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27. Februar 2025

Zusammenarbeit von Betriebsarzt *in und Sicherheitsfachkraft (Sifa)

Gemeinsam zum ganzheitlichen Schutz

Der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) sind beide wichtige und nicht wegzudenkende Akteure im Arbeits- und Gesundheitsschutz in Unternehmen. Das Gesetz schreibt an verschiedenen Stellen beide für Unternehmen vor und legt ebenfalls ihre Aufgaben fest.
Dass Arbeitsmedizin eher dem Zuständigkeitsbereich des Betriebsarztes zugewiesen ist und Arbeitssicherheit eher der Sicherheitsfachkraft (Sifa), liegt auf der Hand. Im Arbeitsalltag ist eine strikte Trennung der beiden Bereiche jedoch kaum möglich, so bedingt das eine doch oft das andere und Sicherheit und Gesundheit gehen Hand in Hand. Und so sollten es auch Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte tun.

In diesem Beitrag liegt unser Fokus vor allem auf den gemeinsamen Aufgaben und darauf, wie die Zusammenarbeit optimal gelingen kann. Wenn Sie sich für die einzelnen Einsatzgebiete einer/s Betriebsärztin/-arztes oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit interessieren, schauen Sie gerne in unsere Blogbeiträge zu dem Thema:


Was ist gesetzlich vorgeschrieben?

Es gibt gleich mehrere Gesetze, die Vorgaben in der Arbeitsmedizin und der Arbeitssicherheit liefern. Für die Zusammenarbeit ist vor allem ein Gesetz zu beachten: das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG).
Wenn wir einen Blick in dieses Gesetz werfen, liefert das in der Theorie schon einige Schnittstellen.
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) bildet die Grundlage für den Arbeitsschutz in Deutschland. Es verpflichtet Arbeitgeber *innen zur Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit, um Unfälle zu verhindern und die Gesundheit der Beschäftigten zu fördern. Das ASiG regelt ihre Aufgaben, stellt ihre Unabhängigkeit sicher und fordert eine enge Zusammenarbeit, zum Beispiel im Arbeitsschutzausschuss (ASA). Für Unternehmen bedeutet das: Sicherheit gewährleisten, Vorschriften einhalten und Risiken minimieren – für eine gesunde und sichere Arbeitsumgebung.


Gemeinsame Aufgaben in der Theorie

Laut Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verbinden Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit folgende gemeinsame Aufgaben:

Beratung des Arbeitgebers/der Arbeitgeberin und der Verantwortlichen für Arbeitsschutz und Unfallverhütung, insbesondere bei:

Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie sozialen und sanitären Einrichtungen
Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen
Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln
Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung
Beurteilung der Arbeitsbedingungen
Teilnahme an den ASA-Sitzungen (4 x pro Jahr)
 
Beobachtung der Durchführung von Arbeitsschutz und Unfallverhütung, insbesondere:
 
Regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten, inklusive Feststellung von Mängeln, Vorschlägen zur Beseitigung und Unterstützung bei deren Umsetzung
Kontrolle der Benutzung von Körperschutzmitteln
 
Untersuchung und Verhütung von Risiken und Gefahren:
 
Untersuchung der Ursachen von arbeitsbedingten Erkrankungen (Betriebsärzte) bzw. Arbeitsunfällen (Sifa), Erfassung und Auswertung der Ergebnisse sowie Vorschläge für Maßnahmen zur Verhütung
Mitwirken bei der Analyse des Unfallgeschehens vor Ort
Unterstützung und Beratung bei Arbeitsunfällen
 
Schulungen und Unterweisungen:
 
Sensibilisierung der Beschäftigten für Arbeitsschutz und Unfallverhütung
Belehrung über Gesundheits- und Unfallgefahren sowie Maßnahmen zu deren Vermeidung
 
Der Unterschied zwischen Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft findet sich bei den einzelnen Punkten in der Schwerpunktsetzung. Bei Betriebsärzten liegt der Fokus auf dem gesundheitlichen Aspekt. Das heißt auf der arbeitsmedizinischen Vorsorge und Eignung und auf der Beratung der Mitarbeiter *innen zu gesundheitlichen Risiken und dem entsprechenden richtigen Verhalten.

Bei Fachkräften für Arbeitssicherheit hingegen liegt der Schwerpunkt auf der Arbeitssicherheit, also bei technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitssicherheit. Das schließt sicherheitstechnische Unterweisungen mit ein, Betriebsanweisungen und das Prüfen technischer Arbeitsmittel und Verfahren.
Diese Aufgabenüberschneidungen zeigen die Notwendigkeit der engen Zusammenarbeit beider Fachgruppen, um eine ganzheitliche Arbeitsschutzstrategie umzusetzen, die die Mitarbeiter *innen rundum schützt.


Gemeinsame Aufgaben in der Praxis

In der Praxis laufen die Aufgaben etwas anders ab und es ist nicht immer notwendig, dass z. B. bei Betriebsbegehungen der Betriebsarzt und die Sicherheitsfachkraft anwesend sind. Hier hängt es immer von den Gegebenheiten vor Ort und dem Anlass ab.
An Betriebsbegehungen fallen in der Regel unter den Zuständigkeitsbereich der Sicherheitsfachkraft und ein Betriebsarzt nimmt nicht an diesen teil. Betriebsärzte oder Betriebsärztinnen wohnen Sicherheitsbegehungen bei, wenn zum Beispiel im Vorfeld eine Berufserkrankung festgestellt wurde oder wenn Arbeitsplätze besichtigt werden, an denen mit toxischen oder anders gesundheitsgefährdenden Arbeitsstoffen (biologischer oder chemischer Art) gearbeitet wird.
Daraus ergibt sich auch schon der größte Punkt der Zusammenarbeit. Es wird immer dort zusammengearbeitet, wo Arbeitsstoffe oder Verfahren nicht aufgrund ihrer technischen Hintergründe, sondern aufgrund der medizinischen oder physiologischen Wirkung die Mitarbeiter *innen schädigen können.

Das gleiche Prinzip gilt ebenfalls für eine gemeinsam erstellte Gefährdungsbeurteilung (GBU). Diese fällt meistens in die Zuständigkeit der Sicherheitsfachkraft (Sifa). Je nach Arbeitsplatz oder Tätigkeitsbereich kommt es hier aber zu einer Zusammenarbeit, um alle Risiken abzudecken, die sicherheitstechnischen und die gesundheitlichen.


Weitere positive Aspekte einer Zusammenarbeit von Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt

Psychische Belastungen:

Auch psychische Belastungen muss der Arbeitgeber *in laut Gesetz mit beachten. Die Zusammenarbeit von Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt kann auch hier schon eingreifen und Maßnahmen erarbeiten, um die mentale Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen. Um die Mitarbeiter *innen noch besser unterstützen zu können, kann zusätzlich z. B. auf ein sogenanntes Employee Assistance Program (EAP) zurückgegriffen werden.

Krisenmanagement:

Gerade bei Krisen haben Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft alle Aspekte im Blick und können so gemeinsam die passenden Maßnahmen erarbeiten und implementieren. So kann bei Krisen schnell gehandelt werden und es wird kein Punkt übersehen, der die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten betrifft.

Materialentwicklung:

Gemeinsam können beide Parteien mit der Entwicklung von z. B. Informationsmaterialien ganzheitliche Ansätze liefern und die Mitarbeiter *innen noch besser schützen und sensibilisieren.
Unsere Betriebsärzte und Sifas entwickeln beispielsweise zu den ASA-Sitzungen gemeinsam neues Material zu aktuell wichtigen Themen, welches die Unternehmen anschließend an ihre Mitarbeiter *innen weitergeben können.


Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft aus einer Hand – eine gute Idee

Die enge Zusammenarbeit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und des Betriebsarztes / der Betriebsärztin ist der Schlüssel zu einem ganzheitlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Beide Fachbereiche überschneiden sich in vielen Aufgabenbereichen – sei es bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, der Analyse von Risiken oder der Betreuung von Arbeitsplätzen mit gesundheitlichen und sicherheitstechnischen Herausforderungen. Gerade in Bereichen, in denen Arbeitsplätze mit hoher körperlicher Belastung verbunden sind oder Arbeitsstoffe eingesetzt werden, die Arbeitsplatzgrenzwerte aufweisen (z. B. Schweißrauche, Gefahrstoffe), ist eine koordinierte Bewertung durch Betriebsarzt und Sifa essenziell. Hier sorgt ein enger Austausch dafür, dass technische und medizinische Aspekte gleichermaßen berücksichtigt werden – für zielgerichtete Maßnahmen und effektive Prävention.

Wer Betriebsarzt und Sifa „aus einer Hand“ bezieht, profitiert von einer nahtlosen Zusammenarbeit, die ohne Kommunikationsbrüche oder Verzögerungen auskommt. Beide Fachkräfte sind ideal aufeinander abgestimmt, teilen Wissen effizient und können Lösungen gemeinsam schneller erarbeiten und umsetzen. Das verringert nicht nur Kosten, sondern spart Zeit, erleichtert die Organisation und minimiert den Abstimmungsaufwand, da keine parallelen Strukturen aufgebaut werden müssen.

Ein weiterer Vorteil: Unternehmen erhalten eine einheitliche Betreuung durch einen zentralen Anbieter, der die Koordination übernimmt und die Abläufe optimiert. Das bedeutet weniger organisatorischen Aufwand für die Unternehmen und garantiert, dass Arbeits- und Gesundheitsschutz nahtlos ineinandergreifen.

Die Wahl eines gemeinsamen Anbieters für Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft ist daher nicht nur praktisch, sondern auch strategisch sinnvoll. Sie ermöglicht Unternehmen, die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter *innen bestmöglich zu fördern, Risiken effizient zu minimieren und den betrieblichen Arbeitsschutz langfristig zu stärken.


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Wir empfehlen die Zusammenarbeit von Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft eines gemeinsamen Anbieters. Dadurch reduzieren Sie doppelte Verwaltungsaufwände, sparen Kosten und profitieren von einem Team, das bereits abgestimmt zusammenarbeitet. Die Arbeitsabläufe des jeweils anderen sind bekannt und sie können sich effizient und direkt austauschen.

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