nach. So kommt es schon jetzt zu einem deutlich merkbaren Defizit in der arbeitsmedizinischen Betreuung. Deswegen setzen wir auf eine deutschlandweite hybride Betreuung. Das heißt, viele unserer Dienstleistungen können digital abgebildet werden, was Zeit und Kosten spart und zusammen mit einer betriebsärztlichen Betreuung auch der Gesetzeslage entspricht.
Von uns bekommen Unternehmen neben dem einfach zu bedienenden Online-Portal mit automatisierter Dokumentation und einem zuständigen Betriebsarzt und einer Sicherheitsfachkraft eine kostenlose Hotline für alle Fragen der Mitarbeiter *innen, Führungskräfte und Unternehmer *innen. Hier werden Sie rund um die Uhr von unseren Expertenteams beraten.
Durch den digitalen Ansatz können die vorgesehenen Betreuungsstunden gesichert werden, und wir bieten zusätzlich noch die Betreuung und Beratung durch eine/n Betriebsarzt/-ärztin und eine Sicherheitsfachkraft an und die Möglichkeit, bei allen Fragen schnell eine Antwort von Experten zu erhalten.


Fazit

Compliance ist keine einmalige Aufgabe, sondern ein kontinuierlicher Prozess. Mit der richtigen Expertise gelingt es, gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und gleichzeitig die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter *innen nachhaltig zu verbessern. Gerade in der heutigen Zeit sollte mehr auf Digitalisierung und hybride Angebote gesetzt werden, die mit der hybriden Arbeitsweise von Unternehmen besser kompatibel sind und die Verwaltung und Dokumentation vereinfachen.

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