In Kürze
In Deutschland wird der Arbeitssicherheit ein hoher Stellenwert eingeräumt und dennoch ereignen sich jährlich immer noch mehr als 700.000 meldepflichtige Unfälle am Arbeitsplatz. Dies verdeutlicht die fortwährende Bedeutung der Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen und Maßnahmen zur Unfallvermeidung. Neben den gesundheitlichen Schädigungen durch einen Unfall, bedeuten Arbeitsunfälle für das Unternehmen durch Ausfallzeiten von Personal auch wirtschaftliche Risiken. Durch Arbeitsschutzmaßnahmen, z.B. im Rahmen der Betriebssicherheitsverordnung, kann Unfällen vorgebeugt werden. Somit wirkt sich Arbeitsschutz positiv auf den Unternehmenserfolg aus.
Arbeitsunfall oder Wegeunfall - Worauf ist zu achten?
Das Unfallaufkommen am Arbeitsplatz gliedert sich in zwei Hauptkategorien: Arbeitsunfälle und Wegeunfälle. Arbeitsunfälle treten während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz oder im Zusammenhang mit der Arbeit auf und werden wie folgt definiert:
- Der Unfall ereignet sich bei der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit. Nicht zu den beruflichen Tätigkeiten gehören z.B. Essen in der Kantine, Rauchen am Raucherplatz oder ein Spaziergang in der Mittagspause.
- Es besteht eine Einwirkung von Außen. Beispiel: Der Mitarbeiter *in schneidet sich an einem scharfen Gegenstand in den Finger. Nicht als Arbeitsunfall zählt ein Gesundheitsproblem auf der Arbeit, wie z.B. ein Herzinfarkt, da hier keine Einwirkung von außen vorliegt.
- Es entsteht ein gesundheitlicher Schaden. Der Unfall findet bei einer Tätigkeit statt, die mit der Arbeit in direktem Zusammenhang steht. Hierzu gehören neben der Erledigung von Arbeitsaufgaben zum Beispiel auch Dienstfahrten.
Wegeunfälle hingegen sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur Arbeit, von der Arbeit nach Hause oder während Dienstfahrten erleiden. Diese Unfälle können unabhängig vom verwendeten Verkehrsmittel auftreten und umfassen sowohl Fußgänger als auch Fahrzeuginsassen. Zu den Wegen zählen nicht nur der direkte Weg zur Arbeit, sondern auch alternative Routen, die möglicherweise schneller, sicherer oder verkehrsgünstiger sind. Dazu gehören auch Umleitungen aufgrund von Baustellen oder Verkehrsbehinderungen sowie die Teilnahme an Fahrgemeinschaften zur Arbeit. Darüber hinaus werden auch Aktivitäten wie das Bringen der Kinder zur Kita oder Schule als Teil des Arbeitswegs betrachtet. Es ist wichtig zu beachten, dass der Versicherungsschutz für Wegeunfälle an der Hauseingangstür des Beschäftigten beginnt und an derselben Stelle endet. Dies bedeutet, dass Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zwischen dem Wohnort und dem Arbeitsplatz ereignen, normalerweise unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen.
Arbeitsunfälle und Wegeunfälle sind durch den Unfallversicherungsträger versichert.
Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmen vom Versicherungsschutz. Hierzu gehören alle Aktivitäten, die nicht unmittelbar mit der beruflichen Tätigkeit in Verbindung stehen, wie zum Beispiel:
- Private Erledigungen
- Spaziergänge
- Essensaufnahme in der Betriebskantine
- Rauchen am Raucherplatz
- Toilettengänge
Bei Alkohol- oder Drogenkonsum entfällt der Versicherungsschutz. Bei Wegeunfällen fallen außerdem Unterbrechungen der Fahrt, die länger als zwei Stunden dauern, nicht unter den Versicherungsschutz und werden nicht berücksichtigt.
Maßnahmen beim Arbeitsunfall - Was ist für Arbeitgeber *innen und Arbeitnehmer *innen wichtig?
Grundsätzlich ist es die Pflicht des Arbeitgebers, alle Unfälle, Zwischenfälle und Erste-Hilfe-Leistungen zu dokumentieren. Im Falle von
Erste-Hilfe-Maßnahmen ist die jeweilige Situation sowie die Verwendung von Material aus dem Erste-Hilfe-Koffer im sogenannten Verbandbuch festzuhalten. Alle Arten von Unfällen müssen in Form einer Unfallanzeige erfasst werden. Dabei sind bestimmte Inhalte vorgegeben, die in jeder Unfallanzeige enthalten sein müssen.
Bei schweren oder sogar tödlichen Unfällen ist zudem eine schriftliche Unfallanalyse durchzuführen. Diese dient dazu, die genauen Ursachen des Unfalls zu ermitteln und konkrete Maßnahmen festzulegen, um eine Wiederholung zu verhindern. Arbeitsunfälle, die zu einem Arbeitsausfall von mehr als drei Kalendertagen führen, müssen gemeldet werden. Diese Meldung muss innerhalb von drei Tagen nach Kenntnisnahme sowohl an das für den Unfallort zuständige Gewerbeaufsichtsamt als auch an die zuständige Berufsgenossenschaft erfolgen.
Eine sofortige Meldepflicht besteht bei tödlichen Unfällen, Elektrounfällen, schwerwiegenden Gesundheitsschäden und/oder Massenunfällen mit mehr als drei Betroffenen. Beinaheunfälle sind Unfälle, die knapp vermieden wurden. Sie geben wichtige Hinweise für zusätzliche Maßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Unfälle.
Neben den Beinaheunfällen können auch die geleisteten Erste-Hilfe-Fälle Rückschlüsse auf den Stand der Arbeitsschutzorganisation eines Betriebs liefern. Voraussetzung dafür ist eine zuverlässige Aufzeichnung. Auf diese Weise können Arbeitsbereiche mit häufigen Erste-Hilfe-Fällen oder bestimmte Verletzungsarten identifiziert werden, was wiederum dazu beitragen kann,
präventive Maßnahmen zu ergreifen.
So unterstützen wir Sie!
Wir bieten Ihnen umfangreiche Unterstützung im Bereich eines effizienten und wirksamen Unfallmanagements an. Über unsere innovative Plattform ermöglichen wir Ihnen die papierlose und einfach gestaltete Eingabe von Unfallanzeigen. Wir übermitteln die von Ihnen gemeldeten Unfälle fristgerecht an die zuständige
Berufsgenossenschaft. Darüber erfassen wir sämtliche Unfälle statistisch, wodurch Unfallhäufungen erkannt und entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden können.
Schwere und auffällige Unfälle werden von unserer sicherheitstechnischen Fachabteilung eingehend geprüft und professionell analysiert. Hierbei durchleuchten unsere
Fachkräfte für Arbeitssicherheit die Unfallursachen und erarbeiten Maßnahmen, um einer Wiederholung vorzubeugen und Ihre Arbeitsplätze sowie Ihren Unternehmenserfolg langfristig positiv zu beeinflussen.
Im Falle eines tödlichen Unfalls stehen wir Ihnen vollumfänglich zur Seite. Angefangen bei einer eingehenden Vor-Ort-Analyse des Unfallgeschehens, über die Kommunikation mit den zuständigen Behörden bis hin zur Betreuung und Beratung Ihres Personals. Über
Unsere Leistungen erhalten Sie einen Einblick in unsere Angebote zu den Themen
Arbeitsmedizin und
Arbeitssicherheit.