Basisversorgung Arbeitsmedizin
Die Basis, auf die Sie bauen können!
Basisversorgung Arbeitsmedizin
In Unternehmen spielt die Gesundheit der Beschäftigten eine wichtige Rolle.
Die Ziele der Arbeitsmedizin umfassen die Förderung und Erhaltung der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit Ihrer Mitarbeiter *innen.
Unsere Betriebsärzte und Betriebsärztinnen unterstützen Sie dabei und sorgen dafür, dass Sie den Grundstein setzen, um die rechtlichen Vorgaben zu erfüllen.
Das bieten wir in diesem Modul
Allgemeine Aufgaben der Arbeitsmedizin
Setzen Sie den Grundstein, um den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen
Setzen Sie den Grundstein, um den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen
Zertifikat zur betriebsärztlichen Betreuung
Unmittelbares Betreuungszertifikat
Unmittelbares Betreuungszertifikat
Fester betriebsärztlicher Ansprechpartner
Persönlich zugewiesenen Betriebsarzt oder Betriebsärztin
Persönlich zugewiesenen Betriebsarzt oder Betriebsärztin
Arbeitsmedizinische Inhalte der Grundbetreuung
Online-Schulungsplattform, Inhalt nach DGUV-V2
Online-Schulungsplattform, Inhalt nach DGUV-V2
Schulungsnachweise zur Grundbetreuung
Schulungsnachweise zum Download für Arbeitgeber *innen und Beschäftigte
Schulungsnachweise zum Download für Arbeitgeber *innen und Beschäftigte
Teilnahme an ASA-Sitzungen
4 x jährliche Teilnahme an den ASA-Sitzungen (nach § 11 ASiG)
4 x jährliche Teilnahme an den ASA-Sitzungen (nach § 11 ASiG)
Kostenfreie Hotline
Hotline für alle Fragen zur Arbeitsmedizin
Hotline für alle Fragen zur Arbeitsmedizin
Jährlicher Compliance-Check
Kontrolle der Rechtssicherheit der arbeitsmedizinischen Betreuung
Kontrolle der Rechtssicherheit der arbeitsmedizinischen Betreuung
DGUV-V2-Jahresbericht
Erstellung Ihres Jahresberichts auf Anfrage
Erstellung Ihres Jahresberichts auf Anfrage
Gesundheitskampagnen
4 x jährlich Kampagnen zu aktuellen Themen
4 x jährlich Kampagnen zu aktuellen Themen
Rechtliche Anforderungen für Ihr Unternehmen
Die Anforderungen an Unternehmen hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Betreuung sind in vielen Gesetzen und Verordnungen wie dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) sowie den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (insbesondere Vorschrift 2; DGUV-V2) geregelt. Diese Anforderungen gelten in der Regel bereits ab dem ersten Beschäftigten. Je mehr Mitarbeiter *innen ein Unternehmen hat, umso höher sind die Anforderungen. Theoretisch haben Unternehmen die Möglichkeit, Betriebsärzt *innen fest anzustellen, freiberufliche Ärzte oder Ärztinnen zu beauftragen oder die Dienste eines externen arbeitsmedizinischen Dienstes in Anspruch zu nehmen. Aufgrund des zunehmenden Mangels an Betriebsärzten und Betriebsärztinnen entscheiden sich inzwischen die meisten Unternehmen für einen externen arbeitsmedizinischen Dienst.
Unser Leistungsbaustein „Basisbetreuung Arbeitsmedizin“ hilft Ihnen insbesondere die Anforderungen aus ASiG und DGUV-V2 umzusetzen.
Hier erhalten Sie ein kurzen Einblick in einen unserer Content Flyer zum Thema „Gesundheit im Alltag“.
Vorteile für Ihr Unternehmen
Präventiv
Schnell
Deutschlandweit
Unkompliziert
Bewährt