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Glossar

Gefahrstoffverordnung

Gefahrstoffverordnung

In Kürze
Wer im betrieblichen Umfeld mit gefährlichen Stoffen, wie Gemischen oder Erzeugnissen, die aufgrund ihrer chemischen, physikalischen oder toxischen Eigenschaften besonders gesundheitsgefährlich sind, agiert, muss durch besondere Gesundheitsschutzmaßnahmen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Die Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) regelt diese Schutzmaßnahmen.

Worauf ist bei der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) zu achten?

Das Ziel der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) besteht gemäß §1 darin, den Schutz von Menschen und Umwelt vor potenziellen Schäden, die durch den Umgang mit gefährlichen Stoffen entstehen können, zu gewährleisten. Dafür werden in der GefStoffV
  • Regelungen zur Kennzeichnung und Lagerung von gefährlichen Stoffen und Gemischen,
  • Maßnahmen zum Schutz von Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und
  • Beschränkungen für das Herstellen und Verwenden bestimmter gefährlicher Stoffe formuliert.
Im zweiten Abschnitt der Verordnung sowie im Anhang zur Gefahrstoffverordnung sind alle gefährlichen Stoffe aufgeführt und klassifiziert. Diese Klassifizierung erfolgt anhand ihrer spezifischen chemischen oder physikalischen Eigenschaften bzw. an sog. Arbeitsplatzgrenzwerten.
Für die Beurteilung der Gefahren durch gefährliche Stoffe werden in §6 besondere Anforderungen festgelegt. Dazu gehört unter anderem, dass die Gefährdungsbeurteilung von einer fachkundigen Person im Bereich des Gefahrstoffmanagements durchgeführt wird. Dies unterscheidet die Gefährdungsbeurteilung für Gefahrstoffe von arbeitsplatzbezogenen Bewertungen, die in der Regel vom Arbeitgeber selbst oder seinen Führungskräften durchgeführt werden können. Darüber hinaus geht aus der GefStoffV die Anforderung zur Erstellung eines sog. Gefahrstoffkatasters hervor, in welchem sämtliche Gefahrstoffe gelistet werden und weiterführende Informationen zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen dokumentiert werden (Verweis zu Sicherheitsdatenblättern).
 

GefStoffV - Was ist für Arbeitgeber und Arbeitnehmer wichtig?

Im Rahmen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) werden spezifische Schutzanforderungen hinsichtlich der Kennzeichnung, Lagerung und Verwendung von gefährlichen Stoffen formuliert. Die Beurteilung der Gefährdungen, die aus der Verwendung von gefährlichen Stoffen resultieren, und die Ableitung entsprechender Schutzmaßnahmen erfordern ein spezielles Fachwissen. Es ist wichtig, dass Personen, die mit der Handhabung von Gefahrstoffen betraut sind, über die erforderliche Fachkunde verfügen, um potenzielle Risiken zu erkennen und angemessene Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Arbeitnehmer *innen müssen umfangreiche Informationen zur Verfügung gestellt werden, um einen sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zu gewährleisten. Dazu gehören insbesondere die Informationen aus den Sicherheitsdatenblättern, die detaillierte Angaben über die Eigenschaften, Gefahren und sicheren Handhabungsmaßnahmen der betreffenden Stoffe enthalten. Darüber hinaus sind explizite Betriebsanweisungen erforderlich, die klare Anweisungen zur sicheren Verwendung der gefährlichen Stoffe
am Arbeitsplatz geben. Wenn für einen bestimmten gefährlichen Stoff Arbeitsplatzgrenzwerte definiert sind, müssen regelmäßige Arbeitsplatzmessungen durchgeführt werden, um sicherzustellen, dass diese Werte nicht überschritten werden. Die Ergebnisse dieser Messungen müssen dokumentiert werden, um die Einhaltung der Grenzwerte zu überwachen und gegebenenfalls weitere Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
 

Beratung und Umsetzung der GefStoffV - So unterstützen wir Sie!

Wir beraten Sie zu den Anforderungen, die aus der Gefahrstoffverordnung resultieren, und unterstützen Sie bei der sicheren Umsetzung. Hierbei bringen unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) ein umfangreiches Know-How zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung mit. Darüber hinaus können wir Sie bei der Erstellung und Pflege eines Gefahrstoffkatasters unterstützen.
Wir erstellen Ihre Betriebsanweisungen zum Umgang mit Gefahrstoffen und tragen die erforderlichen Informationen zur Unterweisung Ihrer Mitarbeiter *innen zusammen.

Mehr über das Thema Gefahrstoffe finden Sie in unserem Glossar.