In Kürze
Lärm entsteht durch Töne und Geräusche, die durch Vibrationen in der Luft hervorgerufen werden und so in unser Gehörsystem gelangen. Die Frequenz, Lautstärke und die Dauer lassen den Ton entstehen. Eine zu lange oder hohe Lärmbelastung, sowohl am Arbeitsplatz als auch im Alltag, kann jedoch zu einer Gefahr werden und langfristig irreversible Hörschäden verursachen.
Worauf ist zu achten?
Die Lärmschwerhörigkeit ist eine der häufigsten Berufskrankheiten und entsteht meist nach Jahren oder Jahrzehnten durch anhaltende Lärmexposition. Die schallverarbeitenden Zellen sterben durch die Lärmbelastung ab. Als Folge können irreparable Schädigungen des Innenohrs und des Hörnervs entstehen, die zu einer dauerhaften Verminderung des Hörvermögens führen.
Der Krankheitsverlauf
• Anfangs werden vor allem helle Stimmen und hohe Töne schlechter gehört
• Schlechtere Wahrnehmung von Flüster- oder Sprechstimmen
• begleitende Ohrgeräusche (z. B. Tinnitus) können entstehen
• Gespräche in lauter Umgebung können schlechter verfolgt werden
• Verstärkung der Lärmschwerhörigkeit durch Altersschwerhörigkeit möglich
• Häufigkeit und Neuentstehung der Lärmschwerhörigkeit nimmt dank Prävention ab
Was ist für Arbeitgeber *innen und Arbeitnehmer *innen zu beachten?
Für Arbeitgeber *innen sollte der Schutz der Mitarbeiter *innen vor Lärm an oberster Stelle stehen. Schützen Sie Ihre Mitarbeiter *innen durch die entsprechende PSA vor Dauerlärm, z. B. durch Maschinen mit hoher Lärmemission, vor extremen Lärmspitzen und achten Sie darauf, dass Mitarbeiter *innen den persönlichen Gehörschutz korrekt tragen.
Arbeitnehmer *innen sollten Lärmeinwirkungen im privaten wie beruflichen Umfeld vermeiden, denn es gibt keine kausale Therapie der Lärmschwerhörigkeit. Mithilfe von Hörgeräten kann man das verbliebene Hörvermögen lediglich noch begrenzt verbessern.
Prävention ist auch dann noch sinnvoll, wenn bereits eine Lärmschwerhörigkeit besteht, denn ein weiterer Hörverlust wird hierdurch vermieden. Nutzen Sie bei Ihren Tätigkeiten die vorgeschriebene PSA, besonders in Lärmbereichen den persönlichen Gehörschutz und lassen Sie sich die korrekte Verwendung zeigen.
Um einfacher zu erkennen, dass es zu laut ist, gilt die einfache Regel: Müssen Sie schreien, um von jemandem auf 1 m Entfernung gehört zu werden, befinden Sie sich in einem Lärmbereich. Sie und ihre Arbeitskolleg *innen können sowohl durch den Lärm als auch durch Folgen von Kommunikationsschwierigkeiten im Lärmbereich zusätzlich gefährdet werden.
Beachten Sie in Lärmbereichen folgende Empfehlungen:
Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel des unteren Auslösewertes von 80 dB(A)
• Bereitstellung von entsprechender Lärm-PSA: persönliche Gehörschützer
• Schulung zum Lärmrisiko (Betriebsanweisung)
Ab 85 dB(A) – Kennzeichnung des Lärmbereichs
• Tragen von entsprechender Lärm-PSA (persönlicher Gehörschutz) ist Pflicht
Ab 87 dB(A) - Schwellenwert darf nicht überschritten werden
• Tätigkeiten sind sofort einzustellen!
So unterstützen wir Sie!
Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie unsere Arbeitsmediziner *innen beraten Sie zu allen Fragen rund um das Thema Lärm und Lärmschwerhörigkeit; nutzen Sie gerne für weitere Informationen unseren Glossarbeitrag über Lärm am Arbeitsplatz.
Neben der arbeitsmedizinischen Vorsorge Lärm führen wir auch weitere arbeitsmedizinische Vorsorgen und Eignungen durch (z.B. Angebots-, Pflicht-,und Wunschvorsorgen) und stellen Ihnen in kürzester Zeit durch unsere digitalen Lösungen die Bescheinigungen zur Verfügung.
Über Unsere Leistungen erhalten Sie einen Einblick in unsere Angebote zu den Themen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit.