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Glossar

Lärmschwerhörigkeit

Lärmschwerhörigkeit

In Kürze

Lärm entsteht durch Töne und Geräusche, die durch Vibrationen in der Luft hervorgerufen werden und so in unser Gehörsystem gelangen. Die Frequenz, Lautstärke und die Dauer lassen den Ton entstehen. Eine zu lange oder hohe Lärmbelastung, sowohl am Arbeitsplatz als auch im Alltag, kann jedoch zu einer Gefahr werden und langfristig irreversible Hörschäden verursachen.

Worauf ist zu achten?

Die Lärmschwerhörigkeit ist eine der häufigsten Berufskrankheiten und entsteht meist nach Jahren oder Jahrzehnten durch anhaltende Lärmexposition. Die schallverarbeitenden Zellen sterben durch die Lärmbelastung ab. Als Folge können irreparable Schädigungen des Innenohrs und des Hörnervs entstehen, die zu einer dauerhaften Verminderung des Hörvermögens führen.

Der Krankheitsverlauf

Anfangs werden vor allem helle Stimmen und hohe Töne schlechter gehört
Schlechtere Wahrnehmung von Flüster- oder Sprechstimmen
begleitende Ohrgeräusche (z. B. Tinnitus) können entstehen
Gespräche in lauter Umgebung können schlechter verfolgt werden
Verstärkung der Lärmschwerhörigkeit durch Altersschwerhörigkeit möglich
Häufigkeit und Neuentstehung der Lärmschwerhörigkeit nimmt dank Prävention ab

 

Was ist für Arbeitgeber *innen und Arbeitnehmer *innen zu beachten?

Für Arbeitgeber *innen sollte der Schutz der Mitarbeiter *innen vor Lärm an oberster Stelle stehen. Schützen Sie Ihre Mitarbeiter *innen durch die entsprechende PSA vor Dauerlärm, z. B. durch Maschinen mit hoher Lärmemission, vor extremen Lärmspitzen und achten Sie darauf, dass Mitarbeiter *innen den persönlichen Gehörschutz korrekt tragen.
 
Arbeitnehmer *innen sollten Lärmeinwirkungen im privaten wie beruflichen Umfeld vermeiden, denn es gibt keine kausale Therapie der Lärmschwerhörigkeit. Mithilfe von Hörgeräten kann man das verbliebene Hörvermögen lediglich noch begrenzt verbessern.
 
Prävention ist auch dann noch sinnvoll, wenn bereits eine Lärmschwerhörigkeit besteht, denn ein weiterer Hörverlust wird hierdurch vermieden. Nutzen Sie bei Ihren Tätigkeiten die vorgeschriebene PSA, besonders in Lärmbereichen den persönlichen Gehörschutz und lassen Sie sich die korrekte Verwendung zeigen.
 
Um einfacher zu erkennen, dass es zu laut ist, gilt die einfache Regel: Müssen Sie schreien, um von jemandem auf 1 m Entfernung gehört zu werden, befinden Sie sich in einem Lärmbereich. Sie und ihre Arbeitskolleg *innen können sowohl durch den Lärm als auch durch Folgen von Kommunikationsschwierigkeiten im Lärmbereich zusätzlich gefährdet werden.

 

Abbildung Hinweis - Für Personen mit besteheendem Gehörschaden besteht bereits mit einer Überschreitung des unteren Auslösewertes von 80 dB(A) die Tragepflicht von persönlicher Schutzausrüstung

Beachten Sie in Lärmbereichen folgende Empfehlungen:

Ab einem Tages-Lärmexpositionspegel des unteren Auslösewertes von 80 dB(A)
Bereitstellung von entsprechender Lärm-PSA: persönliche Gehörschützer
Schulung zum Lärmrisiko (Betriebsanweisung)
Gehöruntersuchung (Angebotsvorsorge)

Ab 85 dB(A) – Kennzeichnung des Lärmbereichs
Tragen von entsprechender Lärm-PSA (persönlicher Gehörschutz) ist Pflicht
Vorgeschriebene Untersuchung des Gehörs (Pflichtvorsorge)

Ab 87 dB(A) - Schwellenwert darf nicht überschritten werden

Tätigkeiten sind sofort einzustellen!

Es sind zwei senkrechte Pfeile zu sehen. Links bezieht sich auf Geräusche bei der Arbeit, hier sind die Lärmpegel 80dB(A) bis 84dB(A) von unten nach oben angeordnet. 80db(A) Mechaniker, 81dB(A) Vorarbeiter, 82dB(A) LKW-Fahrer, 83dB(A) Schweißarbeiten, 84dB(A) Verpackung. Rechts bezieht sich auf die Alltagsgeräusche, hier sind die Lärmpegel 60 dB(A) bis 100 dB(A) von unten nach oben angeordnet. 60 dB(A) normales Gespräch, 70 dB(A) Staubsauger, 80dB(A) starker Verkehr, 90 dB(A) schweres KFZ, 100 dB(A) Discothek.

So unterstützen wir Sie!

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie unsere Arbeitsmediziner *innen beraten Sie zu allen Fragen rund um das Thema Lärm und Lärmschwerhörigkeit; nutzen Sie gerne für weitere Informationen unseren Glossarbeitrag über Lärm am Arbeitsplatz.
Neben der arbeitsmedizinischen Vorsorge Lärm führen wir auch weitere arbeitsmedizinische Vorsorgen und Eignungen durch (z.B. Angebots-, Pflicht-,und Wunschvorsorgen) und stellen Ihnen in kürzester Zeit durch unsere digitalen Lösungen die Bescheinigungen zur Verfügung.

Über Unsere Leistungen erhalten Sie einen Einblick in unsere Angebote zu den Themen  Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit.