Individuelles Beschäftigungsverbot
Individuelles Beschäftigungsverbot
In Kürze
Ein individuelles Beschäftigungsverbot ist eine Maßnahme, die von einem Arzt (in der Regel dem behandelnden Gynäkologen) oder einem Betriebsarzt ausgesprochen werden kann, um schwangere Arbeitnehmerinnen und ihr Kind vor gesundheitlichen Risiken zu schützen. Das individuelle Beschäftigungsverbot kann ausgesprochen werden, wenn der Arzt feststellt, dass die Fortsetzung der Arbeit die Gesundheit der Arbeitnehmerin oder die ihres Kindes gefährden könnte.
Individuelles Beschäftigungsverbot für Schwangere am Arbeitsplatz - Worauf ist zu achten?
Gesundheitsschutz werdender Mütter - Was ist für Arbeitgeber *innen und für Arbeitnehmerin *innen wichtig?
Der Betriebsarzt kann Zusammenhänge von Gesundheit der werdenden Mutter und Belastungen oder Gefährdungen am Arbeitsplatz ggf. besser erkennen und beurteilen, da dieser nicht nur die Mitarbeiterin kennt, sondern auch mit dem Betrieb und dem Arbeitsplatz / den Arbeitsbedingungen vertraut ist.
Für Arbeitnehmerinnen bietet ein individuelles Beschäftigungsverbot Schutz vor Risiken für die eigene Gesundheit und die des Kindes.
So unterstützen wir Sie!
Einmal bestellt, beraten wir Arbeitgeber *innen und Schwangere und unterstützen Sie bei aufkommenden Fragen. Anhand einer Check-Liste, die wir bereitstellen, helfen wir, rechtlich relevante Punkte zu berücksichtigen. Bei Bedarf helfen wir Ihnen beim Ausfüllen der Check-Liste oder prüfen Ihre Eingaben, damit Sie die Gewissheit haben, dass Sie auf der rechtssicheren Seite sind!
Als Betriebsarzt können wir ein individuelles Beschäftigungsverbot für die Arbeitnehmerin aussprechen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen zum Thema Mutterschutz, Beschäftigungsverbot und zum generellen Beschäftigungsverbot finden Sie auch in unserem Glossar.
Interessieren Sie sich für unsere Leistungen im Zusammenhang mit Mutterschutz, bitte hier entlang.