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Glossar

Ersthelfer *in

Ersthelfer *in

In Kürze
Ersthelfer *innen im Betrieb spielen eine entscheidende Rolle bei der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Sie sind dafür verantwortlich, Erste-Hilfe zu leisten und im Notfall schnelle und angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um Verletzungen und Gesundheitsschäden zu minimieren.
 

Ersthelfer Ausbildung - Worauf ist zu achten?

Die Aus- und Weiterbildung von Ersthelfer *innen ist durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß den Vorschriften sind Arbeitgeber *innen dazu verpflichtet, ausreichend Ersthelfer *innen bereitzustellen und sie angemessen auszubilden, um im Falle von Notfällen schnell und effektiv handeln zu können.
Die Ausbildung von Ersthelfern wird von dazu speziell ermächtigten Stellen durchgeführt. (z.B. dem Deutschen Roten Kreuz, den Johannitern oder dem Arbeiter-Samariter-Bund) Diese Organisationen bieten spezielle Kurse an, die eine breite Palette von Themen abdecken, wie zum Beispiel:
  • Sicherung der Unfallstelle
  • Maßnahmen der Wiederbelebung
  • Versorgung von Verletzungen
  • Umgang mit medizinischen Notfällen
Die Grundausbildung ist für eine Dauer von zwei Jahren gültig. Spätestens nach zwei Jahren (und danach in regelmäßigen Abständen von 48 Monaten) müssen Ersthelfer *innen eine Fortbildung absolvieren, um ihre Kenntnisse und Fähigkeiten aufzufrischen. Dies ist von entscheidender Bedeutung, da sich medizinische Verfahren und Best Practices im Laufe der Zeit ändern können. Auch die Fortbildung dauert in der Regel einen Tag und bietet den Ersthelfern die Möglichkeit, ihre Fähigkeiten zu aktualisieren und sich mit aktuellen Entwicklungen vertraut zu machen.
Die Kosten für die Ersthelferausbildung werden in der Regel von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen. Dies ist ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und zur Erfüllung der gesetzlichen Vorschriften.
 

Ersthelfer im Betrieb - Was ist für Arbeitgeber *innen und Arbeitnehmer *innen wichtig?

Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers *in, ausreichend Ersthelfer *innen im Betrieb zu ernennen und sicherzustellen, dass sie angemessen ausgebildet und geschult sind. Bei bis zu 20 anwesenden Versicherten muss mindestens ein Ersthelfer *in vor Ort sein. Bei mehr als 20 Versicherten müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % und in allen anderen Betrieben 10 % der anwesenden Mitarbeiter *innen Ersthelfer *innen sein. Um immer diese ausreichende Anzahl an Ersthelfer *innen im Betrieb zur Verfügung zu haben, sollte die Abwesenheit durch Urlaub oder Krankheit mit einberechnet und entsprechend mehr Ersthelfer *innen ausgebildet werden. Ersthelfer *innen sind vom Arbeitgeber *in schriftlich zu bestellen. Ebenso muss der Arbeitgeber *in sicherstellen, dass alle erforderlichen Erste-Hilfe-Ausrüstungen vorhanden sind und regelmäßig gewartet werden.
Arbeitnehmer *innen sollten sich der Standorte von Erste-Hilfe-Ausrüstungen und ausgebildeten Ersthelfern bewusst sein. Sie sollten wissen, wie Sie im Notfall Hilfe anfordern können und grundlegende Erste-Hilfe-Maßnahmen leisten können. Es ist wichtig, potenziell gefährliche Situationen zu erkennen und unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um Verletzungen zu verhindern oder zu minimieren.
 

So unterstützen wir Sie!
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte beraten Sie gerne ausführlicher zum Thema Ersthelfer *in. Über Unsere Leistungen erhalten Sie einen Einblick in unsere Angebote zu den Themen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit.