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Glossar

Eignungsbeurteilung der Arbeitsmedizin

Eignungsbeurteilung der Arbeitsmedizin

In Kürze
Durch die (arbeitsmedizinische) Eignungsbeurteilung soll festgestellt werden, ob die Angestellten die körperlichen Anforderungen für die auszuübende Tätigkeit erfüllen. Zusätzlich soll die Eignungsbeurteilung auch für den Schutz der anderen Mitarbeiter *innen und des Produktes von Nutzen sein. Die Untersuchung muss immer vor Tätigkeitsbeginn erfolgen.

Eignungsbeurteilung in der Arbeitsmedizin - Worauf ist zu achten?

Die Eignungsbeurteilung testet den Arbeitnehmenden auf seine körperliche Verfassung und kontrolliert so, ob er für die Ausführung der anstehenden Tätigkeit geeignet ist. Wichtig ist hier auch, dass durch die Eignung eine Gefährdung für die anderen Mitarbeiter *innen in dem Bereich und das Produkt, an dem gearbeitet wird, ausgeschlossen werden kann. Durch die Eignungsbeurteilung können ggf. auch Arbeitsunfälle vermieden werden.
Die Eignungsbeurteilung (ehemalige G-Untersuchung) umfasst in der Regel eine ausführliche Anamnese, einen Seh- und Hörtest sowie eine Blut- und/oder Urinuntersuchung, ggf. weitere Untersuchungen, die von einem Betriebsarzt oder medizinisch geschultem Personal durchgeführt werden.
 

Was ist für Arbeitgeber *innen und Arbeitnehmer *innen bei der Eignungsbeurteilung wichtig?

Die Durchführung der arbeitsmedizinischen Eignungsbeurteilung liegt in den Händen des Betriebsmediziners des Unternehmens. Als Konsequenz der Eignungsbeurteilung wird eine uneingeschränkte, eingeschränkte oder fehlende Eignung bescheinigt. Individuelle medizinische Informationen sowie konkrete Befunde unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht.
Der/Die Arbeitnehmer *in muss festlegen, für welche Tätigkeiten eine Eignungsbeurteilung zur Reduzierung der Gefährdungen in diesem Bereich notwendig ist. Dies wird unter anderem in der Gefährdungsbeurteilung festgelegt oder kann auch direkt im Arbeitsvertrag festgeschrieben werden, so wie durch Betriebsvereinbarungen.
Die Untersuchung ist für die Mitarbeiter *innen verpflichtend. Da es sich aber um einen Eingriff in die geschützten Persönlichkeitsrechte handelt, können diese die Beurteilung trotzdem ablehnen. Bei einer Ablehnung der Eignungsbeurteilung müssen die Mitarbeiter *innen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen und dürfen der Tätigkeit, für die die Untersuchung gebraucht wurde, nicht nachgehen.
 

Untersuchung Vor-Ort und digital - So unterstützen wir Sie!

Im Rahmen unseres hybriden Betreuungsmodells können wir Eignungsuntersuchungen sowohl digital als auch vor Ort anbieten. Sollte eine vor Ort Untersuchung stattfinden, so erfolgt diese durch unsere Betriebsärzte und unser medizinisch geschultes Personal und beinhaltet die notwendigen Beurteilungsinhalte.
Bei Fragen steht dem/der Arbeitgeber *in und den Mitarbeiter *innen jederzeit ein betriebsärztliches Beratungsgespräch in persönlicher oder telearbeitsmedizinischer Form zur Verfügung.

Mehr zu unseren Vorsorgen und Eignungen finden Sie auf unserer Seite Arbeitsmedizin - Vorsorge & Eignung.