Online Meeting mit den Kollegen
Glossar

Jugendarbeitsschutz

Jugendarbeitsschutz

In Kürze
Der Jugendarbeitsschutz sorgt dafür, dass Kinder und Jugendliche in der Arbeitswelt besonders gut geschützt werden. Dafür wurden im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Regelungen festgelegt, die Kinder und Jugendliche vor Überlastung schützen sollen.

Worauf ist beim Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu achten?

Das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) ist eine wichtige rechtliche Grundlage in Deutschland, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen am Arbeitsplatz regelt. Es gilt für alle Arbeitgeber *innen und Beschäftigten, die Jugendliche beschäftigen. Das Gesetz legt das Mindestalter für die Beschäftigung fest, wobei in der Regel Kinder unter 15 Jahren nicht arbeiten dürfen. Es gibt jedoch Ausnahmen für leichte und kindgerechte Arbeiten ab dem vollendeten 13. Lebensjahr. Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren unterliegen ebenfalls bestimmten Bestimmungen, insbesondere was Arbeitszeiten und Art der Arbeit betrifft.
 

Zu den Regelungen gehören unter anderem die Festlegung der Arbeitszeit für Jugendliche, sowohl pro Tag als auch pro Woche, sowie die Ruhepausen und Ruhezeiten zwischen den Arbeitseinsätzen. Jugendliche dürfen in der Regel nicht zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens arbeiten, es sei denn, es liegen bestimmte Ausnahmen vor, beispielsweise wenn die Arbeit für die Ausbildung oder berufliche Bildung notwendig ist und die Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung des Jugendlichen nicht gefährdet wird. Ebenso regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz die Beschäftigung von Jugendlichen in Teilzeit oder während der Schulferien. Es definiert die zulässige Anzahl von Arbeitsstunden für Jugendliche während dieser Zeiträume und legt die geltenden Arbeitsbedingungen fest.

Bestimmte gefährliche Arbeiten sind für Jugendliche verboten, wie Arbeiten mit gefährlichen Maschinen, giftigen Substanzen oder in der Nähe von Gefahrenstellen wie Baustellen.
In einigen Fällen ist die Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters notwendig, damit Jugendliche bestimmte Arbeiten ausführen dürfen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Tätigkeiten als gefährlich eingestuft werden oder außerhalb der regulären Arbeitszeiten stattfinden. Diese soll sicherstellen, dass Jugendliche keiner unnötigen Gefahr ausgesetzt sind und ihre Entwicklung sowie Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet sind.

Das Jugendarbeitsschutzgesetz hat das Ziel, die Gesundheit, Sicherheit und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu schützen, indem es klare Regeln für ihre Beschäftigung am Arbeitsplatz festlegt. Es ist daher wichtig, dass Arbeitgeber *innen und Jugendliche sich über ihre Rechte und Pflichten gemäß diesem Gesetz informieren und diese entsprechend beachten.
 

Jugendliche Beschäftigte am Arbeitsplatz - Was ist für Arbeitgeber *innen wichtig?

Arbeitgeber *innen sind verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit der jugendlichen Beschäftigten am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dazu gehören regelmäßige Gesundheitsuntersuchungen und die Bereitstellung sicherer Arbeitsbedingungen. Unternehmer *innen müssen genaue Aufzeichnungen über die Beschäftigung von Jugendlichen führen, einschließlich ihrer Arbeitszeiten, Ruhezeiten und der Art der Arbeit, die sie verrichten. Diese Aufzeichnungen können von den Behörden zur Überprüfung angefordert werden. Die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes wird von den zuständigen Behörden überwacht und durchgesetzt.
 

So unterstützen wir Sie!
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) beraten Sie gern zu den Anforderungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie zur rechtssicheren Umsetzung in Ihrem Unternehmen.
Über Unsere Leistungen erhalten Sie einen Einblick in unsere Angebote zu den Themen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit.