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Frauen sitzen an einem Arbeitsplatz am Schreibtisch. Beide wirken sehr nachdenklich und verzweifelt.
28. Januar 2025

Fehlende Vorsorge und Eignung

Unternehmer *innen – mit einem Bein im Knast?

Arbeitsmedizinische Vorsorgen und Eignungen (ehemals G-Untersuchungen) sind essenziell, um Sicherheit und Gesundheit im Betrieb zu gewährleisten. Doch was passiert, wenn Unternehmer *innen ihre Pflichten in diesem Bereich vernachlässigen? Die Folgen können drastisch sein: rechtliche Sanktionen, finanzielle Risiken und mögliche Haftstrafen.

Vorsorge vs. Eignung – Wo liegt der Unterschied?

Arbeitsmedizinische Vorsorgen und Eignungen erfüllen unterschiedliche, aber gleichermaßen wichtige Funktionen.

Arbeitsmedizinische Vorsorgen haben einen präventiven Charakter. Ihr Ziel ist es, über Gefahren an Arbeitsplätzen aufzuklären. Es werden Hinweise und Tipps gegeben und zu gesundheitsförderndem Verhalten beraten. Der Schutz der Mitarbeiter *innen steht bei Vorsorgen im Mittelpunkt.
Es gibt eine Vielzahl an Vorsorgen, dazu gehören zum Beispiel die Vorsorge „Bildschirmarbeit“ (ehemals G 37) oder die Vorsorge „Lärm“ (ehemals G 20).

Arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilungen prüfen, ob Mitarbeiter *innen den körperlichen und geistigen Anforderungen ihrer Tätigkeit gewachsen sind. Dabei liegt der Fokus auf der Sicherheit – sowohl für die betroffene Person als auch für Kolleg*innen, Dritte und Sachmittel. Typische Beispiele sind Sehtests oder Hörtests für Berufe mit besonderer Verantwortung und Kontakt zu Dritten.
Zu den bekanntesten Eignungsuntersuchungen gehört unter anderem die Eignungsbeurteilung „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ (ehemals G 25).

In unserem Glossar finden Sie detaillierte Informationen zu den häufigsten Eignungen und Vorsorgen.
Zusätzlich bieten wir noch einen Blogbeitrag an, in dem genau der Unterschied zwischen Vorsorge und Eignung noch einmal detailliert herausgearbeitet wird.


Warum sind Vorsorgen und Eignungen so wichtig?

Fehlende Vorsorgen oder Eignungen haben weitreichende Folgen, die verschiedene Bereiche des Arbeitsalltags betreffen können.
Gesundheitliche Risiken: Ohne Prävention steigt die Gefahr arbeitsbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten.
Sicherheitslücken: Mitarbeiter *innen ohne Eignung können sich und andere gefährden, z. B. im Straßenverkehr oder im Umgang mit Gefahrstoffen. Hier können vor allem auch Dritte gefährdet werden.
Rechtliche Konsequenzen: Unternehmen, die ihre Pflichten vernachlässigen, riskieren hohe Bußgelder oder in manchen Fällen sogar Haftstrafen. Denn laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) haben Unternehmer *innen die Fürsorgepflicht für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter *innen.

Abbildung zu fehlender Vorsorge und Eignung in der Arbeitsmedizin: Entstehung gesundheitlicher Risiken, Gefährdung der Sicherheit, Rechtliche Konsequenzen


Sanktionen – Unternehmer *innen mit einem Bein im Knast

Die Missachtung von Vorsorge- und Eignungspflichten kann schwerwiegende Folgen haben. Zu den Folgen gehört an erster Stelle natürlich die Gesundheit und Sicherheit nicht nur der Mitarbeiter *innen selbst, sondern auch die Gefährdung Dritter. Es kann zu Unsicherheiten im Berufsalltag, Berufskrankheiten und Unfällen kommen. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu tödlichen Unfällen kommen. Weil das Risiko für die Gesundheit und Sicherheit bei fehlender Vorsorge und Eignung sehr hoch ist, können für Unternehmer *innen hohe Bußgelder und bei daraus entstandenen Unfällen auch Haftstrafen anfallen.

Abbildung - Hohe Strafen bei fehlender Vorsorge und Eignung - Abgebildet ist ein Mann der nachdenklich erschrocken auf einen Brief blickt

Bußgelder:
Je nach Schwere des Verstoßes drohen empfindliche finanzielle Strafen.
Es gibt keinen festgelegten Bußgeldkatalog für fehlende arbeitsmedizinische Vorsorge und Eignung. Jedoch gibt es Anhaltspunkte in den Gesetzen, anhand derer Bußgelder festgelegt werden.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG):
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber *innen zur Durchführung von Maßnahmen, die die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter *innen sicherstellen, darunter auch arbeitsmedizinische Vorsorgen.

Verstoß gegen Arbeitsschutzpflichten (§ 25 ArbSchG): Wer die vorgeschriebenen Maßnahmen nicht umsetzt oder notwendige Untersuchungen nicht anbietet, riskiert Bußgelder von bis zu 5.000 €.
Bei vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten mit Gefährdung der Mitarbeiter *innen: Die Strafe kann sich auf bis zu 25.000 € erhöhen.

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV):
Die ArbMedVV regelt die Verpflichtung zu arbeitsmedizinischen Vorsorgen, worunter die Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorgen fallen.

Verstoß gegen § 3 ArbMedVV (Pflichtvorsorgen): Es können Bußgelder von bis zu 5.000 € verhängt werden.
Beispiel: Wenn Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Lärm oder Atemschutz ohne vorherige Vorsorge durchgeführt werden.

DGUV-Vorschriften:
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) regelt in ihren Vorschriften die Anforderungen an den Arbeitsschutz.

DGUV-Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention“): Arbeitgeber *innen müssen für Eignungen und Vorsorgen sorgen, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Bei einem Verstoß können die Berufsgenossenschaften, je nach Schwere des Vergehens, Bußgelder von bis zu 10.000 € verhängen.

Spezielle Verordnungen für Eignungsbeurteilungen:
Arbeitsmedizinische Eignungen in speziellen Bereichen können zusätzlich auch entsprechenden Gesetzen unterliegen. Zum Beispiel der Strahlenschutzverordnung oder der Fahrerlaubnisverordnung.

Fazit zu Bußgeldern:
In der Regel kostet Unternehmen der Verstoß bei arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Eignungen 5.000 €. Dies wird immer im Einzelfall entschieden, da mehrere Faktoren auf die Schwere des Vergehens einwirken.


Haftstrafe durch fehlende Vorsorge und Eignung?

Zu Haftstrafen kann es nur im Zusammenspiel mit anderen Faktoren kommen. Fehlende Vorsorgen und Eignungen können beispielsweise bei einem schweren Unfall auf ein fahrlässiges Handeln des Unternehmers oder der Unternehmerin hinweisen und so die Schwere der Strafe erhöhen.
Handlungsempfehlungen – So schützen Sie sich und Ihr Unternehmen

Prävention als Priorität:
Setzen Sie auf ein umfassendes arbeitsmedizinisches Vorsorgekonzept.
Mitarbeiter *innen müssen bei Neueinstellung vor Arbeitsbeginn die entsprechenden Vorsorgen und Eignungen für ihren Tätigkeitsbereich durchgeführt haben. Das gleiche gilt für einen Wechsel des Tätigkeitsbereichs auch innerhalb der Firma. Vorsorgen und Eignungen müssen in bestimmten Abständen wiederholt werden.

Zusammenarbeit mit Profis:
Integrieren Sie erfahrene Sicherheitsfachkräfte (Sifas) und Arbeitsmediziner *innen in Ihre Unternehmensstruktur. Stellen Sie diese fest in Ihrem Unternehmen ein oder greifen Sie auf externe Dienstleister in diesem Bereich zurück.

Dokumentation:
Halten Sie alle durchgeführten Untersuchungen sorgfältig fest! Wenn es zu einem Unfall oder einem Besuch der Berufsgenossenschaft kommt, müssen Sie die entsprechenden Zertifikate vorweisen können. Bei einem schweren Unfall bleibt Ihnen dazu gegebenenfalls nur wenig Zeit.
i: Wir bieten beispielsweise eine automatisierte digitale Dokumentation an, bei der Sie jederzeit von überall Zugriff auf die Zertifikate haben.

Sensibilisierung:
Informieren Sie Führungskräfte und Mitarbeiter *innen regelmäßig über die Bedeutung von arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignung und etablieren Sie einen sicherheitsbewussten Umgang in der ganzen Firma.

Abbildung - Handlungsempfehlungen für Vorsorge und Eignungen: Prävention, Zusammenarbeit mit Experten und Profis, Dokumentation und Sensibilisierung von Mitarbeitern und Führungspersonal


Fazit

Arbeitsmedizinische Vorsorgen und Eignungen sind nicht nur ein Beitrag zur Gesundheit und Sicherheit Ihrer Mitarbeiter *innen – sie schützen Sie als Unternehmer *in auch vor rechtlichen Konsequenzen. Ein gut umgesetztes Vorsorge- und Eignungskonzept ist daher essenziell für einen sicheren und gesunden Arbeitsalltag. Schützen Sie sich, Ihre Mitarbeiter *innen und Ihr Unternehmen, bevor aus einem vermeidbaren Verstoß ein ernsthaftes Problem wird.

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