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Glossar

Wunschvorsorge

Wunschvorsorge

In Kürze
Bei der Wunschvorsorge handelt es sich um eine Vorsorge, welche sich der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber wünschen kann.
Wunschvorsorgen zählen wie Pflichtvorsorge und Angebotsvorsorge zur Arbeitsmedizin und sollen arbeitsbedingte Erkrankungen vorbeugen.

Worauf ist zu achten?

Wunschvorsorgen können von den Mitarbeitern explizit gewünscht werden, sofern nicht ausgeschlossen werden kann, dass aufgrund der Gefährdungsbeurteilung und der ggf. getroffenen Schutzmaßnahmen keine gesundheitlichen Schäden zu erwarten sind.

Was ist für Arbeitgeber *innen und Arbeitnehmer *innen wichtig?

Wenn der Mitarbeiter möchte, kann er sich von seinem Arbeitgeber in regelmäßigen Abständen tätigkeitsbezogene Untersuchungen wünschen. Diesem Wunsch hat der Arbeitgeber nachzukommen und seinen Mitarbeitern diese zu ermöglichen.
 
So unterstützen wir Sie!
In unserem Onlineportal bieten wir Ihren Mitarbeiter *innen eine Vielzahl an arbeitsmedizinischen Wunschvorsorgen an, die zu jeder Zeit flexibel genutzt werden können.
Mehr zu den anderen beiden Vorsorgen, der Pflichtvorsorge und der Angebotsvorsorge erfahren Sie in den entsprechenden Glossareinträgen oder auf unserer Seite Arbeitsmedizin - Vorsorge & Eignung.