Glossar
PSA - Persönliche Schutzausrüstung
PSA - Persönliche Schutzausrüstung
In Kürze
Bei bestimmten Tätigkeiten muss zum Schutz der Mitarbeitern eine „persönliche Schutzausrüstung“, auch PSA genannt, getragen werden.
Zur PSA zählen zum Beispiel:
- Gehörschutz
- Handschutz
- Fußschutz
- Augenschutz
- Kopfschutz
- PSA gegen Absturz
Die Auswahl der korrekten PSA ist von großer Bedeutung, da
- eine Unter- oder Überprotektion keinen ausreichenden Schutz bietet und
- der Tragekomfort von PSA entscheidend für die Akzeptanz bei den Mitarbeitern ist.
Arbeitssicherheit und PSA - Worauf ist zu achten?
PSA soll die Mitarbeiter *innen schützen, es muss aber beachtet werden, dass die Maßnahmenhierarchie bei Schutzmaßnahmen eingehalten werden muss. Das heißt, dass erst substitutive, technische und organisatorische Maßnahmen ((S)TOP-Prinzip) ergriffen werden müssen, bevor die persönliche Schutzausrüstung ausgegeben wird. In die Nutzung dieser müssen die Mitarbeiter *innen eingewiesen werden, um z.B. die richtige Anwendung und Pflege sicherzustellen.
Nicht nur soll die PSA Schutz bieten, sie sollte auch gut angepasst sein und einen hohen Tragekomfort bieten, da sie so besser von den Mitarbeitern akzeptiert wird.
Eine Überprotektion sollte in jedem Fall vermieden werden, da dies nur eine zusätzliche Belastung für die Angestellten darstellt. Genauso muss darauf geachtet werden, dass die PSA einen entsprechenden Schutz gegenüber der Gefährdung bietet, ohne dass dadurch selbst eine Erhöhung der Gefahr besteht. Dies ist am besten anhand des Handschuhtrageverbots an Maschinen mit rotierenden Teilen zu erklären: Die Gefährdung des Einzugs des Handschuhs durch die rotierenden Teile ist hier deutlich höher, als es der Schutz des Handschuhs für die Hand wäre.
Bei nicht Tragen der PSA kann es auch zu rechtlichen Konsequenzen kommen. So übernimmt die Berufsgenossenschaft nicht den Versicherungsschutz, wenn der verunglückte Mitarbeiter die erforderliche PSA nicht getragen hat und der Unfall nachweislich darauf zurückzuführen ist.
Eine Überprotektion sollte in jedem Fall vermieden werden, da dies nur eine zusätzliche Belastung für die Angestellten darstellt. Genauso muss darauf geachtet werden, dass die PSA einen entsprechenden Schutz gegenüber der Gefährdung bietet, ohne dass dadurch selbst eine Erhöhung der Gefahr besteht. Dies ist am besten anhand des Handschuhtrageverbots an Maschinen mit rotierenden Teilen zu erklären: Die Gefährdung des Einzugs des Handschuhs durch die rotierenden Teile ist hier deutlich höher, als es der Schutz des Handschuhs für die Hand wäre.
Bei nicht Tragen der PSA kann es auch zu rechtlichen Konsequenzen kommen. So übernimmt die Berufsgenossenschaft nicht den Versicherungsschutz, wenn der verunglückte Mitarbeiter die erforderliche PSA nicht getragen hat und der Unfall nachweislich darauf zurückzuführen ist.
Die persönliche Schutzausrüstung (PSA) - Was ist für Arbeitgeber *innen und Arbeitnehmer *innen wichtig?
Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes durchführen und aufgrund dieser entsprechende Maßnahmen für den Schutz seiner Mitarbeiter *innen in dem Tätigkeitsbereich ergreifen. Wenn trotz der technischen und organisatorischen Maßnahmen immer noch eine Gefährdung für den Mitarbeitenden besteht, dann kommt die persönliche Schutzausrüstung zum Einsatz. Diese muss der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern kostenfrei zur Verfügung stellen und sie in die richtige Nutzung einweisen und stetig motivieren, diese zu tragen. Bei der Auswahl der PSA sollten die Angestellten mit einbezogen werden, da dies die Akzeptanz für das Tragen der PSA erhöhen kann.
Für Mitarbeitern bietet die kostenlos zur Verfügung gestellte PSA Schutz für ihre Gesundheit. Sie muss bestimmungsgemäß getragen werden. Sie sind für den Zustand ihrer eigenen PSA selbst verantwortlich und müssen dafür sorgen, dass sie immer in einem ordnungsgemäßen Zustand bleibt. Merkt ein Mitarbeiter, dass seine Schutzausrüstung defekt ist oder er ein Teil verloren hat, darf er seine Tätigkeit nicht fortsetzen und hat dies unverzüglich einem Vorgesetzten zu melden.
Wenn der Mitarbeiter seine erforderliche persönliche Schutzausrüstung nicht trägt, bringt er sich nicht nur in Gefahr, sondern muss damit rechnen, dass dies arbeitsrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen kann.
Für Mitarbeitern bietet die kostenlos zur Verfügung gestellte PSA Schutz für ihre Gesundheit. Sie muss bestimmungsgemäß getragen werden. Sie sind für den Zustand ihrer eigenen PSA selbst verantwortlich und müssen dafür sorgen, dass sie immer in einem ordnungsgemäßen Zustand bleibt. Merkt ein Mitarbeiter, dass seine Schutzausrüstung defekt ist oder er ein Teil verloren hat, darf er seine Tätigkeit nicht fortsetzen und hat dies unverzüglich einem Vorgesetzten zu melden.
Wenn der Mitarbeiter seine erforderliche persönliche Schutzausrüstung nicht trägt, bringt er sich nicht nur in Gefahr, sondern muss damit rechnen, dass dies arbeitsrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen kann.
So unterstützen wir Sie bei Fragen zu Schutzklassen und PSA Auswahl!
PSA ist nicht gleich PSA. Allein im Bereich von Schutz- und Sicherheitsschuhen gibt es verschiedenste Bauformen und Schutzklassen. Wir beraten Sie bestmöglich bei der Auswahl der korrekten PSA. Wir stellen Ihnen alle Informationen zur Verfügung, die Sie rund um das Thema PSA benötigen. Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit bringen viele Jahre Berufserfahrung mit und stehen Ihnen sowohl bei Fragen zur PSA - Persönliche Schutzausrüstung, der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung, als auch bei der Auswahl und Kontrolle der richtigen PSA zur Seite.
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