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Glossar

Gefahrenquelle

Gefahrenquelle

In Kürze
Als Gefahrenquelle bezeichnet man Ursachen, die mögliche Schäden oder Gefahren für den Menschen oder für die Umwelt darstellen können. Diese können im persönlichen Leben, am Arbeitsplatz, im Verkehr oder in der Natur auftreten. Im beruflichen Umfeld gibt es eine Vielzahl von Gefahrenquellen, die eine sorgfältige Bewertung und Kontrolle benötigen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter gewährleisten zu können.
 

Analyse von unterschiedlichen Gefahrenquellen - Worauf ist zu achten?

Im Berufsalltag können verschiedenste Gefahrenquellen auftreten, die vom Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht mithilfe einer professionellen Gefährdungsbeurteilung zu erfassen und zu minimieren sind. Die Betrachtung und Analyse von Gefahrenquellen sind oftmals sehr umfangreich und anspruchsvoll.
 
Um nur einige Beispiele zu nennen, geben wir im Folgenden einen kurzen Überblick der gängigsten Gefährdungsfaktoren:
  • Mechanische Gefahrenquellen
  • Elektrische Gefahrenquellen
  • Ergonomische Gefahrenquellen
  • Chemische Gefahrenquellen
  • Biologische Gefahrenquellen
  • Thermische / klimatische Gefahrenquellen
  • Psychische Gefahrenquellen
  • Organisatorische Gefahrenquellen
  • Brandgefahren
  • Gefahren durch Arbeitsmittel und Fahrzeuge, Krane,
Für jede mögliche Gefahrenquelle am Arbeitsplatz sind Schutzmaßnahmen festzulegen. Bei der Auswahl ist das (S)TOP-Prinzip zu beachten. Darüber hinaus ist in regelmäßigen Abständen eine Wirksamkeitskontrolle der umgesetzten Schutzmaßnahmen durchzuführen. Häufig können sich verschiedene Gefahren gegenseitig beeinflussen oder gar verstärken. Ebenso können durch Schutzmaßnahmen in bestimmten Arbeitsverfahren oder -bereichen neue Gefährdungen in einem anderen Bereich hervorrufen.
Aufgrund der Komplexität sollten sich Arbeitgeber *innen bei der Beurteilung von Gefahren umfangreich und professionell durch Fachkräfte beraten und unterstützen lassen.
 

Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen - Was ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig?

Arbeitgeber *innen sind verpflichtet, sämtliche Gefahrenquellen zu beurteilen und daraus geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Hierzu muss dieser eine Gefährdungsbeurteilung erstellen. Bei der Erstellung sollte sich der Arbeitgeber durch Fachkräfte unterstützen lassen. Die Dokumentation einer Gefährdungsbeurteilung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Im Falle eines Unfalls können Regressanforderungen durch die Unfallversicherung geltend gemacht werden, wenn keine nachweislichen Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Mitarbeiter *innen sind auf Gefahren hinzuweisen und bzgl. Schutzmaßnahmen zu unterweisen.
Arbeitnehmer *innen haben eine Mitwirkungspflicht im Arbeitsschutz. Bedeutet konkret: Auf Gefahren muss aufmerksam gemacht werden. Sicherheitsvorschriften, Anweisungen und Kennzeichnungen sind zu beachten. Gefährliche Situationen müssen gemeldet und behoben werden, bevor die Arbeit fortgesetzt wird.
 

So unterstützen wir Sie!

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen in Ihrem Unternehmen. Hierzu bringen wir umfangreiche Kenntnisse und Erfahrung aus den verschiedensten Branchen und Industriezweigen mit. Wir bieten maßgeschneiderte Präventionsmaßnahmen, die technische, organisatorische und persönliche Schutzaspekte umfassen.
Über Unsere Leistungen erhalten Sie einen Einblick in unsere Angebote zu den Themen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit.