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Glossar

Psychische Gefährdungsbeurteilung

Psychische Gefährdungsbeurteilung

In Kürze
Seit 2013 sind psychische Gefährdungsbeurteilungen (GBpsych) gemäß ArbSchG §5 im Arbeitsschutzgesetz verankert. Dadurch sind psychische Belastungen am Arbeitsplatz ebenso zu berücksichtigen wie körperliche oder technisch-stoffliche Gefährdungen. Gemäß der Norm DIN EN ISO 10075-1 werden psychische Belastungen als alle erfassbaren Einflüsse definiert, die von außen auf den Menschen einwirken und psychische Reaktionen wie Denken, Fühlen und Wahrnehmen hervorrufen. Diese Belastungen können sowohl anregend und förderlich für Lernprozesse sein als auch zu Stress, Ermüdung oder herabgesetzter Wachsamkeit führen, je nach Art, Intensität, Dauer und individuellen Voraussetzungen der Mitarbeiter. Das Ziel der psychischen Gefährdungsbeurteilung ist es, potenzielle Arbeitsanforderungen zu identifizieren, die zu Fehlbelastungen führen können, und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um diese Belastungen zu reduzieren und die Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu stärken.
 

Berücksichtigung psychischer Belastungen - Worauf ist zu achten?

Arbeitgeber *innen sind verpflichtet, eine Beurteilung zur Ermittlung der erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen in ihren Unternehmen durchzuführen. Bei Bedarf müssen sie angemessene Maßnahmen entwickeln und umsetzen und deren Wirksamkeit überprüfen. Zusätzlich zu den Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes gibt es weitere gesetzliche Vorschriften und Regelungen, die die Berücksichtigung psychischer Belastungen fordern. Diese Anforderung findet sich beispielsweise in der Arbeitsstättenverordnung (§ 3 ArbStättV), der Betriebssicherheitsverordnung (§ 3 BetrSichV) und der Biostoffverordnung (§ 4 BioStoffV). In den technischen Regeln, die diese Verordnungen konkretisieren, werden auch Anforderungen und Empfehlungen zur Berücksichtigung psychischer Belastungen in der Gefährdungsbeurteilung beschrieben. Wichtig ist dabei zu beachten, dass psychische Gefährdungsbeurteilungen sich nicht auf die individuelle Diagnostik konzentrieren, sondern vielmehr auf die Arbeitsumgebung und -gestaltung als Ganzes. Sie sind als fortlaufender Prozess im Unternehmen zu verstehen.
 

Einbindung der Mitarbeiter bei der Gefährdungsbeurteilung -
Was ist für Arbeitgeber *innen und Arbeitnehmer *innen wichtig?

Die Inhalte und Zielsetzungen der psychischen Belastungen sowie die Anforderungen an die psychische Gefährdungsbeurteilung variieren je nach Unternehmen, Arbeitsinhalten und Arbeitstätigkeit. Im Gegensatz zu messbaren Größen, wie beispielsweise bei der Handhabung von biologischen Gefahrenstoffen, gibt es bei psychischen Belastungen keine allgemeingültigen Messwerte. Daher ist es sinnvoll, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in spezifischen Tätigkeitsgruppen in den Prozess der Erstellung der psychischen Gefährdungsbeurteilung einzubeziehen.
 
Für die Erstellung einer verpflichtenden psychischen Gefährdungsbeurteilung können branchenübergreifend folgende Anhaltspunkte als Rahmen dienen:
  • Arbeitsinhalt / Arbeitsaufgabe: Vollständigkeit der Aufgabe, Handlungsspielraum, Variabilität, Verantwortung, Qualifikation, emotionale Inanspruchnahme.
  • Arbeitsorganisation: Arbeitszeit, Arbeitsintensität, Störung/Unterbrechung, Kommunikation/Kooperation.
  • Soziale Beziehungen: Team, Kommunikation, Vorgesetzte.
  • Arbeitsumgebung: physikalisch, chemisch, Lärm, Arbeitsmittel, Informationsgestaltung.
  • Neue Formen der Arbeit: räumliche Mobilität, zeitliche Flexibilisierung.
 
Darüber hinaus können auch die Arbeitnehmer *innen wertvolle Hinweise zu psychischen Belastungen geben, indem sie beispielsweise auf folgende Aspekte hinweisen:
  • Arbeitsinhalt: Handlungsspielraum, Einfluss auf Reihenfolge der Tätigkeiten, Arbeitsmenge, Arbeitstempo, etc.
  • Arbeitsorganisation: Arbeitsintensität, Ungleichgewicht von Arbeitsmenge und verfügbarer Zeit, Planbarkeit, etc.
  • Soziale Beziehungen: Verhältnis zu Vorgesetzten, mangelnde soziale Unterstützung, Konflikte, etc.
  • Arbeitsumgebung: Lärm, Ergonomie, ungünstige Arbeitsräume, etc.
  • Neue Arbeitsformen: Zeitliche Flexibilisierung, technische Ausstattung, Kommunikation und Zusammenarbeit, etc.
 
Die Erfassung von Gefährdungen durch psychische Belastungen bei der Arbeit kann über verschiedene Methoden wie schriftliche Befragungen, Beobachtungen, Interviews oder moderierte Workshops erfolgen. Dabei ist es empfehlenswert, auf das bewährte siebenstufige Verfahren der Gefährdungsbeurteilung zurückzugreifen.
 

So unterstützen wir Sie!

Wir bieten Beratung an, um psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu erkennen und zu bewerten. Darüber hinaus stellen wir Informationen bereit über potenzielle negative Auswirkungen psychischer Belastungen am Arbeitsplatz und mögliche Maßnahmen zur Bewältigung. Zusätzlich bieten wir Expertentipps und unterstützen Sie bei der Optimierung und Weiterentwicklung Ihrer psychischen Gefährdungsbeurteilung, um die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeitenden zu fördern.
Über Unsere Leistungen erhalten Sie einen Einblick in unsere Angebote zu dem Thema EAP.