G25 - Im Wandel der Zeit
Eignungsbeurteilung Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten
Die heutige Eignungsbeurteilung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals G 25) unterlag vom ersten Entwurf bis in die heutige Zeit einem fortwährenden Wandel. In diesem Beitrag wird diese Entwicklung vor dem Hintergrund der modernen Arbeitswelt beleuchtet und die heutigen technischen Möglichkeiten werden dargestellt.
Historie
Die arbeitsmedizinische Eignung ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes und soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer *innen körperlich und geistig in der Lage sind, ihre beruflichen Pflichten ohne Gefährdung der eigenen Gesundheit oder der der anderen zu erfüllen. Die aktuelle Eignungsbeurteilung für Personen mit Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals „G 25“, kurz für: DGUV-Grundsatz 25) hat sich im Laufe der Zeit stark verändert:
Die Berufsgenossenschaften entwickelten als Teil der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in den 1960er Jahren spezifische Richtlinien, um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz zu regeln. In den 1980er Jahren begann die DGUV, systematische Eignungsuntersuchungen für bestimmte Berufsgruppen zu etablieren. Sie entwickelte in dem Rahmen die DGUV-Grundsätze, die mit den arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Eignungsuntersuchungen als „Goldstandard“ fungierten. Sie wurden als Präventionsmaßnahmen eingeführt, um gesundheitlichen Schaden zu verhindern, bevor er entsteht. Die Eignungsuntersuchungen umfassten in der Regel eine körperliche Untersuchung sowie spezielle Tests, je nach beruflicher Tätigkeit. Ursprünglich war die Untersuchung hauptsächlich auf körperliche Fitness und die Verkehrstauglichkeit fokussiert, um die sichere Bedienung von Fahrzeugen oder Maschinen zu gewährleisten.
Mit dem technologischen Fortschritt, der zunehmenden Automatisierung und der Digitalisierung der Arbeitswelt haben sich die Anforderungen und Belastungen geändert: Mehr Bildschirmarbeit, monotone Aufgaben und die dauerhafte Verfügbarkeit technischer Systeme haben neue Stressfaktoren geschaffen. Längere Phasen der Überwachung und die Steuerung von hochautomatisierten Systemen erfordern eine hohe Konzentrationsfähigkeit und mentale Stabilität. Heute sind daher nicht nur körperliche Kriterien wie Seh- und Hörvermögen wichtig, sondern auch die psychische Belastbarkeit, um die Eignung für moderne Steuerungsaufgaben zu beurteilen.
Zeitgleich zu den Änderungen hat in der Arbeitswelt eine Umstrukturierung der arbeitsmedizinischen Eignungsuntersuchungen im Rahmen der DGUV stattgefunden. Seit der Veröffentlichung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) 2008 erfolgte eine Trennung zwischen arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsüberprüfungen. Die DGUV-Grundsätze wurden zu Empfehlungen. Der ehemalige DGUV-Grundsatz 25 ist weiterhin relevant, jedoch hat er nun einen weniger verpflichtenden Charakter und ist stärker an eine Gefährdungsbeurteilung geknüpft.
Der Wandel von Grundsätzen zu Empfehlungen ermöglicht Unternehmen mehr Flexibilität. Die Gefährdungsbeurteilung steht nun im Mittelpunkt der Entscheidung, ob und in welchem Maße eine arbeitsmedizinische Eignungsbeurteilung erforderlich ist. Eine pauschale Untersuchung für alle Tätigkeiten gilt heute als weniger effektiv und weicht gezielten, tätigkeitsbezogenen Bewertungen.
Gesetze
Die Eignungsbeurteilung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten, vormals als „G 25“ bekannt, setzt einen Anlass und eine Rechtsgrundlage voraus. Ob diese Basis gegeben ist, muss durch den/die Unternehmer *in geprüft und in der Gefährdungsbeurteilung festgehalten werden. Die Eignungsbeurteilung erfolgt unter Berücksichtigung der Arbeitsplatzverhältnisse, der Tätigkeitsanforderungen und der individuellen Beanspruchung.
Betriebsärztinnen/-ärzte sind nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bei der Anwendung ihrer Fachkunde und somit auch der Durchführung der Eignungsbeurteilung weisungsfrei - deren Umfang liegt gemäß DGUV-Empfehlung im freien ärztlichen Ermessen.
Häufig wird die Eignungsbeurteilung im Zusammenhang mit dem Führen von Flurförderzeugen (z. B. Staplern) gefordert. Dies ist in vielen Unternehmen gelebte Tradition, aber keineswegs in der DGUV-V68 festgelegt. Diese fordert lediglich eine „Eignung“ der Mitarbeiter *innen ohne Konkretisierung, wie diese festgestellt wird, und lässt somit Handlungsspielraum.
Jede Untersuchung greift in die Grundrechte der Mitarbeiter *innen ein, deshalb muss die Erfassung von gesundheitsbezogenen Daten der Mitarbeiter *innen verhältnismäßig sein (BMAS-Veröffentlichung Oktober 2018). Dies setzt voraus, dass die Untersuchung geeignet, erforderlich und angemessen ist. Sie muss das mildeste Mittel zum erforderlichen Erkenntnisgewinn sein - ihr Umfang und Inhalt müssen sich streng auf das Ziel beschränken (DGUV-Information 250-010, Mai 2024).
Die Zeitarbeit bietet regulatorisch einen Sonderfall:
Falls in der Zeitarbeitnehmerüberlassung beim Entleiher besondere Gefährdungsbeurteilungen spezifische Eignungsbeurteilungen erforderlich machen, ist der Entleiher verpflichtet, diese eigenständig und auf eigene Kosten durchzuführen (vorgeschriebene „Doppelbetreuung“; § 11 AÜG).
Digital vs. Analog?
Die Eignungsbeurteilung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten kann sowohl vor Ort („analog“; persönlich durch unsere medizinischen Expert *innen durchgeführt), als auch zeit- und ortsungebunden digital erfolgen. Mit der digitalen G25 („G 25 Online“) hat die Werksarztzentrum Deutschland GmbH eine digitale Lösung geschaffen, die auch im Alltag praktikabel ist und den gleichen Umfang und die gleiche Qualität wie die Untersuchung vor Ort ermöglicht.
Die Eignungsbeurteilung beinhaltet folgende Punkte – egal ob digital oder analog:
Umfassende Beratung zu Anlass und Zweck der Beurteilung, mögliche Gefährdungen durch die Arbeitsplatzmerkmale von Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten und Risiken einer Gefährdung Dritter durch mangelnde körperliche oder psychische Eignung; Erörterung von Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit
Gesundheitsanamnese mittels komplexem Fragebogen zu Vorerkrankungen und
(Dauer-)Medikation
Befragung zum individuellen Arbeitsplatz und der durchzuführenden Tätigkeit.
Diese Informationen werden ergänzend zur Gefährdungsbeurteilung genutzt.
Für die Eignungsbeurteilung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten ist ein Sehtest notwendig! Bei der Untersuchung vor Ort wird dieser mit einem Sehtestgerät durchgeführt, bei der digitalen Untersuchung erfolgt ein standardisierter Sehtest am Bildschirm.
Sowohl bei der Untersuchung vor Ort als auch beim digitalen Hörtest erfolgt die Hörprüfung mittels standardisiertem Tonaudiogramm. Die DGUV-Empfehlungen schlagen hier im Vergleich lediglich die orientierende Testung mittels Flüstersprache vor.
Wenn aus arbeitsmedizinischer Sicht eine Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten besteht, kann die entsprechende Bescheinigung im Online-Portal direkt gesichtet und heruntergeladen werden.
Wenn eine zur Eignungsbeurteilung erforderliche Untersuchung (z. B. der Sehtest) von dem/der Mitarbeiter *in abgelehnt wird, kann keine abschließende Eignungsbeurteilung erfolgen. Die Ablehnung kann arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, ebenso die Feststellung einer nicht ausreichenden Eignung.
Wie funktioniert unsere digitale G25?
Wenn ein neuer Beschäftigter eingestellt wird, soll diesem natürlich ein schneller Arbeitseinstieg ermöglicht und zugleich sollen alle rechtlichen Vorgaben eingehalten werden. Genau diese Punkte bedient unsere digitale Eignungsbeurteilung – effizient, flexibel und jederzeit einsatzbereit:
Der/Die Arbeitgeber *in legt einen Zugang für den neuen Angestellten in unserem Online-Portal an - nur die E-Mail-Adresse und die Personalnummer sind nötig. Abhängig von der geplanten Tätigkeit kann dem Angestellten sofort die Eignungsbeurteilung als „To-Do“ zugewiesen werden. Diese kann er entweder in der Niederlassung vor Ort oder ortsungebunden (über z. B. Laptop oder Handy) absolvieren. Sie ist in über 10 verschiedenen Sprachen verfügbar!
Unser professionelles ärztliches Team erfasst die Gesundheitssituation des Angestellten präzise. Dabei ermitteln wir Vorerkrankungen, aktuelle Medikation und Arbeitsplatzrisiken. In einer detaillierten Gesundheitsberatung klären wir außerdem über alle relevanten Sicherheitsaspekte auf.
3.1. Sehtest
Unser standardisierter Sehtest bietet ortsunabhängig eine umfassende Sehschärfeprüfung – präzise, kalibriert und direkt am Standardbildschirm oder auf dem Smartphone durchführbar. Der Sehtest wird (falls nötig) unter Verwendung der eigenen angepassten Sehhilfe durchgeführt. Wir überprüfen ebenso das Farb-, Kontrast- und räumliche Sehen sowie das Gesichtsfeld.
3.2 Hörtest
Wir ermöglichen den Hörtest digital mithilfe eines standardisierten Tonaudiogramms. Der Test ist zuverlässig und schnell zu absolvieren, die Ergebnisse können direkt abgerufen werden.
Unser ärztliches Team behält mit der digitalen Gesundheitsakte stets den Überblick - alle Befunde sind übersichtlich und vollständig verfügbar. Bei Auffälligkeiten in Anamnese und/oder Untersuchungen planen die Ärztinnen und Ärzte proaktiv die nächsten Schritte. Falls ergänzende Untersuchungen notwendig sind, folgt auf die digitale G 25 eine Untersuchung vor Ort. Unsere langjährige Erfahrung zeigt jedoch, dass meist keine arbeitsmedizinischen Untersuchungen, sondern vertiefende Diagnostik durch Fachärztinnen und Fachärzte (z. B. Kardiologie, Neurologie) notwendig ist. Vorliegende medizinische Befunde können Mitarbeiter *innen digital über unser Online-Portal hochladen. Zur weiteren Beurteilung der digitalen G 25 werden diese sofort genutzt.
Bei auffälligen Screeningbefunden erfolgt (wie durch die DGUV empfohlen) die weitere Abklärung durch Einrichtungen des Gesundheitswesens. Für alle Fragen steht unser Medical & Safety Service Center jederzeit telefonisch mit unserer kostenlosen Service-Hotline zur Verfügung. Sollte ein zusätzlicher Beratungsbedarf bestehen, stehen unsere Ärztinnen und Ärzte in direktem Kontakt mit dem/der Mitarbeiter *in.
Nach erfolgreichem Abschluss der digitalen Eignungsbeurteilung wird eine Eignungsbescheinigung erstellt, die direkt über unser Online-Portal abrufbar ist – der/die Mitarbeiter *in kann direkt mit der Arbeit beginnen. Dank des integrierten Erinnerungs-Systems werden anstehende Aktualisierungen der Eignungsbeurteilung zuverlässig organisiert. Die Dokumentation bleibt komplett papierlos und immer aktuell.
Falls der/die Mitarbeiter *in die Weitergabe an Dritte erlaubt, kann im Rahmen der Zeitarbeit das Zertifikat direkt vom Verleiher an den Entleiher übermittelt werden.
Die digitale G25 beinhaltet immer eine kritische Prüfung der individuellen Gesundheitssituation in Korrelation zur vorgesehenen Tätigkeit. In der Folge erfolgt in ca. 35 % die Eignung nur mit Einschränkungen.
Was ist die digitale G25 nicht?
Die digitale G 25 ist nicht nur ein reines Informationsvideo, nach dem pauschal alle Mitarbeiter *innen als geeignet beurteilt werden. Das Leistungsportfolio geht weit darüber hinaus, beinhaltet standardisierte Untersuchungen und wird ärztlich überwacht und beurteilt. Die digitale G25 beinhaltet keine laborchemischen Untersuchungen. Die Voraussetzung für die Durchführung einer Eignungsbeurteilung ist in jedem Fall die Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit. Für eine routinemäßige Blutuntersuchung besteht im Rahmen der Eignungsbeurteilung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten keine gültige Rechtsgrundlage.
Und ist die digitale G25 auch im Ernstfall rechtssicher?
Im Rahmen eines tödlichen Arbeitsunfalls konnten wir zeigen, dass das WAZ sowohl alle rechtlichen Vorgaben einhält als auch der perfekte Begleiter bei Überprüfungen durch Behörden ist. Weiteres können Sie in unserer Case-Study lesen: G25-Case Study (Download).
Fazit
Insgesamt ist die Eignungsbeurteilung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (ehemals „G 25“) ein Beispiel dafür, wie arbeitsmedizinische Standards an den technologischen Fortschritt und die veränderten Arbeitsbedingungen angepasst werden, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter *innen auch in einer zunehmend digitalen Arbeitswelt zu regeln. Sie ist ein zentrales Element des Arbeitsschutzes, das sich im Laufe der Zeit von einem allgemeinen Schutzansatz zu einem individuelleren und flexibleren Modell entwickelt hat. Die heutigen technischen Möglichkeiten und unsere digitalen Lösungen helfen ebenso dabei, den zunehmenden Fachkräftemangel in der Arbeitsmedizin auszugleichen.
Die ehemaligen DGUV-Grundsätze waren essentiell für die Standardisierung der Untersuchungen, während die heute geltenden DGUV-Empfehlungen den Unternehmen mehr Eigenverantwortung im Bereich der Gefährdungsbeurteilung einräumen. Diese Entwicklung spiegelt den modernen Ansatz im Arbeitsschutz wider, bei dem individuelle Risiken und betriebliche Bedürfnisse stärker berücksichtigt werden.
Insgesamt stellen die heutigen DGUV-Empfehlungen keine festgelegten Grundsätze und somit keinen „Goldstandard“ mehr dar, sondern ermöglichen Betriebsärztinnen und Betriebsärzten, den Umfang der Eignungsbeurteilung eigenverantwortlich festzulegen.
Das Werksarztzentrum Deutschland ist Ihr Partner für die Zukunft – immer flexibel und einsatzbereit!
Durch unsere digitale Lösung haben die Unternehmen alles in der Hand, um Mitarbeiter *innen schnell und einfach auf den Einsatz vorzubereiten – unabhängig von Standort und Tageszeit. Wir sind der starke Partner, der Unternehmen effizient und unkompliziert arbeitsmedizinisch absichert, sodass Arbeitgeber *innen und Arbeitnehmer *innen sich voll auf den Erfolg des Unternehmens konzentrieren können!
Sie haben Interesse an unserer digitalen G25? Dann schauen Sie sich gerne unsere Landingpage an oder melden Sie sich bei uns!