Jugendarbeitsschutz
Jugendarbeitsschutz
In Kürze
Der Jugendarbeitsschutz sorgt dafür, dass Kinder und Jugendliche in der Arbeitswelt besonders gut geschützt werden. Dafür wurden im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) Regelungen festgelegt, die Kinder und Jugendliche vor Überlastung schützen sollen.
Worauf ist beim Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) zu achten?
Zu den Regelungen gehören unter anderem die Festlegung der Arbeitszeit für Jugendliche, sowohl pro Tag als auch pro Woche, sowie die Ruhepausen und Ruhezeiten zwischen den Arbeitseinsätzen. Jugendliche dürfen in der Regel nicht zwischen 20 Uhr abends und 6 Uhr morgens arbeiten, es sei denn, es liegen bestimmte Ausnahmen vor, beispielsweise wenn die Arbeit für die Ausbildung oder berufliche Bildung notwendig ist und die Sicherheit, Gesundheit und Entwicklung des Jugendlichen nicht gefährdet wird. Ebenso regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz die Beschäftigung von Jugendlichen in Teilzeit oder während der Schulferien. Es definiert die zulässige Anzahl von Arbeitsstunden für Jugendliche während dieser Zeiträume und legt die geltenden Arbeitsbedingungen fest.
Bestimmte gefährliche Arbeiten sind für Jugendliche verboten, wie Arbeiten mit gefährlichen Maschinen, giftigen Substanzen oder in der Nähe von Gefahrenstellen wie Baustellen.
In einigen Fällen ist die Zustimmung der Eltern oder des gesetzlichen Vertreters notwendig, damit Jugendliche bestimmte Arbeiten ausführen dürfen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die Tätigkeiten als gefährlich eingestuft werden oder außerhalb der regulären Arbeitszeiten stattfinden. Diese soll sicherstellen, dass Jugendliche keiner unnötigen Gefahr ausgesetzt sind und ihre Entwicklung sowie Sicherheit am Arbeitsplatz gewährleistet sind.
Jugendliche Beschäftigte am Arbeitsplatz - Was ist für Arbeitgeber *innen wichtig?
So unterstützen wir Sie!
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) beraten Sie gern zu den Anforderungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie zur rechtssicheren Umsetzung in Ihrem Unternehmen.
Über Unsere Leistungen erhalten Sie einen Einblick in unsere Angebote zu den Themen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit.