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Glossar

UV-Strahlung

UV-Strahlung

Sonnenlicht und seine Schattenseiten

In Kürze

Sonnenlicht enthält gefährliche ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung), die ernsthafte gesundheitliche Schäden zur Folge haben kann. Durch konsequentes UV-Schutzverhalten, wie das Tragen persönlicher Schutzkleidung (PSA), das Auftragen von Sonnenschutz, regelmäßige Aufenthalte im Schatten und ausreichende Flüssigkeitszufuhr, kann diese Gefahr effektiv vermieden werden. Beschäftigten, die regelmäßiger Belastung durch natürliche UV-Strahlung ausgesetzt sind, muss eine entsprechende arbeitsmedizinische Vorsorge („Arbeitsmedizinische Vorsorge bei natürlicher UV-Strahlung“) angeboten werden.


Was ist eigentlich UV-Strahlung?

Die ultraviolette Strahlung (UV-Strahlung) ist ein natürlich vorkommender Bestandteil des Sonnenlichts und wird in UV-A- und UV-B-Strahlung unterteilt. Obwohl die unsichtbare, elektromagnetische UV-Strahlung nur sechs Prozent der gesamten Sonneneinstrahlung ausmacht, ist sie ohne geeignete Schutzmaßnahmen sehr gefährlich. Die Folgen von ungeschütztem Aufenthalt in der Sonne sind vielfältig und reichen von Schädigungen der Augen bis zu bösartigen Erkrankungen der Haut.

UV-A-Strahlen und ihre Auswirkungen

UV-A-Strahlen verdünnen die obere Hautschicht, trocknen sie aus und vermindern ihre Elastizität, was zu einer frühzeitigen Hautalterung führt. Außerdem sind sie länger als UV-B-Strahlen und dringen tiefer in die Haut ein, wo sie zu Zellschäden führen und infolgedessen die Entstehung von Hautkrebs fördern können. Im Gegensatz zur UV-B-Strahlung durchdringt die UV-A-Strahlung auch Fensterglas.

UV-B-Strahlen und ihre Auswirkungen

UV-B-Strahlen dringen in die Oberhaut ein. Sie sind hauptverantwortlich für Sonnenbrand und fördern Hautkrebs, Horn- und Bindehautentzündungen der Augen. Die UV-B-Strahlung durchdringt Wasser, jedoch kein Fensterglas.

 

Konsequentes UV-Schutzverhalten: Worauf ist zu achten?

Um das Gesundheitsrisiko so gering wie möglich zu halten, sollte gerade in den Sommermonaten die Mittagssonne gemieden werden. Spätestens, wenn ein Aufenthalt im Schatten nicht mehr ausreicht, um einen ausreichenden UV-Schutz zu gewährleisten, müssen Maßnahmen ergriffen werden. Wichtig für Arbeitgeber *innen ist aber auch hier, die Maßnahmenhierarche, das sogenannte STOP-Prinzip einzuhalten. Eine Substitution der Gefahrenquelle – in diesem Fall UV-Strahlung – ist demnach nicht möglich. Deshalb kommen zunächst technische, dann organisatorische und erst zuletzt personenbezogene Schutzmaßnahmen zum Einsatz. Hierzu gehört das Tragen von leichter, aber körperbedeckender Kleidung und einer geeigneten Kopfbedeckung inklusive Nackenschutzes. Außerdem wird eine Sonnenbrille zum Schutz der Augen empfohlen. Aber Achtung: Auch ein bedeckter Himmel, Schatten und Kleidung bieten keinen vollständigen Schutz vor UV-Strahlung.
Unbedeckte Haut sollte mit einem wasserfesten, allergen- und parfümfreien Sonnenschutzmittel, das mindestens einen Lichtschutzfaktor 30 (empfohlen ist 50+) aufweist, geschützt werden.

 

Sonne, aber sicher: Was ist für Arbeitgeber *innen und Arbeitnehmer *innen wichtig?

Die Stärke der Sonneneinstrahlung und damit der UV-Belastung variiert je nach Jahres- und Tageszeit. Gemessen wird sie anhand des sogenannten UV-Index (UVI), der zwischen 1 (schwach) und 11+ (extrem) liegen kann. Ab einem UV-Index von 3 ist ein UV-Schutz erforderlich. Generell gilt: Je höher die Sonne steht, desto intensiver ist die Sonneneinstrahlung.



Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, deren Beschäftigte "Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag" (AMR 13.3) ausüben, müssen ihren Angestellten die „arbeitsmedizinische Vorsorge bei natürlicher UV-Strahlung“ anbieten.

 

So unterstützen wir Sie!

Im Rahmen unseres hybriden Betreuungsmodells bieten wir Ihnen alle arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Eignungen gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Diese Vorsorgen und Eignungen sind ein Teil der Gefährdungsbeurteilung, bei der unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit Sie gern unterstützen. Bei allen Fragen zum Thema UV-Schutz und zu passenden Vorsorgen („Arbeitsmedizinische Vorsorge bei natürlicher UV-Strahlung“) stehen unsere medizinischen Expert *innen Ihnen jederzeit telearbeitsmedizinisch zur Verfügung und helfen Ihnen sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Einen Überblick über unsere Leistungen im Bereich der Vorsorgen und Eignungen finden Sie auf unserer Seite Arbeitsmedizin - Vorsorgen & Eignungen sowie auf unserer Seite Arbeitssicherheit – Gefährdungsbeurteilungen.