Glossar
G-Untersuchungen
G-Untersuchungen
In Kürze
Die G-Untersuchungen waren bis 2008 die verbindlichen arbeitsmedizinischen Grundsätze der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und wurden mit Fokus auf die Fragestellung der gesundheitlichen Eignung durchgeführt. Diese wurden durch die Arbeitsmedizinischen Vorsorgen (ArbMedVV) überwiegend abgelöst und sind somit aktuell keine verbindliche Rechtsgrundlage mehr. Heute dienen sie nur noch als Handlungsanleitung für Betriebsärzte. Die neue ArbMedVV hingegen hat nicht den Schwerpunkt Untersuchung, sondern Prävention inklusive Beratung und Eigenverantwortung der Beschäftigten.
Worauf ist bei G-Untersuchungen zu achten?
Die G-Untersuchungen dienen dazu, die Gesundheit und Sicherheit Ihrer Arbeitnehmer *innen zu gewährleisten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren und zusätzlich im Einzelfall die Eignung für z.B. Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten (G25) zu beurteilen.
Diese Untersuchungen werden von speziell geschultem medizinischem Personal durchgeführt, das auf Arbeitsmedizin spezialisiert ist, wie zum Beispiel einem Betriebsarzt. Je nach Art der Untersuchung können verschiedene Gesundheitsparameter überprüft werden, darunter Seh- und Hörvermögen, Lungenfunktion, Blutbild, Hautzustand und psychische Gesundheit.
Diese Untersuchungen werden von speziell geschultem medizinischem Personal durchgeführt, das auf Arbeitsmedizin spezialisiert ist, wie zum Beispiel einem Betriebsarzt. Je nach Art der Untersuchung können verschiedene Gesundheitsparameter überprüft werden, darunter Seh- und Hörvermögen, Lungenfunktion, Blutbild, Hautzustand und psychische Gesundheit.
Zu den häufigsten G-Untersuchungen zählten:
- G20 (Arbeitsmedizinische Vorsorge Lärm)
- G24 (Arbeitsmedizinische Vorsorge Haut)
- G25 (Arbeitsmedizinische Eignung für Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten)
- G35 (Arbeitsmedizinische Vorsorge Berufliche Auslandsreisen)
- G37 (Arbeitsmedizinische Vorsorge Bildschirmarbeitsplätze)
- G41 (Arbeitsmedizinische Untersuchung für Arbeiten in Höhen mit Absturzgefahr)
ArbMedVV und die G-Untersuchung - Was ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig?
Es ist entscheidend für Arbeitgeber *innen und Arbeitnehmer *innen zu wissen, dass die G-Untersuchungen nicht mehr gesetzlich verpflichtend sind und durch die arbeitsmedizinischen Vorsorgen (ArbMedVV) überwiegend abgelöst wurden. Die G-Untersuchungen sind lediglich Empfehlungen für Arbeitnehmer *innen und keine staatlichen Rechtsvorschriften. Die Ergebnisse der G-Untersuchungen unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und dürfen ohne Zustimmung der Beschäftigten nicht weitergegeben werden. Arbeitgeber *innen erhalten lediglich Informationen über die Arbeitsfähigkeit und mögliche Einschränkungen, die sich aus den Untersuchungen ergeben. Mitarbeiter *innen sollten aktiv an den vom Unternehmen angeordneten G-Untersuchungen teilnehmen, sofern das Thema der Eignung für Tätigkeiten in spezifischen Arbeitsbereichen mit z.B. erhöhtem Unfallrisiken oder Gesundheitsgefährdungen wichtig erscheint, um potenzielle Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.
Digitale und persönliche Untersuchung - So unterstützen wir Sie!
Nicht nur bieten wir Ihnen Beratung an, sondern führen auch die (ehemaligen) G-Untersuchungen direkt für Sie durch. Durch unser hybrides Betreuungsmodell können wir Ihnen sowohl digitale als auch persönliche Untersuchungen anbieten, die von unseren Betriebsärzten und geschultem medizinischem Personal durchgeführt werden.
Wenn Sie mehr über Unsere Leistungen erfahren möchten, finden Sie die Informationen auf unserer Website unter Arbeitsmedizin - Vorsorge & Eignung.
Wenn Sie mehr über Unsere Leistungen erfahren möchten, finden Sie die Informationen auf unserer Website unter Arbeitsmedizin - Vorsorge & Eignung.