Glossar
Betriebssicherheitsverordnung
Betriebssicherheitsverordnung
In Kürze
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) regelt Sicherheits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen bei der Verwendung von Arbeitsmitteln sowie deren bestimmungsgemäße Nutzung. Sie zielt nicht nur auf den Schutz der Anwender *innen, sondern auch auf Personen in der Nähe überwachungsbedürftiger Anlagen ab. Seit ihrer Einführung im Jahr 2002 wurde die BetrSichV 2010 überarbeitet, um europäisches Recht und neue Erkenntnisse einzubeziehen. Die Novellierung von 2015, aktualisiert im November 2016, präzisierte die Verordnung und erleichterte deren Umsetzung in der Praxis. Sie richtet sich an alle Arbeitgeber *innen, die Arbeitsmittel bereitstellen, sowie an Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen, unabhängig von ihrer Beschäftigtensituation. Damit sind die Betreiber den Arbeitgebern gleichgestellt.
Sicherheitsstandards für Gesundheit und Sicherheit - Worauf ist zu achten?
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat einen breiten Anwendungsbereich und gilt für sämtliche Arbeitsmittel in Betrieben, darunter Maschinen, Anlagen, Geräte, Werkzeuge und technische Einrichtungen. Die Verordnung wurde geschaffen, um klare Sicherheitsstandards festzulegen, die eingehalten werden müssen, um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Ein wichtiger Aspekt der Betriebssicherheitsverordnung sind die detaillierten Anforderungen, die an die Konstruktion, den Betrieb, die Wartung und Instandhaltung von Arbeitsmitteln gestellt werden. Ziel ist es, potenzielle Gefahren zu identifizieren und zu minimieren, um Arbeitsunfälle und Gesundheitsrisiken zu vermeiden. Arbeitgeber *innen sind verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeiter *innen zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem die regelmäßige Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, die Bereitstellung geeigneter Arbeitsmittel und die Schulung der Mitarbeiter *innen im sicheren Umgang mit diesen.
Die BetrSichV sieht außerdem vor, dass Arbeitsmittel klar und eindeutig gekennzeichnet werden müssen, um potenzielle Gefahren zu signalisieren. Dies trägt dazu bei, dass Mitarbeiter *innen auf mögliche Risiken hingewiesen werden und entsprechend vorsichtig handeln können. Zusätzlich dazu müssen Arbeitsmittel regelmäßig auf ihre Sicherheit geprüft und inspiziert werden. Die Dokumentation dieser Prüfungen und Inspektionen ist ebenfalls vorgeschrieben, um die Einhaltung der Verordnung zu überprüfen und im Bedarfsfall nachweisen zu können.
Ebenso ist die Durchführung einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung Pflicht für Arbeitgeber *innen. Dabei müssen alle potenziellen Gefahren am Arbeitsplatz identifiziert, bewertet und geeignete Maßnahmen zur Risikominderung ergriffen werden. Die Gefährdungsbeurteilung bildet die Grundlage für alle weiteren Sicherheitsmaßnahmen und Prüfungen.
Regelmäßige Anpassungen in der BetrSichV - Was ist für Arbeitgeber *innen und Arbeitnehmer *innen wichtig?
Arbeitgeber *innen haben die Pflicht, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten. Dazu gehören die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung für alle Arbeitsmittel, die Identifizierung von Gefahren, die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel und die Bereitstellung von Informationen und Schulungen für ihre Mitarbeiter *innen.
Die Betriebssicherheitsverordnung wird regelmäßig überprüft und angepasst, um sicherzustellen, dass sie mit den aktuellen Entwicklungen und Standards im Bereich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Schritt hält. Daher sollten sich Arbeitgeber *innen immer über mögliche Änderungen innerhalb dieser Verordnung informieren.
Ebenso sind Arbeitgeber *innen dazu verpflichtet, alle relevanten Informationen und Dokumente zur Sicherheit ihrer Arbeitsmittel zu führen. Dazu gehören die Ergebnisse von Gefährdungsbeurteilungen, Prüfprotokollen, Inspektionsberichten und Schulungsnachweisen.
Sie sind für die Sicherheit Ihrer Arbeitsmittel verantwortlich und müssen sicherstellen, dass diese den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen.
Als Arbeitnehmer *innen sind Sie dazu verpflichtet, die Sicherheitsvorschriften einzuhalten und Unfälle oder Gefahrensituationen zu melden.
So unterstützen wir Sie!
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützten Sie bei der Erfüllung der nach BetrSichV geforderten Maßnahmen. Wir analysieren mit Ihnen mögliche Gefahren in Ihrem Unternehmen und erarbeiten Lösungsansätze und Schutzmaßnahmen, um Konformität zur BetrSichV zu erlangen. Sie haben Fragen zu Gefährdungsbeurteilungen von Maschinen, Anlagen und weiteren technischen Einrichtungen? Dann sind wir der richtige Ansprechpartner.
Über Unsere Leistungen erhalten Sie einen Einblick in unsere Angebote zu den Themen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit