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Glossar

Gefährdungsbeurteilung

Gefährdungsbeurteilung

In Kürze
Die Gefährdungsbeurteilung ist das zentrale Element der Arbeitssicherheit. Per Gesetz ist es für jeden Arbeitgeber eine Grundpflicht, die von ihm zur Verfügung gestellten Arbeitsplätze auf Gefährdungen zu überprüfen und entsprechende Schutzmaßnahmen umzusetzen, um so das Wohlergehen der Mitarbeiter *innen nachweislich sicherzustellen. Bei der Durchführung einer solchen Beurteilung ist der Unternehmer je nach Arbeitsplatz und technischer Komplexität auf eine umfangreiche Unterstützung durch Fachkräfte angewiesen. Über die gesetzliche Anforderung hinaus bietet eine professionell durchgeführte Gefährdungsbeurteilung die Möglichkeit, direkt auf das Wohlergehen und damit auf die Zufriedenheit der Mitarbeiter *innen einzuwirken. Ein sicher gestalteter Arbeitsplatz bildet die Grundlage eines fürsorglichen Verhältnisses zwischen Arbeitgeber *in und Arbeitnehmer *in.

Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz - Worauf ist zu achten?

Um rechtlich abgesichert zu sein, muss der Arbeitgeber laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) für jeden Tätigkeitsbereich, so wie bei Veränderungen im Arbeitssystem oder im Arbeitsablauf, eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes durchführen. Die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung kann beispielsweise an Führungskräfte im Unternehmen delegiert werden (Pflichtenübertragung). Sämtliche Gefahrenquellen müssen strukturiert erfasst werden. Je nach Arbeitsplatz sind diese Gefährdungen vielfältig. Angefangen bei ergonomischen Faktoren am Bildschirmarbeitsplatz, über mechanische oder elektrische Gefährdungen in technischen Betriebsbereichen bis hin zu komplexen biologischen, chemischen oder radioaktiven Gefährdungen und deren Wechselwirkungen. Bei der Festlegung entsprechender Schutzmaßnahmen gilt eine sogenannte Maßnahmenhierarchie: Das (S)TOP-Prinzip.
Die Gefährdungsbeurteilung muss wiederkehrend überprüft und aktualisiert werden. Dies geschieht nicht nur bei großen Veränderungen, sondern auch anlassunabhängig in regelmäßigen Abständen.
Die aufgrund der Gefährdung definierten Arbeitsschutzmaßnahmen helfen dabei, die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter *innen sicherzustellen und vermeidet Unfälle. Das fördert nicht nur die Zufriedenheit und damit die Effektivität von Mitarbeitenden, sondern spart auch Kosten.
 

Pflichten im Rahmen der Beurteilung von Gefahren - Was ist für Arbeitgeber *innen und Arbeitnehmer *innen wichtig?

Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung. Dabei stehen ihm Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) beratend zur Seite. Wurde keine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und es kommt zu einem Unfall, können Unfallversicherungsträger Regressansprüche geltend machen und den Unternehmer für den aufgekommenen Schaden haftbar machen.
Neben der Pflicht des Arbeitgebers zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung, sind Arbeitnehmer *innen dazu verpflichtet, die Schutzmaßnahmen einzuhalten und unsichere Situationen umgehend zu melden. Nur so können Arbeitsplätze auch langfristig sicher gestaltet werden.
 

So unterstützen wir Sie!
Wir blicken auf langjährige Erfahrungen in den verschiedensten Branchen zurück und bringen hierdurch ein umfangreiches Fachwissen für eine Vielzahl von Arbeitsplätzen mit. Für Arbeitsplätze, wie beispielsweise dem Büroarbeitsplatz, liefern wir Ihnen umgehend eine Vorlage zur Gefährdungsbeurteilung im aktuellen Stand der Technik und Wissenschaft. Bei technisch umfangreichen Arbeitsplätzen unterstützen wir Sie entweder digital anhand einer Fotodokumentation der Arbeitsplätze oder auf Wunsch analog vor Ort. Darüber hinaus sensibilisieren und beraten wir Sie und Ihre Führungskräfte zur fortlaufenden Wirksamkeitskontrolle.
Bei weiteren Fragen rund um das Thema können Sie uns auch jederzeit über unser Medical & Safety Service Center erreichen.

Mehr finden Sie auf unseren Seiten unter Arbeitssicherheit und Betriebssicherheitsverordnung.