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Generelles Beschäftigungsverbot

Generelles Beschäftigungsverbot

In Kürze
Ein generelles Beschäftigungsverbot für schwangere Arbeitnehmerinnen wird vom Arbeitgeber ausgesprochen. Diese Entscheidung hängt mit der Gefährdungsbeurteilung zusammen, die für den Arbeitsplatz der schwangeren Frau durchgeführt werden muss. Wenn der Arbeitsplatz Risiken für die werdende Mutter mit sich bringt und dieser nicht angepasst werden kann, wird ein generelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen.

Generelles Beschäftigungsverbot für schwangere Arbeitnehmerinnen - Worauf ist zu achten?

Bei einer dem Arbeitgeber bekannt gewordenen Schwangerschaft seiner Arbeitnehmerin muss er prüfen, ob der Arbeitsplatz für die werdende Mutter sicher ist. Dies geschieht anhand einer Gefährdungsbeurteilung für diesen Platz.
Je nach Ergebnis der Beurteilung kann der Platz entweder unverändert bleiben (es besteht keine Gefährdung), bei einer erkannten Gefährdung muss er angepasst werden (Beseitigung der Gefährdung) oder der Arbeitnehmerin muss, wenn die Gefährdung nicht beseitigt werden kann, ein neuer Arbeitsplatz innerhalb der Firma zugewiesen werden. Wenn keine der genannten Maßnahmen umsetzbar ist, wird ein generelles Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber für diese Arbeitnehmerin ausgesprochen.
 

Sicherheit am Arbeitsplatz - Was ist für Arbeitgeber *in und für Arbeitnehmer *in wichtig?

Arbeitgeber *innen sind dafür verantwortlich, dass die schwangere Frau ohne Gefährdungen für sich oder ihr Kind weiter arbeiten kann oder, wenn ihr kein sicherer Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden kann, nicht weiter arbeiten muss. Grundlage für die Beurteilung ist die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Darauf folgt ergebnisabhängig die anschließende Anpassung des Arbeitsplatzes.
 
Für Arbeitnehmerinnen bedeutet ein generelles Beschäftigungsverbot Schutz vor potenziellen gesundheitlichen Risiken am Arbeitsplatz. Es eröffnet ihnen die Möglichkeit, ihre Gesundheit zu bewahren, ohne Angst haben zu müssen, den Job zu verlieren oder weniger Gehalt zu erhalten. Das generelle Beschäftigungsverbot sollte für die schwangere Arbeitnehmerin nur ausgesprochen werden, wenn es wirklich keine andere Möglichkeit gibt, dass sie frei von Gefährdungen weiter arbeiten kann.
Der Schutz der werdenden Mutter steht hier immer an erster Stelle.
 

So unterstützen wir Sie!
Wir bieten Ihnen als Arbeitgeber *in eine Check-Liste an, mit der Sie die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz einfach und unkompliziert durchführen können. Außerdem stellen wir Ihnen Informationsmaterial zur Verfügung und stehen Ihnen bei allen Fragen rund um das gesamte Thema des Beschäftigungsverbots sowie zum Thema des Mutterschutzes generell zur Seite. Infos zum Beschäftigungsverbot und zum individuellen Beschäftigungsverbot finden Sie ebenfalls in unserem Glossar.
Sind Sie an unseren Leistungen interessiert, finden Sie mehr auf unserer Website unter Arbeitsmedizin - Mutterschutz.