

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sorgt für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit. Alle Arbeitgeber *innen sind seit 1996 dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. § 5 ArbSchG regelt die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und ist die Grundlage für die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen.
Die Gefährdungsbeurteilung analysiert die potenziellen Gefahren, denen Arbeitnehmende an ihren Arbeitsplätzen ausgesetzt sind. Sie analysiert und benennt die Risiken und gibt vor, welche Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Welchen Mehrwert bieten Gefährdungsbeurteilungen?
Wer ist an der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung beteiligt?
Der Arbeitgeber *in hat laut Gesetz zwar die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung, er kann aber einzelne Aufgaben an andere fachkundige Personen übertragen. Auch wenn die Durchführung an interne oder externe Fachkräfte delegiert wird, bleibt der Arbeitgeber weiterhin verantwortlich.
Beraten werden die Verantwortlichen der Gefährdungsbeurteilung üblicherweise durch die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Betriebsärztinnen und Betriebsärzte. Gibt es in einem Unternehmen betriebliche Interessenvertretungen, so sind auch diese mit einzubeziehen. Dies gilt auch für den Arbeitsschutzausschuss, der ab 20 Angestellten Pflicht ist. Aber auch Mitarbeiter *innen sollten in geeigneter Weise beteiligt werden. Letztlich geht es um ihre Arbeitsplätze und ihre tägliche Arbeit.
Wann und wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung erfolgen?
Arbeitsmedizinische und arbeitssicherheitstechnische Schutzmaßnahmen bedürfen einer fortlaufenden und permanenten Wirksamkeitskontrolle. Insbesondere sind diese erforderlich, wenn folgende Szenarien eintreten:
Grundpflichten des Arbeitgebers, Dokumentationspflicht
Nach § 6 ArbSchG besteht für den Arbeitgeber *in eine Dokumentationspflicht der Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung. Diese Dokumentation muss bei Unfällen oder Berufskrankheiten gegenüber Behörden und der Berufsgenossenschaft vorgelegt werden.
Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeber in muss über die, je nach Art der
Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung Schritt für Schritt
Auch wenn die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung gesetzlich vorgeschrieben ist, gibt es keine Vorgaben, wie die Beurteilung der Arbeitsbedingungen und möglichen Gefährdungen durchzuführen ist.
Konkrete Unterstützung und Anleitung finden Unternehmen bei den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen. Aber auch betriebsärztliche Dienste und Dienstleister für Arbeitssicherheit können hier aktiv unterstützen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) stellt auf Ihrer Webseite vielfältige Informationen und Handlungsempfehlungen zur Verfügung. Dort können Sie auch das „Handbuch Gefährdungsbeurteilung“ herunterladen.
Für die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung sind sieben Schritte erforderlich, diese sind in der beistehenden Grafik zu sehen.
Struktur einer Gefährdungsbeurteilung
Der Weg einer Gefährdungsbeurteilung beginnt bei der eigentlichen Tätigkeit. Zuerst muss ermittelt werden, um welches Tätigkeitsfeld es sich handelt, was genau die Aufgabe des Mitarbeiter *in ist und wer diese Aufgabe ausführt. Hier geht es darum, welche Vorerfahrung und Eignung die Person mitbringt. Es wird zusammengetragen, mit welchen Arbeitsmitteln die Beschäftigten die Tätigkeit ausführen werden.
Wichtig ist hier von Beginn der Tätigkeit bis zum letzten Schritt zu denken, um kein Arbeitsmittel zu vergessen. Dazu gehören zum Beispiel Reinigungsmittel, welche Gefahrstoffe enthalten könnten. Die Räumlichkeiten, in denen die Tätigkeit ausgeführt wird, müssen ebenfalls begutachtet werden. Genauso wie die verwendeten Materialien und der Ablauf der Arbeitsschritte. Hier muss alles erfasst werden, was der Angestellte macht und mit welchen Materialien er dabei arbeitet, um später alles einer Risikobeurteilung unterziehen zu können. Danach wird geschaut, welches Ergebnis am Ende der Tätigkeit steht, was neben dem Endprodukt auch Reste und Nebenprodukte betrifft.
Als letztes ergibt sich noch die Frage, wie der/die Mitarbeiter *in durch die Arbeitsumgebung beeinflusst wird. Dies kann zum Beispiel durch Lärm in Maschinenräumen, durch die Beleuchtung oder durch Temperaturen passieren.
Denkmodell „Arbeitssystem“
Nehmen wir als Beispiel das Bauen eines Holzstuhls.
Holzstuhl bauen
Ein Mitarbeiter mit/ohne Berufserfahrung, Individuelle Leistungsvoraussetzungen, körperliche und geistige Eignung, Motivation, Erfahrung, Belastungsfähigkeit
Kreissäge, Bohrmaschine, Bandsäge, Fräser, Raspel, Feile, etc.
Tischlerwerkstatt, Bankraum, Maschinenraum, Holzlager
Keine Tätigkeit außerhalb der Werkstatt
Holzbohlen, Kantholz, Holzleisten, Holzleim, Dübel, Schrauben, Farbe, etc.
Zuschnitt Holz (grob), Zuschnitt Holz (fein), Montage inkl. Verleimung, Nacharbeiten, Schleifen, Farbgebung, Qualitätskontrolle, etc.
Fertiger Stuhl, Holzstäube, Sägespäne, leere Farbdose, Restholz, verunreinigter Pinsel, etc.
Lärm (Maschinen), Beleuchtung, Klima, etc.
Fazit
Die Gefährdungsbeurteilung ist der Dreh- und Angelpunkt im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Sie dient nicht nur den Beschäftigen zum Schutz und Erhalt der Gesundheit. Sie dient ebenfalls dem wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens, indem sie Betriebsstörungen durch stillgelegte Maschinen oder Ausfalltage verunfallter Beschäftigter verhindert. Darüber hinaus steigert ein sicheres Arbeitsumfeld die Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeitenden.
Dies zeigt sich nachweislich in den Kosten-Nutzen-Rechnungen für Investitionen in den betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Der DGUV Report 1/2013 – „Return on Prävention“ oder der Ergebnisbericht „Return on Prävention 2.0“ der VBG haben das eindrücklich beschrieben.
Sie benötigen Unterstützung bei Ihrer Gefährdungsbeurteilung oder haben Fragen? Beim Werksarztzentrum Deutschland haben wir uns seit mehr als 30 Jahren zum Ziel gesetzt, die Versorgung in den Bereichen der Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit noch einfacher und flexibler zu gestalten. Unsere Kunden haben Zugriff auf vollumfängliche Betreuungsangebote, welche weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus reichen.
Das Werksarztzentrum Deutschland ist da, wo unsere Kunden uns brauchen – deutschlandweit!
Bei Interesse nehmen Sie heute noch Kontakt mit uns auf.
BGM Update
Unser Newsletter “BGM Update” bietet Ihnen wertvolle Informationen zu allen Themen der Arbeitsmedizin, Arbeitssicherheit und der Betrieblichen Gesundheitsförderung.
Erhalten Sie jetzt exklusive Einblicke in die Welt des Arbeitsschutzes und erfahren Sie, auf was Sie bei Ihrer arbeitsmedizinischen und arbeitssicherheitstechnischen Betreuung achten sollten.
Profitieren Sie von hilfreichem Fachwissen und sichern Sie sich echten Mehrwert in Form von spannenden Statistiken, praktischen Checklisten und innovativen Ansätzen rund um das Thema Arbeitsschutz.
Ihre Betreuung – immer aktuell!
Im Rahmen unseres "BGM Update" erhalten Sie monatliche Updates mit grundlegenden Themen zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement. Wir informieren Sie über die wichtigsten gesetzlichen Neuerungen und versorgen Sie regelmäßig mit hilfreichen Tipps unserer Expertinnen und Experten.
Melden Sie sich jetzt an und bleiben Sie sicher, gesund und informiert.