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Eine Frau sitzt auf einem Gummiball an einem dunklen Schreibtisch und arbeitet an einem aufgeklappten Laptop.
27. März 2025

Ergonomie am Arbeitsplatz

Ergonomie am Arbeitsplatz gewinnt immer mehr an Bedeutung. Denn sie ist nicht nur ein Thema der Arbeitssicherheit, sondern auch der Gesundheit und des Wohlbefindens der Mitarbeiter *innen. Die ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen kann physische und psychische Belastungen minimieren und das Wohlbefinden und die Gesundheit der Mitarbeiter *innen fördern.


Was versteht man unter Ergonomie am Arbeitsplatz?

Ergonomie umfasst verschiedene Aspekte, die für einen gesunden und effizienten Arbeitsplatz entscheidend sind. Sie zielt darauf ab, Arbeitsabläufe, die Arbeitsorganisation und die Arbeitsumgebung so zu gestalten, dass sie den körperlichen und geistigen Fähigkeiten der Mitarbeiter *innen entsprechen und gesundheitliche Beeinträchtigungen vermieden werden. Zu ergonomischen Maßnahmen gehören:

Die Gestaltung von Arbeitsmitteln und -werkzeugen
Die Werkzeuge und Maschinen sollten optimal an die Körpergröße und -kraft der Mitarbeiter *innen angepasst sein.
Die Gestaltung von Arbeitsräumen und -umgebung
Ausreichend Licht, eine angenehme Temperatur, eine reduzierte Lärmbelastung und eine gute Luftqualität sind essenziell.
Die Gestaltung von Arbeitsplätzen
Sitzhöhe, Tischhöhe, Bildschirmposition und die Anordnung von Arbeitsmaterialien sollten so gestaltet sein, dass eine natürliche und gesunde Körperhaltung gefördert wird.
Die Organisation der Arbeit
Die Arbeitsabläufe sollten effizient und ergonomisch gestaltet sein, um Überlastung und Monotonie zu vermeiden.
Schulungen und Sensibilisierung
Die Mitarbeiter *innen sollten über die Bedeutung einer ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung aufgeklärt werden. Dazu gehören Seminare oder Schulungen zur richtigen Sitzhaltung, zur Nutzung von Arbeitsmitteln und zur Bedeutung von Pausen.


Gesetzliche Grundlagen der Ergonomie

In Deutschland sind Arbeitgeber *innen gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Beschäftigten zu gewährleisten. Die entsprechenden gesetzlichen Regelungen bilden einen Rahmen, der die Notwendigkeit von ergonomischen Maßnahmen vorgibt. Hier sind die wichtigsten aufgeführt:

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) schreibt vor, dass Arbeitgeber *innen die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter *innen gewährleisten müssen. Die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze ist ein wichtiger Bestandteil dieser Pflicht.
Das ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber *innen, Gefährdungsbeurteilungen (GBU) durchzuführen, um mögliche Gefahren am Arbeitsplatz zu identifizieren und zu bewerten. Ergonomische Aspekte müssen dabei unbedingt berücksichtigt werden.
Die Arbeitsschutzverordnung (ArbSchV) konkretisiert die Anforderungen des ArbSchG und legt detailliertere Regelungen fest. Beispielsweise muss die Arbeitsplatzgestaltung so erfolgen, dass gesundheitliche Schäden durch die Arbeit vermieden werden.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt die Sicherheit von Arbeitsmitteln und Anlagen. Auch hier spielt Ergonomie eine wichtige Rolle, da die Arbeitsmittel an die Bedürfnisse der Arbeitnehmer *innen angepasst sein müssen.
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) verpflichtet Arbeitgeber *innen, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass die physische und psychische Belastung der Beschäftigten so gering wie möglich gehalten wird. Besondere ergonomische Aspekte wie  Arbeitsplatzgestaltung, Raumklima, Luftqualität sowie Lärm und die Handhabung von Lasten sind darin geregelt.
Die Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) benennt spezifische Anforderungen an Arbeitsplätze, die Bildschirmgeräte nutzen, und legt fest, wie diese eingerichtet werden müssen, um die Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Die DGUV-Vorschrift 1 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) betrifft den allgemeinen Arbeitsschutz und die Prävention. Sie gibt Empfehlungen zur ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen.
Die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) konkretisieren die Anforderungen der ArbStättV insbesondere in Bezug auf die Gestaltung von Arbeitsräumen, Arbeitsplätzen und Arbeitsmitteln.


Unterstützung für Unternehmen

Die Umsetzung der geforderten Maßnahmen kann für Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Verschiedene Akteure können Arbeitgeber *innen dabei unterstützen.
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifas) sind Ansprechpartner für alle Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes. Sie beraten Arbeitgeber *innen zu allen relevanten Themen, darunter auch die Ergonomie. Sie können Gefahrenpotenziale identifizieren, indem sie GBUs durchführen, Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen vorschlagen und die Umsetzung der Maßnahmen begleiten.

Betriebsärzte sind für die Beurteilung der gesundheitlichen Belastungen am Arbeitsplatz zuständig und können Arbeitgeber *innen bei der Gestaltung ergonomischer Arbeitsplätze beraten. Sie können z. B. bei der Auswahl geeigneter Arbeitsmittel unterstützen oder Schulungen zur richtigen Körperhaltung durchführen.

Beide Akteure, Sifa und Betriebsarzt, arbeiten oft eng zusammen. Ihre Unterstützung umfasst ein breites Spektrum an Leistungen, darunter:

Gefahrenanalyse und -beurteilung zur Identifizierung ergonomischer Risiken am Arbeitsplatz.
Beratung zur Gestaltung ergonomischer Arbeitsplätze bei der Auswahl geeigneter Arbeitsmittel und der Anpassung der Arbeitsabläufe.
Schulungen und Unterweisungen z. B. zum Thema richtige Körperhaltung und Handhabung von Lasten.
Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Ergonomie und zur Reduzierung von Belastungen.
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Maßnahmenkatalogen, Dokumentation und Nachweis der Maßnahmen.


Praktische Umsetzung ergonomischer Prinzipien

Der Bildschirmarbeitsplatz

Ausstattung

Ein ergonomischer Arbeitsplatz beginnt bei der richtigen Büroausstattung. Der ideale Schreibtisch sollte mindestens 160 x 80 cm groß sein, um ausreichend Platz für Arbeitsmaterialien zu bieten. Zudem sollte er höhenverstellbar sein, um unterschiedlichem Sitz- und Stehverhalten gerecht zu werden.
Der Bürostuhl ist ein weiteres zentrales Element der ergonomischen Gestaltung. Er sollte höhenverstellbar sein und über eine gelenkige Rückenlehne verfügen, die den Lendenbereich unterstützt (Lordosenstütze). Auch Armlehnen, wenn vorhanden, sollten höhenverstellbar sein, um eine individuelle Anpassung zu ermöglichen.

Bildschirmeinstellungen

Die richtige Höhe des Bildschirms spielt eine zentrale Rolle in der ergonomischen Gestaltung. Idealerweise sollte der Monitor so aufgestellt werden, dass er sich auf Augenhöhe oder etwas darunter befindet, um eine natürliche Kopf- und Nackenhaltung zu fördern. Dabei ist auch der Sehabstand entscheidend: Empfohlen wird ein Abstand von etwa 60 cm für einen 15-Zoll-LCD-Bildschirm.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Auswahl des Bildschirms selbst. Es ist ratsam, nur gut entspiegelte Bildschirme zu verwenden, da dies Reflexionen und Blendungen minimiert. LCD-Bildschirme sind flimmerfrei und somit schonender für die Augen.

Tastatur und Maus

Die Wahl der Tastatur und Maus beeinflusst ebenfalls die Ergonomie am Arbeitsplatz. Die Tastatur sollte möglichst flach und groß genug sein, um eine angenehme Handhabung zu gewährleisten. Ein Platz von 15-20 cm vor der Tastatur ist empfehlenswert, damit die Hände entspannt aufgelegt werden können. Helle Tastaturen bieten zudem eine bessere Sicht.
Bei der Maus ist es wichtig, dass ihre Größe zur Handgröße passt. Achten Sie darauf, genügend Bewegungsfläche einzuplanen, um Verspannungen zu vermeiden. Symmetrische Mäuse ermöglichen es, sowohl mit der linken als auch mit der rechten Hand zu arbeiten, was eine gesunde Abwechslung fördert.

Arbeitsumgebung

Beleuchtung

Arbeitsräume müssen mit Tageslicht beleuchtet sein und eine Sichtverbindung nach draußen haben. Um Blendungen zu vermeiden, sollte der Schreibtisch senkrecht zur Fensterfront aufgestellt werden. Eine gleichmäßige Ausleuchtung des Arbeitsplatzes ist wichtig, um die Augen zu entlasten und das Sehen zu verbessern. Die Mindestbeleuchtungsstärke sollte 500 Lux betragen (ASR A3.4).

Raumklima

Für ein angenehmes Raumklima gelten besondere Anforderungen an die Lufttemperatur. Diese sollte gemäß den Richtlinien der ASR A3.5 eingehalten werden, um den Behaglichkeitsbereich nicht zu überschreiten. Für ein angenehmes Raumklima sollte die Temperatur im Sommer zwischen 20 °C und 26 °C, im Winter zwischen 19 °C und 25 °C liegen.

Lärm

Auch der Geräuschpegel am Arbeitsplatz hat Einfluss auf die konzentrierte Arbeit. Der Schalldruckpegel sollte in Abhängigkeit von der Tätigkeitskategorie so niedrig wie möglich gehalten werden. Laut ASR A3.7 darf für Büroarbeiten ein Geräuschpegel von 45 dB(A) nicht überschritten werden, um gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen.
Welche Grenzwerte in anderen Tätigkeitsbereichen gelten, können Sie in unserem Glossarbeitrag zum Thema "Lärm am Arbeitsplatz" nachlesen.

Pausen und Bewegung

Regelmäßige Pausen sind essentiell, um Verspannungen vorzubeugen und die Durchblutung anzuregen.
Mitarbeiter *innen sollten sich in regelmäßigen Abständen bewegen. Ein Haltungswechsel alle 20 Minuten ist empfehlenswert.
Arbeitgeber *innen sollten fördernde Maßnahmen zur Bewegung anbieten, wie beispielsweise regelmäßige Bewegungspausen oder Fitnessprogramme.

Bewusste Körperhaltung

Mitarbeiter *innen sollten auf eine aufrechte Sitzhaltung mit leicht gebeugten Ellenbogen achten.
Einfache Dehnübungen helfen, Verspannungen zu lösen.

Ergonomie im Homeoffice

Mit der Zunahme von Remote-Arbeit, mobiler Arbeit und Homeoffice ist es wichtig, auch dort ergonomische Standards zu beachten. Arbeitgeber *innen sind dazu verpflichtet, auch diese Arbeitsplätze auszurüsten. Hierzu zählen die Bereitstellung eines stabilen Tisches und eines geeigneten Stuhls und entsprechender Arbeitsmittel, um eine gesunde Arbeitsumgebung zu schaffen.
Zusätzlich sollten auch Beschäftigte im Homeoffice über die Bedeutung ergonomischer Aspekte unterrichtet werden, um langfristig Gesundheit und Produktivität zu sichern.


Die Vorteile ergonomischer Arbeitsplätze

Durch die Umsetzung ergonomischer Prinzipien profitieren Unternehmen und Mitarbeiter *innen von einer Vielzahl von Vorteilen und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen.

Vorbeugung verschiedener Erkrankungen
Muskel-Skelett-Erkrankungen (MSE):
Bewegungsarmut, unergonomische Körperhaltungen und Überlastung führen zu einer hohen Anzahl an MSE wie Rückenschmerzen, Nackenverspannungen oder Karpaltunnelsyndrom. Ergonomische Arbeitsplatzgestaltung, wie beispielsweise höhenverstellbare Schreibtische, ergonomische Stühle und Tastaturen, kann diese Belastungen erheblich reduzieren.
Augenbelastung und Sehprobleme
Digitale Augenbelastung, auch als Computer-Vision-Syndrom bekannt, ist ein zunehmendes Problem in der modernen Arbeitswelt. Das ständige Starren auf Bildschirme kann zu Symptomen wie trockenen Augen, Kopfschmerzen und verschwommenem Sehen führen.
Stress und psychische Erkrankungen
Die physische Gestaltung des Arbeitsplatzes hat auch Einfluss auf die psychische Gesundheit der Mitarbeiter *innen. Stress, Angst und Burnout können durch schlechte Arbeitsbedingungen verstärkt werden. Ergonomische Arbeitsplätze, die den Bedürfnissen der Mitarbeiter *innen entsprechen, tragen zu einer positiven Arbeitsatmosphäre bei und reduzieren das Risiko psychischer Belastungen.
Steigerung der Arbeitssicherheit:
Durch die Anpassung der Arbeitsbedingungen an die individuellen Bedürfnisse der Beschäftigten werden Unfallrisiken minimiert. Beispielsweise kann die richtige Beleuchtung die Sehfähigkeit verbessern und Stürze verhindern, während rutschfeste Beläge in Arbeitsbereichen das Risiko von Ausrutschern und Stürzen verringern.
Verbesserung der Produktivität:
Wenn Mitarbeiter *innen sich gesund und wohl fühlen, sind sie produktiver und motivierter. Ergonomie trägt dazu bei, dass die Arbeitskraft erhalten bleibt und weniger Ausfallzeiten durch Erkrankungen entstehen.
Reduzierung von Fehlzeiten und Krankheitskosten:
Ergonomische Arbeitsbedingungen führen zu weniger Erkrankungen und damit zu geringeren Kosten für das Unternehmen.
Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit:
Mitarbeiter *innen, die in einer ergonomisch gestalteten Umgebung arbeiten, fühlen sich wohler und wertgeschätzt. Dies kann die Mitarbeiterbindung stärken und die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber steigern.


Fazit

Für Unternehmer *innen ist es entscheidend, die Relevanz der Ergonomie am Arbeitsplatz zu erkennen und umzusetzen. Durch Investitionen in ergonomische Lösungen können nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, sondern auch die Gesundheit und Produktivität der Mitarbeiter *innen gefördert werden.
Ergonomie am Arbeitsplatz ist kein einmaliges Projekt, sondern ein fortlaufender Prozess der Anpassung und Verbesserung. Unternehmer *innen sollten offen für Feedback ihrer Mitarbeiter *innen sein und regelmäßig neue Entwicklungen sowie Technologien in der Ergonomie im Blick behalten. Schließlich profitieren sowohl die Arbeitgeber *innen als auch die Mitarbeiter *innen von einer gesunden, produktiven und zufriedenstellenden Arbeitsumgebung.

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