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Glossar

Erste-Hilfe

Erste-Hilfe

In Kürze
Als medizinischer Notfall werden Situationen bezeichnet, in denen ein Patient ohne sofortige medizinische Behandlung schwere (bleibende) Schäden erleidet, elementare Lebensfunktionen verliert oder ums Leben kommt. Zu solchen Notfällen zählen unter anderem schwere Verletzungen /Blutungen, Atem- oder Kreislaufstillstände oder akute Krankheiten (z.B. ein Herzinfarkt).
Bei der Ersten-Hilfe werden Sofortmaßnahmen ergriffen. Man alarmiert unter Anderem sofort den Rettungsdienst, sichert die Unfallstelle und kümmert sich um die Betroffenen, bis professionelle Hilfe eintrifft.
 

Erste Hilfe Ersthelfer - Worauf ist zu achten?

Jeder Arbeitgeber *in ist dafür verantwortlich, dass in seinem Betrieb eine funktionierende Erste-Hilfe vorhanden ist. Er/Sie schafft die sachlichen und personellen Voraussetzungen dafür, dass die Beschäftigten bei einem Arbeitsunfall Erste-Hilfe erhalten und bei einem medizinischen Notfall entsprechend versorgt werden. Dazu gehören die Bereitstellung von Sachmitteln (z.B. Verbandkästen), Einrichtungen (z.B. Sanitätsräumen) sowie die Benennung und Ausbildung von Ersthelfenden.
 
Es gibt unterschiedliche Mindestanzahlen von Ersthelfer *innen, die ab einer bestimmten Anzahl von Mitarbeiter *innen vorhanden sein müssen:
  • Bei 2-20 Mitarbeiter *innen:
    • 1 Ersthelfer
  • Bei mehr als 20 beschäftigten Personen:
    • In Verwaltungs- und Handelsbetrieben: 5% der Mitarbeiter *innen
    • In sonstige Betriebe: 10% der Mitarbeiter *innen
    • In Kindertageseinrichtungen: 1 Ersthelfer je Kindergruppe
    • In Hochschulen: 10% der Beschäftigten
Zum Erste-Hilfe-Material zählen Verbandstoffe, alle Hilfsmittel und medizinischen Geräte sowie Arzneimittel, soweit sie zur Durchführung der Ersten-Hilfe dienen. Dieses Material muss jederzeit schnell erreichbar sein und leicht zugänglich aufbewahrt sein. Es sollte vor schädigenden Einflüssen (z.B. Nässe, Wärme, Verunreinigung) geschützt sein sowie in ausreichender Menge vorhanden sein. Ebenso ist es wichtig, dass dies rechtzeitig zu ergänzen und zu erneuern ist.  
In welchem Umfang das Erste-Hilfe-Material als ausreichend gilt, hängt von der Zahl der Beschäftigten und dem Unfallrisiko ab. Ein kleiner Verbandkasten nach DIN 13157 ist ausreichend für produzierende Betriebe unter 20 Beschäftigten und ausreichend für Verwaltungsbetriebe unter 50 Beschäftigten. Ein großer Verbandkasten nach DIN 13169 ist für produzierende Betriebe zwischen 21 und 100 Beschäftigten und für Verwaltungsbetriebe über 50 Beschäftigte vorgeschrieben. Ein großer Verbandkasten kann durch zwei kleine an unterschiedlichen Orten ersetzt werden, wodurch eine bessere Erreichbarkeit gewährleistet wird.
 

Erste Hilfe Pflichten - Was ist für Arbeitgeber *innen und Arbeitnehmer *innen wichtig?

Arbeitgeber *innen sind dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter *innen effektiv auf einen Notfall vorzubereiten, sodass diese in der Lage sind, schnell und richtig zu reagieren. Dazu wurde unter anderem in §10 ArbSchG und in §26 DGUV Vorschrift 1 festgelegt, wie viele betriebliche Ersthelfer *innen in Ihrem Betrieb vorhanden sein müssen. Ebenso sind Sie dazu verpflichtet, die richtigen Erste-Hilfe-Materialien zur Verfügung zu stellen.
Als Arbeitnehmer *innen haben Sie die Pflicht, sich als Ersthelfer ausbilden zu lassen, sobald Ihr Arbeitgeber *in dies von Ihnen verlangt. Sie können sich auch freiwillig als Ersthelfer *in bei Ihrem Arbeitgeber melden und sich fortbilden lassen.
 

Beratungen zur ersten Hilfe - So unterstützen wir Sie!

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Arbeitsmediziner *innen beraten Sie gerne zu den erforderlichen Maßnahmen im Bereich Erste-Hilfe.
Über Unsere Leistungen erhalten Sie einen Einblick in unsere Angebote zu den Themen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit