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Schwangere zufriedene Frau sitzt an ihrem Büroarbeitsplatz
28. November 2024

Mutterschutz

Der Mutterschutz ist ein zentraler Bestandteil des Arbeitsrechts in Deutschland, der werdende Mütter sowie ihre ungeborenen Kinder schützt. Er gewährt Müttern vor allem im Arbeitskontext besondere Rechte und Sicherheit während und nach der Schwangerschaft sowie in der Stillzeit. Dieser Beitrag bietet eine umfassende Übersicht über den Mutterschutz und klärt auf, was Arbeitgeber *innen beachten müssen.
Mutterschutz bezeichnet den rechtlichen Rahmen, der die Gesundheit und Sicherheit von Schwangeren sowie Müttern am Arbeitsplatz schützt. Dies beinhaltet spezielle Schutzfristen vor und nach der Geburt, Arbeitsplatzgestaltung, Beschäftigungsverbote (generell und individuell) und Kündigungsschutz. Dabei ist das Mutterschutzgesetz (MuSchG) die rechtliche Grundlage, auf die sich alle Entscheidungen stützen.


Wen betrifft der Mutterschutz?

Mutterschutz gilt für alle schwangeren Arbeitnehmerinnen, unabhängig von der Art des Arbeitsverhältnisses. Dies betrifft z. B. Angestellte, Auszubildende, Praktikantinnen sowie Schülerinnen und Studentinnen, die neben ihrer Ausbildung einer Arbeit nachgehen. Mutterschutz beginnt mit Beginn der Schwangerschaft und bezieht sich nicht nur auf die Zeit während der Schwangerschaft, sondern auch auf die Zeit nach der Geburt des Kindes. Er soll die Schwangere und ihr (un)geborenes Kind schützen, aber auch den Einstieg nach der Geburt zurück in den Beruf sichern.


Wieso ist Mutterschutz so wichtig?

Durch den gesetzlich geregelten Mutterschutz werden nicht nur Schwangere, Mütter und deren Kinder geschützt, sondern auch eine Chancengleichheit und Geschlechtergleichheit zwischen Mann und Frau angestrebt. Frauen müssen nicht um ihre berufliche Stellung fürchten, wenn sie ein Kind bekommen (wollen), und haben so auf der einen Seite eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine gesicherte Rückkehr in den Beruf. Die Welt und somit auch die Arbeitswelt verändern sich stetig, und auch Frauen wollen sich heute immer seltener zwischen Kindern und Arbeit entscheiden müssen. Mutterschutz setzt hier den Grundstein, damit beides für Frauen möglich und vereinbar bleibt.
Welche Gesetze gibt es? Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) regelt den Schutz von Schwangeren und Müttern in Deutschland. Es schützt die Gesundheit von Mutter und Kind und legt fest, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang eine Beschäftigung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung möglich ist.
Das Mutterschutzgesetz trat am 6. Februar 1952 in Kraft. 2018 wurde das Gesetz grundlegend geändert und sieht seitdem umfassendere Schutzmaßnahmen vor, die insbesondere auch einen größeren Kreis von Frauen betreffen.


Im Mutterschutzgesetz wird folgendes geregelt:

Betroffene Personen
Beschäftigungsverbote (generell & individuell)
Verbote für bestimmte Tätigkeiten (z. B. Nachtarbeit, Arbeiten mit Gefahrstoffen)
Arbeitsplatzgestaltung (anhand der Gefährdungsbeurteilung)
Erweiterter Kündigungsschutz (auch bei Komplikationen während der Schwangerschaft)
Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz
Finanzielle Absicherung durch Mutterschaftsgeld & Mutterschutzlohn
Dokumentations-, Informations- und Unterweisungspflicht (der Arbeitgeber muss die schwangere/stillende Frau über ihre Rechte informieren)
Schutzfristen vor und nach der Geburt
Verlängerte Schutzfristen bei der Geburt eines Kindes mit Behinderung, Frühgeburten oder Mehrlingsgeburten
Sonderreglungen in der Stillzeit
 


Was muss ich als Mitarbeiterin machen, wenn ich schwanger werde?

Sobald eine Frau von ihrer Schwangerschaft erfährt, sollte sie ihre/n Arbeitgeber *in umgehend informieren. Dies ist wichtig, damit alle notwendigen Schutzmaßnahmen eingeleitet werden können. Der/die Arbeitgeber *in ist verpflichtet, eine spezifische Gefährdungsbeurteilung – die Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz - des Arbeitsplatzes durchzuführen, um sicherzustellen, dass keine gesundheitlichen Risiken für die Schwangere oder das ungeborene Kind bestehen.
Zudem sollte die Schwangere den voraussichtlichen Entbindungstermin mitteilen, um die Schutzfristen festzulegen.


Was passiert, wenn eine Mitarbeiterin schwanger wird?

Sobald  der/die Arbeitgeber *in von einer Schwangerschaft erfährt, beginnt der Schutzprozess der Mitarbeiterin. Zunächst wird anlassbezogen eine Gefährdungsbeurteilung „Mutterschutz“ durchgeführt, um potenzielle Risiken am Arbeitsplatz zu erkennen. Wenn sich herausstellt, dass das aktuelle Tätigkeitsfeld der Mitarbeiterin Gefahren für diese aufweist, muss der/die Arbeitgeber *in entweder den Arbeitsplatz anpassen oder die Mitarbeiterin an einen sicheren Arbeitsplatz versetzen. Sollte beides nicht möglich sein, wird ein generelles Beschäftigungsverbot erlassen. Es kann auch passieren, dass der Schwangeren von ihrem/r behandelnden Gynäkolog *in ein individuelles Beschäftigungsverbot aufgrund von gesundheitlichen Risiken ausgesprochen wird.

Ablaufplan:

1. Mitarbeiterin erfährt von ihrer Schwangerschaft
2. Mitarbeiterin berichtet ihrer/ihrem Arbeitgeber *in von der Schwangerschaft und dem geschätzten Geburtstermin (damit die entsprechenden Schutzzeiten geplant werden können)
3. Anlassbezogene Gefährdungsbeurteilung nach dem Mutterschutzgesetz wird für den Arbeitsplatz der Mitarbeiterin durchgeführt:
a) Es besteht keine Gefährdung: Die Mitarbeiterin kann wie gewohnt weiterarbeiten.
b) Es besteht eine Gefährdung: Der Arbeitsplatz muss angepasst werden, sodass keine Gefährdung mehr besteht.
c) Der Arbeitsplatz kann nicht angepasst werden: Die Mitarbeiterin wird an einen anderen geeigneten Arbeitsplatz versetzt (sie darf dadurch keine Benachteiligung erfahren).
d) Die Mitarbeiterin kann weder an ihrem Arbeitsplatz bleiben noch an einen anderen versetzt werden: Sie erhält ein generelles Beschäftigungsverbot.
4. Schutzfrist für die Mitarbeiterin vor der Geburt von 6 Wochen (außer sie möchte von sich aus ausdrücklich weiterarbeiten).
5. Mind. 8 Wochen Schutzfrist nach der Entbindung.
6. Die Mitarbeiterin kann wieder anfangen zu arbeiten.
7. Während der Stillzeit gelten auch weiterhin noch bestimmte Regeln zum Schutz der Mutter wie Stillpausen und Einschränkungen bei bestimmten Tätigkeiten.
 

 

Unterschied des generellen und individuellen Beschäftigungsverbotes

Der wesentliche Unterschied zwischen dem generellen und dem individuellen Beschäftigungsverbot im Mutterschutz liegt in den Ursachen und Zuständigkeiten für deren Verhängung.
Generelles Beschäftigungsverbot: Dieses Verbot wird vom Arbeitgeber *in ausgesprochen, wenn die konkrete Tätigkeit der werdenden Mutter eine Gefährdung für sie oder das ungeborene Kind darstellt.
Das generelle Beschäftigungsverbot betrifft beispielsweise den Umgang mit Gefahrstoffen, Akkordarbeit oder das Arbeiten in lauten oder physisch belastenden Umgebungen.
Es basiert auch hier immer auf der Gefährdungsbeurteilung gemäß dem Mutterschutzgesetz. Wurden hier Gefährdungen erkannt und der Arbeitsplatz kann nicht sicher gestaltet werden und die Schwangere kann auch an keinen anderen Arbeitsplatz versetzt werden, darf die schwangere Mitarbeiterin nicht weiter an diesem Arbeitsplatz beschäftigt werden.
Individuelles Beschäftigungsverbot: Im Gegensatz dazu wird das individuelle Beschäftigungsverbot von einem Arzt oder einer Ärztin ausgesprochen, wenn die Schwangere aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, ihre Arbeit fortzusetzen. In der Regel stellt der/die Gynäkolog *in dieses Verbot aus.
Es gilt zum Beispiel bei Risikoschwangerschaften oder medizinischen Problemen, die eine Fortführung der Tätigkeit unzumutbar machen. Der Arzt/die Ärztin stellt in diesem Fall fest, dass die Arbeit eine direkte Gefahr für die Gesundheit von Mutter und Kind darstellt, und spricht das Verbot aus.

Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, wird Mutterschutzlohn gezahlt. Für diesen kann über das Umlage 2-Verfahren von Arbeitgeberseite eine Erstattung beantragt werden.
Während das generelle Beschäftigungsverbot arbeitsplatzspezifisch ist, richtet sich das individuelle Verbot nach der gesundheitlichen Situation der Schwangeren.


Mutterschaftsgeld & Mutterschutzlohn

Die Regelungen zum Mutterschaftsgeld und dem Mutterschutzlohn stellen sicher, dass schwangere Frauen keine finanziellen Einbußen erleiden und während dieser wichtigen Phase umfassend geschützt sind. Diese finanzielle Absicherung bezieht sich auf die Zeit der Mutterschutzfristen.
Das Mutterschaftsgeld wird von der Krankenkasse während der Schutzfrist vor und nach der Geburt gezahlt und beträgt in der Regel max. 13 Euro pro Kalendertag. Ergänzend dazu zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld, sodass die Mutter während der Schutzfristen weiterhin ihr volles Nettogehalt erhält.

Mutterschutzgeld wird gezahlt, wenn ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde, das eine längere Zeit als die festgelegten Schutzfristen betrifft. Dieses orientiert sich am durchschnittlichen Nettolohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schwangerschaft, sodass keine finanziellen Nachteile entstehen. Die werdende Mutter erhält so weiterhin ihren vollen Lohn. Arbeitgeber *innen können sich diese Lohnkosten über das Umlageverfahren U2 auf Antrag erstatten lassen.


Wie schütze ich als Arbeitgeber *in meine schwangere Mitarbeiterin richtig?

Während der Schwangerschaft: Arbeitgeber *innen müssen sicherstellen, dass der Arbeitsplatz für eine schwangere Mitarbeiterin geeignet und sicher ist. Eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz hilft dabei, Risiken zu identifizieren. Zu den verbotenen Tätigkeiten gehören zum Beispiel das Tragen schwerer Lasten (regelmäßig über 5 kg), Nachtarbeit zwischen 22:00 und 6:00 Uhr sowie der Umgang mit Gefahrstoffen oder Lärm über 80 dB.
Kurz vor der Geburt: Vor der Geburt beginnt die Schutzfrist sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin. Während dieser ist die Mitarbeiterin von der Arbeit freigestellt, es sei denn, sie möchte ausdrücklich weiterarbeiten.
Nach der Geburt: Nach der Geburt gilt eine Schutzfrist von mindestens acht Wochen, die auf 12 Wochen verlängert wird, falls es sich um eine Früh- oder Mehrlingsgeburt handelt. Nach der Entbindung bleibt der Schutz bestehen, vor allem in Bezug auf die Arbeitsbedingungen und den Schutz vor Überlastung.
Stillende Mütter haben zudem Anspruch auf Stillpausen während der Arbeitszeit. Diese beziehen sich auf eine Zeit von 12 Monaten nach der Geburt und es handelt sich dabei um mind. 2x täglich 30 Minuten oder um eine Pause á 60 Minuten.
Bei stillenden Müttern muss auch noch während der Zeit des Stillens darauf geachtet werden, dass sie nicht mit bestimmten Gefahrstoffen arbeiten dürfen, keine Akkordarbeit und keine Fließbandarbeit durchführen dürfen und keine körperlich stark belastenden Arbeiten ausführen dürfen.


Welche Schwierigkeiten und welche Unterstützungsprogramme gibt es?

Schwierigkeiten können insbesondere bei der Anpassung von Arbeitsplätzen oder bei einem Mangel an alternativen Einsatzmöglichkeiten entstehen. Arbeitgeber *innen müssen sicherstellen, dass die schwangere Mitarbeiterin nicht benachteiligt wird.
Unterstützungsprogramme, wie Beratungen durch betriebsärztliche Dienste oder staatliche Stellen, bieten Hilfe bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Sicherheitsfachkräfte helfen dabei, die Gefährdungsbeurteilung richtig durchzuführen und entsprechende Schutzmaßnahmen für den betroffenen Arbeitsplatz festzulegen und zu implementieren.


Wie unterstützen wir als Werksarztzentrum Deutschland?

Das Werksarztzentrum Deutschland bietet umfassende Unterstützung rund um das Thema Mutterschutz. Wir beraten Arbeitgeber *innen und Mitarbeiterinnen umfassend zu allen Themen rund um den Mutterschutz. Arbeitgeber *innen helfen wir bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen nach dem Mutterschutzgesetz und beraten zur sicheren Arbeitsplatzgestaltung. Für schwangere Mitarbeiterinnen bieten wir individuelle Beratungen zu den Themen Gesundheit und Arbeitssicherheit während der Schwangerschaft und nach der Entbindung an und klären über ihre Rechte in und nach der Schwangerschaft auf. Unsere Betriebsärzte können ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen, wenn die Voraussetzungen dafür gegeben sind.  
Unsere Leistungen tragen dazu bei, dass Arbeitgeber *innen ihre gesetzlichen Pflichten erfüllen und gleichzeitig die Gesundheit von Mutter und Kind geschützt wird.
Mutterschutz ist ein zentrales Thema, das sowohl Arbeitgeber *innen als auch Arbeitnehmer *innen betrifft. Durch eine enge Zusammenarbeit und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben kann ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld für werdende Mütter gewährleistet werden, in dem sich Schwangere nicht benachteiligt fühlen und keine Angst um ihren Job haben müssen.

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