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Glossar

STOP-Prinzip

STOP-Prinzip

In Kürze
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilungen werden Risiken ermittelt und Schutzmaßnahmen festgelegt. Diese Schutzmaßnahmen können vielfältig sein, müssen aber mit Bedacht gewählt werden. Hierbei gilt eine sogenannte Maßnahmenhierarchie – das (S)TOP-Prinzip.
Unabhängig von der Gefahrenart ist immer zunächst zu überprüfen, ob die Gefahrenquelle substituiert – also ersetzt – werden kann. Erst danach kommen technische, dann organisatorische und zuallerletzt persönliche Schutzmaßnahmen in Frage.
 

Maßnahmen des Arbeitsschutzes - Worauf ist zu achten?

Die Reihenfolge der Maßnahmen, die im Arbeitsschutz getroffen werden müssen, um die Gefährdung für die Mitarbeiter *innen möglichst gering zu halten bzw. zu reduzieren, ist durch das (S)TOP-Prinzip festgelegt. Die Buchstaben „(S)TOP“ sind alle einzelnen Bereichen im Arbeitsschutz zugeordnet, welche von links nach rechts abgearbeitet werden müssen. Erst wenn bei einem Punkt keine weitere Anpassung mehr möglich ist, wird die Gefährdung mit dem nächsten Schritt des Prinzips weiter eingedämmt. Im Folgenden erhalten Sie eine Auflistung der vier Buchstaben, die im Namen des (S)TOP-Prinzips stellvertretend für die Maßnahmen zur Gefahreneindämmung stehen.
 
Das STOP-Prinzip in der Arbeitssicherheit

S: Substitution
Kann das Produkt/die Maschine, von der die Gefährdung ausgeht, ausgetauscht oder ersetzt werden?
Heißt z.B. ein Gefahrstoff durch weniger kritische Substanzen ersetzen oder eine leisere Maschine anschaffen.

T: Technische Maßnahmen
Hier soll die Gefährdung durch technische Maßnahmen eingedämmt werden.
Z.B. eine Lüftung bei leicht flüchtigen Gefahrstoffen oder Schallschutzwände bei Arbeitsmitteln, von denen Lärm ausgeht.

O: Organisatorische Maßnahmen
Unter die organisatorischen Maßnahmen fallen z.B. die Qualifikation und Unterweisung der Mitarbeitenden.
Aber auch eine zeitliche Befristung in bestimmten Arbeitsumgebungen (z.B. bei Lärm) oder wiederkehrende
Untersuchungen oder Schulungen von Mitarbeitenden gehören zur Arbeitsschutzorganisation.

P: Persönliche Maßnahmen
Persönliche Maßnahmen betreffen den Mitarbeitenden selbst.
Diese sollten als letzte Maßnahme getroffen werden, wenn die drei Vorherigen nicht genug bewirkt haben.
Das klassischste Beispiel zu persönlichen Schutzmaßnahmen ist die Bereitstellung von Schutzausrüstung (PSA),
die individuell vom Mitarbeitenden zu verwenden ist.

Ein kurzes Beispiel: Eine Maschine erzeugt erheblichen Lärm, der das Gehör schädigen kann. Zuallererst wird überprüft, ob die Maschine gegen eine leisere ausgetauscht werden kann. Besteht keine Alternative, ist zu überprüfen, ob eine Einhausung der Maschine möglich ist. Liefern zum Beispiel Schallschutzwände ebenfalls keinen gewünschten Schutz, ist eine Begrenzung der Expositionsdauer erforderlich. Lässt sich auch dies unternehmerisch nicht umsetzen, ist zuletzt die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung in Form von Gehörschutz zu wählen.

Prozess der Schutzmaßnahmen - Was ist für Arbeitgeber *innen und Arbeitnehmer *innen wichtig?

Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass seine Mitarbeiter *innen in einem sicheren Arbeitsumfeld arbeiten und sie selbst, ihre KollegInnen und das Produkt geschützt sind. Er ist in der Verantwortung und muss Schutzmaßnahmen immer nach dem (S)TOP-Prinzip umsetzen, wobei vor allem wichtig ist, dass persönliche Maßnahmen nur zum Einsatz kommen, wenn keine andere Maßnahme genügend Wirkung zeigt.
Der Beschäftigte kann im Prozess der Schutzmaßnahmen auch eine Hilfe sein, wenn der Arbeitgeber die Mitarbeiter *innen zum Beispiel mit in den Prozess einbezieht und sie nach ihren Ideen und Wünschen fragt. Die Mitarbeiter *innen kennen ihren Arbeitsplatz und die damit verbundenen Gefahren meist am besten. Natürlich haben sie auch die Pflicht, sich an die vorgegebenen Maßnahmen zu halten. Heißt in diesem Fall, die Sicherheitsvorrichtungen richtig nutzen, sich an organisatorische Maßnehmen wie zeitliche Begrenzungen halten oder eben die persönliche Schutzausrüstung bestimmungsgemäß tragen und pflegen.
 

Immer auf der rechtlich sicheren Seite - So unterstützen wir Sie!

Wir suchen mit Ihnen gemeinsam die richtigen und wirksamen Maßnahmen im Arbeitsschutz nach dem (S)TOP-Prinzip und helfen Ihnen dabei, auch immer auf der rechtlich sicheren Seite zu bleiben. Bei Fragen zu den einzelnen Punkten stehen wir Ihnen jederzeit bereit.

Mehr finden Sie auch auf unserer Seite Arbeitssicherheit.