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Glossar

Schutzvorrichtung

Schutzvorrichtung

In Kürze
Bevor organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden, sind stets technische Lösungen zu finden, um Gefahren zu minimieren. Hierzu gibt es unter anderem eine Vielzahl von Schutzvorrichtungen, die sich in ihrer Schutzwirkung und den möglichen Anwendungsbereichen zum Teil stark voneinander abgrenzen. Im Rahmen einer professionellen und ganzheitlichen Gefährdungsanalyse ist die Auswahl von Schutzeinrichtungen von hoher Bedeutung.
 

Schutzmaßnahmen und Schutzvorrichtungen - Worauf ist zu achten?

Je nach Gefährdungsart gibt es unterschiedliche Schutzmaßnahmen und Schutzeinrichtungen. Dabei kann – um nur einige Beispiele zu nennen - zwischen trennenden, abweisenden und kollektiven Schutzvorrichtung unterschieden werden.
  • Trennende Schutzvorrichtungen, dienen dem Schutz vieler Beschäftigten und grenzen die Gefahr von den Mitarbeitern räumlich ab.
  • Abweisenden Schutzeinrichtung hindern Mitarbeiter daran, sich in einen gefährdeten Bereich zu begeben.
  • Kollektiven Schutzvorrichtungen, wie sichere Zugänge, Auffanggerüste und baulicher Absturzsicherungen, stellen die Sicherheit von gesamten Personengruppen sicher, wohingegen z.B. Schutzeinrichtungen an Maschinen in der Regel den einzelnen Anwender schützen.
Bei der Umsetzung von Schutzmaßnahmen ist das TOP-Prinzip ein zentraler Leitfaden.
Es steht für technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen und legt eine Rangfolge für deren Anwendung fest.
Zunächst sollen technische Lösungen gesucht werden, um Gefahren direkt am Entstehungsort zu beseitigen, wie zum Beispiel durch ergonomische Arbeitsplätze, rutschhemmende Bodenbeläge.
Reichen technische Maßnahmen nicht aus, kommen organisatorische Maßnahmen zum Einsatz, die darauf abzielen, die Exposition der Beschäftigten gegenüber Gefahren zu minimieren.
Persönliche Schutzmaßnahmen, wie PSA, sollten als letzte Option in Betracht gezogen werden, wenn andere Maßnahmen nicht umsetzbar sind oder ein Restrisiko besteht.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass alle Mitarbeiter *innen wachsam gegenüber potenziellen Gefahren sind und die Schutzausrüstung korrekt tragen.
 

Gesetzliche Regelungen für die Schutzvorrichtung - Was ist für Arbeitgeber *innen und Arbeitnehmer *innen wichtig?

Arbeitgeber *innen haben nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Verantwortung für die betriebliche Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Er hat dafür zu sorgen, dass seine Mitarbeiter *innen ihre Arbeiten ausführen können, ohne dass ihre Gesundheit in Gefahr gebracht wird. Das TOP-Prinzip spielt dabei eine zentrale Rolle, Technische Maßnahmen haben stets Vorrang vor organisatorischen oder persönlichen Schutzmaßnahmen. Bei der Auswahl von technischen Schutzvorrichtungen sollten sich Arbeitgeber von Fachkräften beraten lassen. Eine Schutzvorrichtung gilt als technische Schutzmaßnahme und kann so Ihre Mitarbeiter vor Gefahren schützen.  
Arbeitnehmer *innen müssen die vom Arbeitgeber festgelegten Maßnahmen und Schutzeinrichtungen zwingend beachten. Schutzvorrichtungen dürfen niemals außer Kraft gesetzt oder umgangen werden. Mögliche Fehler an Schutzeinrichtungen müssen Sie umgehend an Ihren Vorgesetzen melden und beheben lassen.
 

So unterstützen wir Sie!

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sifa) helfen Ihnen dabei, die Wirksamkeit der von Ihnen umgesetzten Maßnahmen zu beurteilen. Auch geben sie Ihnen Empfehlung für notwendige Schutzvorrichtungen und bieten Ihnen Schulungen und Unterweisungen zum sicheren Verhalten an,
Über Unsere Leistungen erhalten Sie einen Einblick in unsere Angebote zu den Themen Arbeitsmedizin und Arbeitssicherheit.