Lärm am Arbeitsplatz
Lärm am Arbeitsplatz
Worauf ist zu achten?
Zu formende / vorgeformte Stöpsel werden direkt im Ohr eingesetzt. Es gibt Modelle zum einmaligen oder mehrmaligen Gebrauch und auch Modelle mit Band.
Tragekomfort durch Kopfbügel. Die Schutzwirkung kann durch Brillenbügel oder Haare beeinträchtigt werden.
Platzierung am Gehörgangseingang mit einem starren Bügel für den Halt.
Optimaler Schutz durch Maßanfertigung und Platzierung im Ohr mit erheblichem Kostenpunkt. Erfordern regelmäßige Reinigung und Passkontrollen.
Was ist für Arbeitgeber *innen und Arbeitnehmer *innen wichtig?
Arbeitgeber *innen sollten für regelmäßige Lärmmessungen sorgen, die bei den Begehungen der Arbeitsplätze durchgeführt werden können, um festzuhalten, wie hoch die Lärmbelastungen sind. Anhand dieser Messungen können Maßnahmen getroffen werden, die nach dem STOP-Prinzip (Substitution - technische Maßnahmen - organisatorische Maßnahmen - persönliche Maßnahmen) festgelegt werden, um die Lärmbelastung zu verringern. Die Priorität sollte immer sein, eine Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit zu verhindern.
Ab einer Überschreitung von 80 dB(A) ist Lärm schädlich, es sollte Gehörschutz getragen werden. Auch ist die Kennzeichnung der Lärmbereiche ab 85 dB (A) von besonderer Bedeutung, denn hier herrscht Gehörschutzpflicht. Die maximale Schallpegelgrenze von 87 dB(A) darf nicht überschritten werden.
Nutzen Sie auch unseren Glossareintrag zu Lärmschwerhörigkeit.
Arbeitnehmer *innen sollten beachten, dass Lärm sich nicht nur auf das Gehör, sondern auf den gesamten Organismus auswirken kann. Die Auswirkungen von Lärm und die Symptome außerhalb des Ohrs betreffen zum einen den Körper, aber auch die Psyche. Persönliche Schutzausrüstung (PSA), hier persönliche Gehörschützer, sind immer auf Mängel zu prüfen, insbesondere Stöpsel sind mit sauberen Händen einzusetzen. Arbeitgeber *innen sind für den Austausch und Ersatz von mangelhafter PSA zuständig. Auch muss der Gehörschutz eine CE-Zertifizierung aufweisen und der Tragekomfort gegeben sein.
So unterstützen wir Sie!
Während des Berufslebens sollten die Angebots- und Pflichtvorsorgen regelmäßig wahrgenommen werden, um eine bestmögliche Vorsorge für das eigene Gehör zu ermöglichen. Falls Ihnen aufgrund Ihres Tätigkeitsbereichs keine Angebots- oder Pflichtvorsorge zusteht, können Sie eine Wunschvorsorge wahrnehmen. Zusätzlich zu der Untersuchung des Gehörs (mittels Tonaudiometrie), die aber auch abgelehnt werden darf, umfasst die Lärmvorsorge ebenso eine Beratung zu gesundheitlichen Auswirkungen (insbesondere Lärmschwerhörigkeit), persönlichem Gehörschutz und zur individuellen Situation am Arbeitsplatz.
Weitere Informationen zur Lärmschwerhörigkeit sind in einem gesonderten Glossarbeitrag zu finden. Zu Vorsorgen und Eignungen findet Sie auf unserer Website mehr.
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Arbeitsmediziner *innen beraten Sie zu allen Fragen rund um das Thema Lärm am Arbeitsplatz. Die Vorsorge kann sowohl digital als auch direkt bei Ihnen vor Ort durch unser Fachpersonal erfolgen.
Gerne unterstützt Sie unser Team der Arbeitssicherheit bei der zur Verfügungstellung von Betriebsanweisungen, der sicherheitstechnischen Unterweisung, der allgemeinen Beratung und Beurteilung der Arbeitsbedingungen, Dokumentation der geeigneten Maßnahmen oder auch bei der digitalen oder persönlichen Begehung vor Ort in Ihrem Unternehmen oder dem Ihres Kunden zur sicherheitstechnischen Berichterstellung oder der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung.