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31. Oktober 2024

Unfallanalyse

Ablauf einer Unfallanalyse

Was muss ich als Arbeitgeber *in beachten?

Die systematische Untersuchung eines Unfalls im Nachgang wird als Unfallanalyse bezeichnet und erfordert aufgrund ihrer Komplexität die Kompetenz von Sicherheitsfachkräften (Sifa).
Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG §6) sind Arbeitgeber *innen im Sinne des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit ihrer Mitarbeiter *innen verpflichtet, Arbeitsunfälle zu dokumentieren und der Berufsgenossenschaft sowie dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zu melden.
Bei tödlichen Unfällen werden Unfallanalysen unmittelbar durch die Ämter für Arbeitsschutz, die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft angestoßen. Auch hierbei ist die Mitwirkung des Arbeitgebers *in sowie der unterstützenden Fachkraft für Arbeitssicherheit essenziell.
Die wichtigsten Informationen finden Sie in diesem Beitrag zusammengefasst.
 


Welchen Nutzen bietet eine Unfallanalyse?

Eine Unfallanalyse erfüllt gleich mehrere Zwecke:
klärt die Ursachen von Arbeitsunfällen
zeigt Verbesserungsbedarf am Arbeitsplatz auf
ermöglicht die Implementierung geeigneter Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip
dient der Prävention ähnlicher Unfälle, gefährlicher Situationen und Beinaheunfälle
vermeidet damit mögliche Nachteile, die durch Ausfallzeiten, Ersatzpersonal oder Produktionsausfälle bei zukünftigen Unfällen entstehen würden
führt zu einer optimierten Gefährdungsbeurteilung (GBU)
verbessert die allgemeine Sicherheitskultur
Erfüllung der gesetzliche Pflicht zur Dokumentation nach ArbSchG § 6
 


Wie wird eine Unfallanalyse erstellt?

Wenn auch keine formalen Vorgaben zum Ablauf einer Unfallanalyse vom Gesetzgeber festgelegt sind, hat sich folgendes systematisches Vorgehen bewährt:
Unfalluntersuchung einleiten
Fakten zusammenstellen
Ursachen ermitteln
Lösungen erarbeiten (STOP-Prinzip)
Maßnahmenplan erstellen
Unfallanalysebericht verfassen
Wirksamkeitskontrolle durchführen
Anpassung der Maßnahmen (falls nötig)
 
Unfalluntersuchung einleiten
Nachdem die Sicherheit am Unfallort wiederhergestellt ist und akute Gefahrenquellen beseitigt sind, ist es wichtig, die Unfalluntersuchung so schnell wie möglich einzuleiten.
Solange mögliche Beweise und Erinnerungen der Beteiligten an den Unfallhergang noch frisch sind, wird in einer ersten Problembeschreibung das Unfallereignis und die Unfallfolgen festgehalten. Die Unfalluntersuchung wird im Allgemeinen von Fachkräften für Arbeitssicherheit (Sifa), den Führungskräften oder dem Unternehmer und ggf. dem Sicherheitsbeauftragten durchgeführt. Je nach Schwere des Unfalls sind auch die Ämter für Arbeitsschutz, die Kriminalpolizei und die Staatsanwaltschaft beteiligt.
 
Fakten zusammenstellen
Es folgt eine objektive und detaillierte Sammlung aller relevanten Fakten. Dazu gehören die Erfassung beteiligter Personen, der Zustand des Unfallorts und der Arbeitsmittel sowie die Sichtung von Dokumenten wie Gefährdungsbeurteilungen (GBU), Unterweisungsnachweisen und Betriebsanweisungen. Es wird überprüft, ob sich Arbeitsabläufe verändert haben, die Funktionsfähigkeit von Arbeitsmaterial und Anlagen gewährleistet ist und ob Schutzmaßnahmen und persönliche Schutzausrüstung (PSA) vorhanden sind. Außerdem wird festgestellt, ob die Einhaltung von Prüffristen und die Kennzeichnung von Gefahrstoffen vorschriftsmäßig erfolgt sind.
 
 
Ursachen ermitteln
Anhand dieser Fakten werden unter Betrachtung des Gesamtsystems technische, organisatorische und personenbezogene Unfallursachen ermittelt.
Wann wurden die verwendeten Arbeitsmittel, Schutzeinrichtungen und PSA zuletzt geprüft und waren sie auf dem aktuellen Stand der Technik?
Welche Kenntnisse und Qualifikationen hatten die Beteiligten?
Welche möglichen Gefahren und Schutzmaßnahmen waren den Beteiligten bekannt?
 
Lösungen entwickeln
Auf Basis der identifizierten Ursachen werden Lösungen und Schutzmaßnahmen entwickelt, die möglichst dauerhaft, ohne andere Gefährdungen zu verursachen, die Unfallursachen beseitigen. Die Maßnahmenhierarchie folgt dabei dem STOP-Prinzip:
Substitution, z. B. gefährliche Stoffe ersetzen
Technische Schutzmaßnahme, z. B. Anlagen verändern
Organisatorische Schutzmaßnahme, z. B. Arbeitsabläufe anpassen
Persönliche Schutzmaßnahme, z. B. geeignete PSA
 
Maßnahmenplan erstellen
In einem Maßnahmenplan wird die Umsetzung der entwickelten Lösungen und Schutzmaßnahmen anhand von Prioritäten festgelegt. Diese folgen dem STOP-Prinzip. Zunächst wird die Substitution erwogen. Wenn dies nicht möglich ist, werden technische Maßnahme angedacht. Sollte auch diese nicht zielführend sein, kommt eine organisatorische Lösung infrage. Erst zuletzt sollten ein persönliche Maßnahmen ergriffen werden. Hier sollte auch die Übertragbarkeit der Erkenntnisse auf andere Prozesse überprüft werden.
 
Unfallanalysebericht verfassen
Abschließend werden alle gesammelten Fakten, Dokumente und Erkenntnisse in einem Unfallanalysebericht zusammengefasst. Dieser dient wiederum als Grundlage für die Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung (GBU) sowie zur Anpassung von Mitarbeiterunterweisungen und Schulungen.
 
Wirksamkeitskontrolle durchführen
Im vorerst letzten Schritt folgt die Wirksamkeitskontrolle. Die implementierten Maßnahmen werden auf ihre Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit überprüft. In einer angemessenen Erprobungsphase, können die Maßnahmen die beabsichtigte Wirkung entfalten. Sollte festgestellt werden, dass diese Wirkung ausbleibt oder sich nur unzureichend entwickelt, müssen die Maßnahmen angepasst werden.
 
Anpassung der Maßnahmen
Sollte sich bei der Wirksamkeitskontrolle Verbesserungsbedarf herausstellen, müssen die Maßnahmen in Absprache mit den Sicherheitsfachkräften (Sifa) erneut angepasst werden, bis die angestrebte Optimierung der Arbeitssicherheit erreicht ist.
 


Wie können Unfallanalysen helfen, Unfallzahlen zu reduzieren?

Auch wenn der Gesetzgeber im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG § 6 Abs. 2) Arbeitgeber nur verpflichtet
„[...]Unfälle in seinem Betrieb, bei denen ein Beschäftigter getötet oder so verletzt wird, daß er stirbt oder für mehr als drei Tage völlig oder teilweise arbeits- oder dienstunfähig wird, [...] zu erfassen“
empfiehlt sich dennoch, alle Zwischenfälle einer Unfallanalyse oder zumindest einer genauen Betrachtung zu unterziehen. Außerdem ist es angebracht, diese Erkenntnisse zur Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung (GBU) zu nutzen.
Es hat sich gezeigt, dass eine proaktive und konsequente Arbeitsschutzkultur in erheblichem Maße zur Verhinderung zukünftiger Unfälle beiträgt. Durch Meldungen und Untersuchung von gefährlichen Situationen und Beinaheunfällen, auch ohne Sach- und Personenschäden, steigt die Sensibilität von Arbeitgeber *innen und Mitarbeiter *innen für das Thema Arbeitssicherheit und damit das Bewusstsein für potenzielle Gefahrenquellen.
 


Fazit

Langfristig profitieren Unternehmen von professionell durchgeführten Unfallanalysen in mehrerlei Hinsicht. Sie identifizieren technische, organisatorische oder personenbezogene Gefahrenquellen und erhöhen langfristig die Arbeitssicherheit. Sie tragen nachweislich dazu bei, Mitarbeiter *innen vor Unfällen zu schützen, und bewahren Arbeitgeber *innen vor wirtschaftlichen und imageschädigenden Konsequenzen durch Arbeitsunfälle.

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