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Glossar

DGUV-V2

DGUV-V2

In Kürze
Neben den Vorgaben des Gesetzgebers, wie dem Arbeitssicherheits-(ASiG) oder dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), werden im deutschen Arbeitsschutzsystem auch von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern verbindliche Anforderungen an Unternehmer, Arbeitgeber *innen und Arbeitnehmer *innen gestellt.
Dies erfolgt über ein umfangreiches Vorschriftenwerk des Spitzenverbandes der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Eine zentrale Vorschrift ist hierbei die DGUV-Vorschrift 2, welche die betriebliche Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit definiert. Der Umfang dieser Betreuung hängt einerseits von der Mitarbeiteranzahl des Unternehmens und andererseits von den betriebsspezifischen Gefährdungen ab.

Worauf ist bei der DGUV-V2 zu achten?

Mit der DGUV-Vorschrift 2 konkretisieren die Berufsgenossenschaften die Anforderungen aus dem ASiG und ArbSchG an die Zusammenarbeit von Arbeitgeber *in, Betriebsarzt und Sicherheitsfachkraft. In den Anhängen der DGUV-V2 werden je nach Art und Größe des Betriebes erforderliche Beratungsinhalte sowie Betreuungszeiten vorgegeben. Hieraus ergibt sich die sogenannte Regelbetreuung. Diese setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Dem Teil Grundbetreuung sowie einem betriebsspezifischen oder anlassbezogenen Teil.
Der Umfang der Grundbetreuung berechnet sich über die Mitarbeiteranzahl des Unternehmens sowie die Zuordnung des Unternehmens in eine von drei Betreuungsgruppen. Je nach Zuordnung ist eine Betreuung von 0.5, 1.5 oder 2.5 Stunden pro Mitarbeiter *in pro Jahr anzusetzen.
Der Aufwand für die betriebsspezifische Betreuung hängt von den besonderen Unfall- und Gesundheitsgefahren im Unternehmen ab und wird in Zusammenarbeit vom Unternehmer, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit festgelegt.
 

DGUV-V2 - Was ist für Arbeitgeber *innen und Arbeitnehmer *innen wichtig?

Die Vorschriften der Berufsgenossenschaften bzw. Unfallversicherungen sind rechtsverbindlich.
Die Berechnung der Betreuungszeiten in der Grundbetreuung erfolgt über Anhang 2 der DGUV-V2. Je nach Wirtschaftszweig des Unternehmens (WZ-Code) sind je Mitarbeiter *innen 0.5, 1.5 oder 2.5 h an betriebsmedizinischer und sicherheitstechnischer Betreuung sicherzustellen. Die Aufteilung der Betreuungsstunden zwischen Betriebsarzt und Sifa kann vom Unternehmer gewählt werden. Sie darf 20% der Gesamtstunden allerdings nicht unterschreiten.
 
So unterstützen wir Sie!
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Vorschriften der DGUV-V2 und helfen Ihnen bei Fragen zu dem Thema weiter. Unsere Sicherheitsfachkräfte und unsere Betriebsärzte kennen den Inhalt der DGUV-V2 und wissen, was Ihre Aufgaben sind und setzen diese selbstverständlich in Ihrem Auftrag rechtssicher um.

Die Vorschriften der DGUV kennt und setzt unser Fachpersonal für Sie in die Realität um. Mehr Informationen zu unseren Paketen finden Sie unter Unsere Leistungen und in der Arbeitssicherheit.