Pflichtvorsorge
Pflichtvorsorge
In Kürze
Der Arbeitgeber hat laut der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) eine Pflichtvorsorge (ArbMedVV §4) für seine Beschäftigten vor Tätigkeiten mit besonderen Gefährdungen zu veranlassen. Diese muss vor Tätigkeitsbeginn des Mitarbeiters geschehen und muss danach in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Die Anlässe von Pflichtvorsorgen sind im Anhang der ArbMedVV geregelt.
Pflichtvorsorge nach ArbMedVV - Worauf ist zu achten?
Im Anhang der ArbMedVV finden Sie eine Auflistung mit Tätigkeiten, bei denen eine Pflichtvorsorge veranlasst werden muss.
Was ist für Arbeitgeber *innen und Arbeitnehmer *innen im Rahmen der Pflichtvorsorge wichtig?
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, an der vom Arbeitgeber zugeteilten Pflichtvorsorge teilzunehmen, bevor er mit der Tätigkeit beginnt.
Dies gilt für beide auch für die Wiederholung der Pflichtvorsorge in regelmäßigen Abständen.
So unterstützen wir Sie!
Bei uns erhalten Sie alle Pflichtvorsorgen, die Sie benötigen. Manche Pflichtvorsorgen bieten wir Ihnen online über unser Portal an, was einen noch schnelleren Arbeitsbeginn Ihrer Mitarbeiter *innen erleichtert. Abgesehen von der Pflichtvorsorge finden Sie auch Informationen zur Angebotsvorsorge und zur Wunschvorsorge in unserem Glossar. Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Vorsorgen haben oder noch mehr erfahren wollen, gucken Sie gerne auf unserer Seite Arbeitsmedizin - Vorsorgen & Eignung. Oder nehmen Sie jederzeit Kontakt mit unserem Medical & Safety Service Center auf.