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Glossar

G37 Untersuchung

G37 Untersuchung

In Kürze
Die G37 gehört zu den alten DGUV-Untersuchungen („G-Untersuchungen“), die heutzutage nicht mehr angewendet werden. Die G37 diente dazu, Gesundheitsbeschwerden, die durch die Tätigkeit an Bildschirmarbeitsplätzen entstehen können, zu verhindern bzw. frühzeitig zu erkennen. Diagnostische Maßnahme war ein Sehtest mit Prüfung des Sehvermögens, des Farbsinns und des zentralen Gesichtsfeldes.

G37 Untersuchung - Worauf ist zu achten?

Die Grundlagen der G-Untersuchungen waren in den DGUV-Grundsätzen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung festgelegt. In der heutigen Zeit findet die ehemalige G37 die „Angebotsvorsorge Bildschirmarbeit“ nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorge-Verordnung (ArbMedVV) Anwendung. Bei der G37 handelte es sich um eine arbeitsmedizinische Untersuchung, die sich vor allem mit dem Auge befasste. Im Gegensatz dazu liegt der Schwerpunkt der heutigen arbeitsmedizinischen Vorsorge „Bildschirmarbeitsplatz“ auf der Beratung - ein Sehtest ist in der aktuellen Angebotsvorsorge nicht mehr verpflichtend vorgesehen, kann aber auf Wunsch des Mitarbeiters noch durchgeführt werden.
 

Angebotsvorsorge Bildschirmarbeitsplatz - Was ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig?

Es ist immer noch wichtig, den Begriff der G37 zu kennen und zuordnen zu können, da er über viele Jahre in Verwendung war und immer noch häufig genutzt wird.
Für Arbeitgeber *innen ist wichtig zu wissen, dass sie nun statt der alten G37 die Angebotsvorsorge Bildschirmarbeitsplatz Ihren Mitarbeiter *innen regelmäßig anbieten müssen. Die Beschäftigten entscheiden für sich, ob sie dieses Angebot annehmen oder nicht.
 

Bildschirmarbeit - So unterstützen wir Sie!

Wir bieten Ihnen und Ihren Mitarbeitern als Nachfolge der ehemaligen G37 die „Angebotsvorsorge Bildschirmarbeit“ an, die Sie als Arbeitgeber *in Ihren Mitarbeitern an einem Bildschirmarbeitsplatz zuweisen müssen. Bei Fragen rund um das Thema Bildschirmarbeitsplatz stehen wir Ihnen jederzeit beratend zur Seite.

Mehr Informationen zum Thema „Angebotsvorsorge Bildschirmarbeit“ erhalten Sie in dem Glossareintrag zu diesem Thema.
Wenn Sie an unseren Leistungen und arbeitsmedizinischen Vorsorgen interessiert sind, finden Sie die Informationen auf unserer Website unter Arbeitsmedizin - Vorsorge & Eignung.