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Glossar

Individuelles Beschäftigungsverbot

Individuelles Beschäftigungsverbot

In Kürze
Ein individuelles Beschäftigungsverbot ist eine Maßnahme, die von einem Arzt (in der Regel dem behandelnden Gynäkologen) oder einem Betriebsarzt ausgesprochen werden kann, um schwangere Arbeitnehmerinnen und ihr Kind vor gesundheitlichen Risiken zu schützen. Das individuelle Beschäftigungsverbot kann ausgesprochen werden, wenn der Arzt feststellt, dass die Fortsetzung der Arbeit die Gesundheit der Arbeitnehmerin oder die ihres Kindes gefährden könnte.

Individuelles Beschäftigungsverbot für Schwangere am Arbeitsplatz - Worauf ist zu achten?

Das individuelle Beschäftigungsverbot wird durch einen behandelnden Arzt oder den Betriebsarzt ausgesprochen, der die Gesundheit der Arbeitnehmerin bewertet und entscheidet, ob gesundheitliche Risiken vorliegen, die bei Fortführung der beruflichen Tätigkeit ein Risiko für die schwangere Frau oder ihr Kind darstellen können. Die Entscheidung des Arztes basiert auf medizinischen Befunden, Auskünften der Schwangeren sowie Auskünften des Arbeitgebers zum Arbeitsplatz und zur Tätigkeit. Im Rahmen einer Einzelberatung wird geprüft, ob ggf. ein individuelles Beschäftigungsverbot auszusprechen ist (§16 MuSchG). Dies kann z.B. Schwangere mit einer Mehrlingsschwangerschaft, einer Risikoschwangerschaft oder der Gefahr einer Frühgeburt betreffen.
 

Gesundheitsschutz werdender Mütter - Was ist für Arbeitgeber *innen und für Arbeitnehmerin *innen wichtig?

Für Arbeitgeber *innen ist die Berücksichtigung individueller Beschäftigungsverbote von Bedeutung, um sicherzustellen, dass schwangere Arbeitnehmerinnen keinen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind, die für ihre Gesundheit oder die ihres Kindes Risiken mit sich bringen. Im Fall eines individuellen Beschäftigungsverbots wird der Mutterschutzlohn gezahlt; über das Umlage 2-Verfahren kann dann arbeitgeberseitig die Erstattung beantragt werden.
Der Betriebsarzt kann Zusammenhänge von Gesundheit der werdenden Mutter und Belastungen oder Gefährdungen am Arbeitsplatz ggf. besser erkennen und beurteilen, da dieser nicht nur die Mitarbeiterin kennt, sondern auch mit dem Betrieb und dem Arbeitsplatz / den Arbeitsbedingungen vertraut ist.
Für Arbeitnehmerinnen bietet ein individuelles Beschäftigungsverbot Schutz vor Risiken für die eigene Gesundheit und die des Kindes.
 

So unterstützen wir Sie!
Einmal bestellt, beraten wir Arbeitgeber *innen und Schwangere und unterstützen Sie bei aufkommenden Fragen. Anhand einer Check-Liste, die wir bereitstellen, helfen wir, rechtlich relevante Punkte zu berücksichtigen. Bei Bedarf helfen wir Ihnen beim Ausfüllen der Check-Liste oder prüfen Ihre Eingaben, damit Sie die Gewissheit haben, dass Sie auf der rechtssicheren Seite sind!
Als Betriebsarzt können wir ein individuelles Beschäftigungsverbot für die Arbeitnehmerin aussprechen, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen zum Thema Mutterschutz, Beschäftigungsverbot und zum generellen Beschäftigungsverbot finden Sie auch in unserem Glossar.
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