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Foto von zwei Männern. Rechts mit Warnweste, Schutzhelm und Block mit Stift. Links im Hemd mit einem Handfunkgerät.
05. September 2024

Was ist das STOP-Prinzip?

Wo wird das STOP-Prinzip angewandt?

Im Arbeitsalltag lassen sich nicht alle Gefährdungen für die Beschäftigten vermeiden. Das STOP-Prinzip legt die Priorisierung und somit die Rangfolge der Maßnahmenhierarchie im Arbeitsschutz fest.
Diese Rangfolge erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, hier werden die Sicherheitsmaßnahmen festgelegt, um die Beschäftigten vor Berufskrankheiten oder arbeitsbedingten Verletzungen oder Unfällen zu schützen.
Das STOP-Prinzip fußt auf die Betriebssicherheitsverordnung (§ 4 Abs. 2 BetrSichV).
Info: Früher hieß es TOP-Prinzip, der Buchstabe S wurde erst später ergänzt. Deswegen ist im sprachlichen Gebrauch auch noch oft von dem TOP-Prinzip die Rede. Dieses ist aber veraltet und heutzutage sollte man sich bei der Maßnahmenfestlegung nach dem STOP-Prinzip richten.

Wofür steht STOP-Prinzip?

S - Substitution
T – Technische Maßnahmen
O – Organisatorische Maßnahmen
P – Persönliche Maßnahmen
 

An welcher Stelle findet das STOP-Prinzip Anwendung?

Bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen durch die Gefährdungsbeurteilung.
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung werden sieben Schritte durchlaufen.

Das STOP-Prinzip kommt in Schritt 4 „Maßnahmen festlegen“ zum Einsatz. Hier geht es darum Gefährdungen und Belastungen zu beseitigen und verbleibende Risiken auf ein Minimum zu reduzieren.

Risikoreiche Arbeitsverfahren und gefährliche Stoffe sollen durch weniger gefährlich ersetzt werden. Die verbleibenden Risiken werden dann in erster Linie durch substitutive, dann technische, dann organisatorische und im Bedarfsfall auch durch persönliche Schutzmaßnahmen reduziert. Wichtig ist zu verstehen, dass es sich bei dem STOP-Prinzip um eine Maßnahmenhirarchie handelt. Erst, wenn der erste Punkt der Substitution die Gefährdung nicht ausreichend reduzieren kann, dann kommen die technischen Maßnahmen zum Einsatz. Wenn auch diese nicht ausreichen kommt es zu organisatorischen Maßnahmen und er ist letzten Schritt, wenn alles andere umgesetzt wurde, wird auf persönliche Schutzausrüstung (PSA) zurückgegriffen.

 

Anwendungsbeispiele

Zur besseren Veranschaulichung zeigen wir anhand von zwei Beispielen mögliche Maßnahmen nach dem STOP-Prinzip auf. Hierbei haben wir uns für ein Beispiel anhand von Gefahrstoffen und Lärm entschieden.

 

Beispiel Gefahrstoffe

Substitution: Zuerst muss geprüft werden, ob zum Beispiel Gefahrstoffe durch weniger kritische Substanzen ersetzt werden können.
 
Technische Schutzmaßnahmen: Als technische Schutzmaßnahme vor leicht flüchtigen Gefahrstoffen kann beispielhaft eine Lüftung sinnvoll sein, um giftige Dämpfe abzusaugen.
 
Organisatorische Schutzmaßnahmen: Unter Organisatorischen Schutzmaßnahmen versteht man mitunter die Qualifikation und Unterweisung der Mitarbeiter *innen. Aber auch die Kennzeichnung von Gefahrstoffen oder die Auswahl von besonders qualifiziertem Personal fallen unter organisatorische Schutzmaßnahmen. Haben Mitarbeiter *innen Zeitdruck und Stress bei der Arbeit, tendieren sie dazu, häufiger Fehler zu machen oder umgehen möglicherweise sogar Schutzmaßnahmen, um schneller arbeiten zu können.
 
Persönliche Maßnahmen: Erst nach Prüfung der vorangegangenen Punkte dürfen persönliche Schutzmaßnahmen, wie geeignete Schutzkleidung oder Schutzbrille zum Einsatz kommen.

Der Arbeitgeber *in ist verpflichtet die Mitarbeiter *innen im korrekten Umgang mit der persönlichen Schutzausrüstung, auch abgekürzt PSA genannt, zu unterweisen. Die Kosten für die PSA muss der Arbeitgeber *in tragen. Sie dürfen nicht den Mitarbeiter *innen auferlegt werden. Ebenfalls zu beachten ist, dass PSA mitarbeitergebunden ist und nicht kollektiv genutzt werden darf.

Beschäftigte sind wiederum dazu verpflichtet bereitgestellte PSA auch zu tragen und eigenverantwortlich vor Benutzung auf die Funktionalität zu prüfen. Sollten Mängel festgestellt werden müssen diese sofort gemeldet werden.

 

Beispiel Lärm

Substitution: Im ersten Schritt sollte geprüft werden, ob eine Lärmquelle durch beispielsweise eine leisere Maschine ersetzt werden kann.
 
 
Technische Schutzmaßnahmen: Schallschutzwände sowie Einhausungen können Beschäftigte vor lauten Maschinen und Anlagen schützen.
 
Organisatorische Schutzmaßnahmen: Eine zeitliche Befristung von Beschäftigten in Lärmbereichen reduziert die Lärmbelastung und schützt so vor dauerhaften Hörschäden. Auch eine Arbeitsplatzrotation für Mitarbeiter in Lärmbereichen verringert die Lärmbelastung. Diese wird so, anstatt auf einen Mitarbeiter *in, auf alle Beschäftigten gleichermaßen aufgeteilt und verhindert so ebenfalls effektiv Hörschäden.
 
Persönliche Maßnahmen: Erst nach Prüfung der vorangegangenen Punkte dürfen persönliche Schutzmaßnahmen, wie Gehörschutz zum Einsatz kommen.
 

Worauf ist zu achten?

Wenn die Umsetzung einer Schutzmaßnahme die Gefährdungen nicht ausschließt bzw. nicht ausreichend verringert, sind mehrere Schutzmaßnahmen zu kombinieren. Dabei sind die STOP-Prinzipien ebenfalls zu beachten. Dies kann bedeuten, dass z. B. erst nach Umsetzung mehrerer technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen persönliche Schutzausrüstung ausgewählt werden darf.

 

Zum Schluss noch ein Tipp

Es kann sich lohnen, Beschäftigte in den Prozess mit einzubeziehen, da diese ihren Arbeitsplatz und die damit verbundenen Gefahren am besten kennen.
Sie haben Fragen oder benötigen Unterstützung bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung? Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf.

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