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Glossar

Angebotsvorsorge

Angebotsvorsorge

In Kürze
Die Regelung zur Angebotsvorsorge ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) festgeschrieben. Bei der Angebotsvorsorge muss diese dem Arbeitnehmende vom Arbeitgebenden vor Beginn der entsprechenden Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Der Mitarbeiter *in kann diese Vorsorge aber auch ablehnen, es ist jedoch ratsam, an ihr teilzunehmen.

Worauf ist bei der Angebotsvorsorge zu achten?

Angebotsvorsorgen sind für die Mitarbeitern *innen keine Pflicht. Es handelt es sich hierbei nur um ein Angebot. Es empfiehlt sich aber, an den Vorsorgen teilzunehmen, da sie spezifisch auf den entsprechenden Arbeitsplatz/-bereich abgestimmt sind und wertvolle Tipps und Informationen für den Arbeitnehmenden enthalten.
Wenn ein Mitarbeiter*in erkrankt und dies in einem Zusammenhang mit seinem Arbeitsbereich steht, muss dem betroffenen Mitarbeiter *in und auch anderen Angestellten im gleichen Arbeitsbereich eine passende Angebotsvorsorge zugewiesen werden, um diese besser für die Gefährdung an diesem Arbeitsplatz zu schulen.
 

Was ist für Arbeitgeber *innen und Arbeitnehmer *innen wichtig?

Der Arbeitgeber *in hat die Pflicht, seinen Mitarbeiter *in vor dem Beginn von bestimmten Tätigkeiten eine Angebotsvorsorge zuzuweisen. Bei welchen Tätigkeiten eine Angebotsvorsorge angeboten werden muss, ist im Anhang der ArbMedVV vermerkt.
Angebotsvorsorgen können auch im Zusammenhang mit der Gefährdungsbeurteilung in Zusammenarbeit von den Fachkräften für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt festgelegt werden.
Der Arbeitnehmer *in kann das Angebot der Vorsorge annehmen, aber ihm steht auch frei, diese abzulehnen. Auch bei einer Ablehnung ist der Arbeitgeber verpflichtet, diese Angebotsvorsorge trotzdem in regelmäßigen Abständen neu anzubieten. Angebotsvorsorgen geben den Mitarbeitern in einem Unternehmen wertvolle Informationen zur Verbesserung ihrer Gesundheit und können somit gesundheitlichen Beschwerden vorbeugen.
 

So unterstützen wir: Digitale Verwaltung von Vorsorgen im Online-Portal

Wir stellen Ihnen unsere Angebotsvorsorgen in unserem Onlineportal zur Verfügung, wodurch Sie diese einfach mit nur wenigen Klicks dem entsprechenden Mitarbeiter *in oder gleich einer ganzen Gruppe zuweisen können. Auch die Mitarbeiter *innen können die Angebotsvorsorgen so einfach und überall absolvieren und somit gut vorbereitet in ihre Tätigkeit starten!

Mehr Infos zu Vorsorgen finden Sie auf unserer Seite Arbeitsmedizin - Vorsorge & Eignung.