Glossar
Brandschutz
Brandschutz
In Kürze
Spätestens seit der Brandkatastrophe 1996 am Düsseldorfer Flughafen wird dem Brandschutz in Deutschland größte Aufmerksamkeit gewidmet. Der Brandschutz umfasst grundsätzlich sämtliche Maßnahmen zur Vorbeugung von Bränden.
Baulicher, technischer und organisatorischer Brandschutz - Worauf ist zu achten?
Brandschutzmaßnahmen beziehen sich grundsätzlich auf den vorbeugenden Brandschutz und den abwehrenden Brandschutz. Im vorbeugenden Brandschutz sind der bauliche, technische und organisatorische Brandschutz entscheidend. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, Brände zu verhindern, bevor sie überhaupt entstehen. Vorbeugende Brandschutzmaßnahmen sind sowohl fest im Bauordnungsrecht als auch in technischen Regelwerken, Arbeitsstättenrichtlinien sowie Vorgaben und Richtlinien der Unfallversicherungsträger und des ehemaligen Verbandes der deutschen Sachversicherer (VdS). Der abwehrende Brandschutz zielt darauf ab, im Brandfall schnell zu reagieren, Menschen und Tiere zu retten und das Feuer zu löschen, um Sachschäden zu begrenzen und die Umwelt zu schützen. Zum Bereich des abwehrenden Brandschutzes gehören Brandbekämpfungseinrichtungen, wie Sprinkleranlagen und automatische Löscheinrichtungen. Darüber hinaus fallen unter den Begriff des abwehrenden Brandschutzes die Tätigkeiten von Betriebs-, Werks-, Freiwilligen- und Berufsfeuerwehren.
Organisation und Hauptziel des Brandschutzes
Das Hauptziel des Brandschutzes besteht darin, Menschenleben und Tiere zu schützen. Erst wenn die Sicherheit aller gewährleistet ist, wird gegen das Feuer vorgegangen, um Sachwerte zu bewahren und das Ausbreiten des Feuers zu verhindern. Regelungen für den Brandschutz seitens des Gesetzgebers und der Unfallversicherungsträger in Arbeitsstätten konkretisieren Anforderungen an Feuerlöscheinrichtungen, Brandmeldesysteme und Brandschutzhelfer fest, um im Notfall angemessen reagieren zu können.
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat, neben einer Vielzahl von Vorgaben, in ihrer Informationsschrift „Brandschutzhelfer - Information zur Ausbildung und Befähigung von Brandschutzhelfern“ die Anforderungen an Brandschutzhelfer ausführlich beschrieben und betont die Wichtigkeit regelmäßiger Schulungen und Unterweisungen, um im Ernstfall angemessen handeln zu können.
Ein weiterer innerbetrieblicher Fokus liegt auf der Organisation des Brandschutzes. Hierzu gehören die Erstellung von Brandschutzordnungen, die regelmäßige Prüfung von Brandschutzeinrichtungen, sowie die Information der Mitarbeiter *innen anhand von Flucht- und Rettungsplänen, Kennzeichnungen von Brandschutzeinrichtungen und Schulungen zum Verhalten im Brandfall.
Feuerlöscheinrichtungen, Brandmeldesysteme und Brandschutzhelfer - Was ist für Arbeitgeber *innen und Arbeitnehmer *innen wichtig?
Gemäß §10 des Arbeitsschutzgesetzes ist der Arbeitgeber *in verpflichtet, je nach Art der Arbeitsstätte, den Tätigkeiten und der Anzahl der Beschäftigten Maßnahmen zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen. Diese Maßnahmen müssen auch für anwesende Personen wie Besucher oder Kunden gelten. Zudem müssen Notrufeinrichtungen vorhanden sein, um im Notfall Hilfe von Außen zu holen.
Der Arbeitgeber *in ist verantwortlich dafür, bestimmte Beschäftigte zu benennen, die für Erste-Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung zuständig sind. Die Anzahl, Ausbildung und Ausstattung dieser Mitarbeiter *innen müssen angemessen zur Zahl der Beschäftigten und den bestehenden Gefahren am Arbeitsplatz stehen.
Die technische Regel für Maßnahmen gegen Brände in Arbeitsstätten legt konkrete Anforderungen an Feuerlöscheinrichtungen, Brandmeldesysteme und die Anzahl der Brandschutzhelfer fest. In größeren oder besonders gefährdeten Unternehmen sind zusätzliche Einrichtungen wie zentrale Meldestellen oder spezielle Notrufmelder erforderlich.
Besonders bei der Alleinarbeit ist das Absetzen des Notrufs von großer Bedeutung. Der Arbeitgeber *in muss daher eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und entsprechende Maßnahmen festlegen, um die Sicherheit der allein arbeitenden Personen zu gewährleisten.
Zur Kennzeichnung von Erste-Hilfe- und Brandschutzeinrichtungen sind die entsprechenden Sicherheitspiktogramme zu verwenden. Dazu gehören Verbotsschilder, Gebotsschilder, Warnschilder und Brandschutzkennzeichnungen, die den Mitarbeitern und Besuchern im Ernstfall den Weg zu den Notfallvorrichtungen weisen.
So unterstützen wir Sie!
Unsere Leistungen im Bereich des Brandschutzes sind vielfältig. Angefangen bei der Unterweisung Ihrer Mitarbeiter *innen zu den Grundlagen des organisatorischen und verhaltensbasierten Brandschutzes, über die Schulung von Mitarbeiter *innen zu qualifizierten Brandschutzhelfern bis hin zur umfangreichen Beurteilung Ihrer betriebsspezifischen Brandgefahren und Brandschutzmaßnahmen. Wir unterstützen Sie bei der Implementierung einer zielorientierten und effektiven Brandschutzorganisation, zeigen Schwachstellen auf und empfehlen entsprechende Optimierungen. Über Unsere Leistungen erhalten Sie einen Einblick in unsere Angebote zu den Themen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit