Online Meeting mit den Kollegen
Glossar

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt

In Kürze
Sicherheitsdatenblätter geben den Verwendern von Chemikalien sowie von gefährlichen Stoffen die wichtigsten Stoffinformationen an die Hand. Jeder Hersteller oder Inverkehrbringer von Gefahrstoffen muss Sicherheitsdatenblätter erstellen und dem Kunden zur Verfügung stellen. Die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern ist EU-weit normiert und hat einen einheitlichen Aufbau und Inhalt. Rechtliche Grundlage ist die seit 2007 in Kraft getretene REACH-Verordnung, die europaweit das Chemikalienrecht reguliert.

Sicherheitsdatenblatt - Worauf ist zu achten?

Im Sicherheitsdatenblatt finden Arbeitgeber *innen und Arbeitnehmer *innen Informationen zu:
  • Dem Verwendungsbereich des Stoffes,
  • dem Lieferanten,
  • Notrufnummern,
  • möglichen Gefahren,
  • der Einstufungen des Stoffes,
  • vorgeschriebene Kennzeichnungen,
  • die chemische Zusammensetzung und Eigenschaften des Stoffes,
  • Erste-Hilfe- und Brandbekämpfungsmaßnahmen,
  • Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung,
  • Anforderungen an Handhabung und Lagerung,
  • toxikologische Angaben,
  • Umweltbezogene Angaben,
  • Hinweise zur Entsorgung und zum Transport.
Bei der gewerblichen oder industriellen Verwendung von gefährlichen Stoffen müssen Sicherheitsdatenblätter beachtet werden. Vor allem die darin enthaltenen Informationen zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen müssen eingehalten werden. Mitarbeiter *innen, die die gefährlichen Stoffe verwenden, müssen Zugang zu den Sicherheitsdatenblättern erhalten. Im Gefahrstoffkataster muss zu sämtlichen verwendeten Gefahrstoffen die Information enthalten sein, wo das entsprechende Sicherheitsdatenblatt eingesehen werden kann. Sicherheitsdatenblätter unterliegen einer Archivierungspflicht von mindestens zehn Jahren nach der letzten Verwendung eines gefährlichen Stoffes.
 

Zentrales Dokument im Gefahrstoffmanagements - Was ist für Arbeitgeber *innen und Arbeitnehmer *innen wichtig?

Das Sicherheitsdatenblatt ist innerhalb des Gefahrstoffmanagements ein wichtiges und zentrales Dokument. Sämtliche relevante Informationen zur Verwendung, möglichen Gefahren, Umweltauswirkungen und Schutzmaßnahmen finden sich hier wieder.
Als Arbeitgeber *in müssen Sie Ihren Mitarbeiter *innen sämtliche Sicherheitsdatenblätter zur Verfügung stellen. Im Gefahrstoffkataster muss ein Verweis zu jedem Sicherheitsdatenblatt enthalten sein. Ebenso müssen Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt berücksichtigen und bewerten. Sollten Sie im Rahmen der Verwendung oder Weiterverarbeitung eines Stoffes neue Informationen über mögliche Gefahren erlangen, sind Sie dazu verpflichtet, dies dem Hersteller mitzuteilen.  
Für die Sicherheit von Arbeitnehmer *innen sind die Informationen aus dem Sicherheitsdatenblatt essenziell wichtig! Die beschriebenen Gefahren, Schutzmaßnahmen, Anforderungen an Schutzausrüstung und Informationen zum Umgang mit dem Stoff bei einer ungewollten Freisetzung etc. müssen bekannt sein und beachtet werden.
 

So unterstützen wir Sie!

Wir beraten Sie grundsätzlich zu allen Themen des Gefahrstoffmanagements. Haben Sie Fragen zu Gefahren eines Stoffes und ob die von Ihnen gewählten Schutzmaßnahmen ausreichend sind? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir unterstützen Sie ebenfalls bei der Erstellung von Gefahrstoffkatastern, indem wir Ihnen praktische Vorlagen und Tipps zur Pflege/Fortschreibung des Gefahrstoffkatasters an die Hand geben.
Über Unsere Leistungen erhalten Sie einen genaueren Einblick in unsere Angebote zu dem Thema Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin.