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Glossar

Arbeitsschutz-Ausschuss

Arbeitsschutz-Ausschuss / ASA-Sitzungen

In Kürze
ASA steht für „Arbeitsschutz-Ausschuss“. Im Rahmen von ASA-Sitzungen werden grundlegende, strategische sowie aktuelle Themen der Arbeitsschutzorganisation im Unternehmen besprochen. Diese Sitzungen finden vierteljährlich statt und setzen sich aus Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragten, Mitarbeiter-Interessenvertretungen (z.B. Betriebsrat) sowie der Geschäftsführung-, -Leitung oder deren Vertretern zusammen.

Worauf ist zu achten?

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) §11 müssen Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten die sogenannten Arbeitsschutzausschüsse bilden. Der ASA hat die Aufgabe, Themen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu besprechen. Die Akteure des ASA setzen sich daher aus denen für Sicherheit und Gesundheit wichtigen Personen in einem Unternehmen zusammen. Dies gewährleistet, dass unternehmensweit eine gemeinsame Arbeitsschutzstrategie verfolgt wird und die besprochenen Maßnahmen zügig umgesetzt werden. Abgesehen von den oben genannten Mitgliedern werden auch noch die Schwerbehindertenvertretung und evtl. Fachleute/Verantwortliche aus bestimmten Betriebsbereichen (z.B. Gefahrstoffbeauftragter, Strahlenschutzbeauftragter, Störfallbeauftragter) eingeladen, an der ASA-Sitzung teilzunehmen.

Unter die konkreten Aufgaben des ASA fallen:

  • Sicherstellung der Kommunikation zwischen Geschäftsleitung, Sicherheitsfachkräften, Betriebsärzten, Betriebsrat und Sicherheitsbeauftragten zu allen wichtigen Arbeitsschutzthemen
  • Frühzeitige Beobachtung von arbeitsschutzrelevanten Tendenzen im Betrieb, wie z.B. der Unfallentwicklung oder gesetzlicher Änderungen
  • Übersicht über den Abarbeitungsstand noch offener Maßnahmen

Je nach Unternehmen und Tätigkeitsbereich ergeben sich unterschiedliche Themen, die besprochen werden. Im Folgenden finden Sie einen Auszug an Themen, die bei einer ASA-Sitzung z.B. besprochen werden:

  • Analyse des derzeitigen Unfallgeschehens im Betrieb, wie Anzahl an Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, und die Ableitung von Schutzmaßnahmen
  • aktueller Umsetzungsstand beschlossener Maßnahmen der letzten Sitzung
  • Auswertung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
  • Entwicklung des Krankenstandes in den Abteilungen und mögliche Ursachen
  • und noch viele Themen mehr rund um Arbeitsschutz und -gesundheit

Warum ist ein Arbeitsschutz-Ausschuss für Arbeitgeber *innen und Arbeitnehmer *innen wichtig?

Ab 20 Beschäftigten ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, einen ASA zu bilden und die vierteljährlichen Sitzungen durchzuführen. Die zeitlichen Abstände der Sitzungen sind hierbei nicht vorgegeben. Es muss nur pro Quartal eine Sitzung stattfinden. Zu jeder ASA-Sitzung muss ein Protokoll geführt werden. In diesem sollten die Namen der anwesenden Teilnehmenden festgeschrieben sein, wie auch die besprochenen Themen.
Mitarbeiter *innen nehmen in der Regel nicht an ASA-Sitzungen teil, es sei denn, sie haben eine besondere Position wie z.B. als Sicherheitsbeauftragter. Vielmehr schützt der ASA die Arbeitnehmer *innen durch die Auswertung von z.B. Krankenfällen oder Unfällen und Gefährdungsbeurteilungen und neuen Maßnahmen.
 

So unterstützen wir Sie bei ASA-Sitzungen

Wir nehmen mit unseren Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit für Ihr Unternehmen an den vierteljährlichen ASA-Sitzungen teil und bringen auch hier die neusten Kenntnisse aus der Arbeitsmedizin und -sicherheit für Sie ein.
Haben Sie Fragen auch außerhalb der Sitzungen, sind unsere Experten jederzeit für Sie da!

Wenn Sie sich für eins unserer Pakete interessieren, welche die Teilnahme an den ASA-Sitzungen beinhalten, finden Sie weitere Informationen unter Unsere Leistungen.