Schulungen können, dank digitaler Endgeräte überall stattfinden

Basisversorgung Arbeitssicherheit

Das kleine 1x1 der Arbeitssicherheit

Basisversorgung Arbeitssicherheit

Sie wollen Ihren Beschäftigten einen sicheren Arbeitsplatz bieten und die gesetzlichen Regelungen der Arbeitssicherheit umsetzen?

Das Ziel der Arbeitssicherheit ist es, die Sicherheit im Unternehmen und den Schutz der Mitarbeiter *innen zu sichern. Dazu sieht das Gesetz die Unterstützung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, auch Sicherheitsfachkraft (Sifa) genannt, vor.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen Sie dabei und sorgen dafür, dass Sie im Bereich der Arbeitssicherheit sicher aufgestellt sind.

Das bieten wir in diesem Modul

Description of image
Allgemeine Aufgaben der Arbeitssicherheit
Setzen Sie den Grundstein, um den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen
 
Description of image
Zertifikat zur sicherheitstechnischen Betreuung
Umgehendes Betreuungszertifikat
 
Description of image
Feste Sicherheitsfachkraft
Persönlich zugewiesene Sicherheitsfachkraft für Ihr Unternehmen
 
Description of image
Sicherheitstechnische Inhalte der Grundbetreuung
Online-Schulungsplattform, Inhalt nach DGUV-V2
 
Description of image
Schulungsnachweise zur Grundbetreuung
Schulungsnachweise zum Download für Arbeitgeber *innen und Beschäftigte
 
Description of image
Teilnahme an ASA-Sitzungen
4 x jährliche Teilnahme an den ASA-Sitzungen (nach § 11 ASiG)
 
Description of image
Kostenfreie Hotline
Hotline für alle Fragen zur Arbeitssicherheit
 
Description of image
Jährlicher Compliance-Check
Kontrolle der Rechtssicherheit der sicherheitstechnischen Betreuung
 
Description of image
DGUV-V2-Jahresbericht
Erstellung Ihres Jahresberichts auf Anfrage
 
Description of image
Gesund- und Sicherheitskampagnen
4 x jährlich Kampagnen zu aktuellen Themen
 

Rechtliche Anforderungen für Unternehmen

 

Die gesetzlichen Anforderungen zur arbeitssicherheitstechnischen Betreuung für Unternehmen sind durch eine Vielzahl von Gesetzen wie dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (insbesondere Vorschrift 2; DGUV-V2) genau festgelegt. Diese rechtlichen Anforderungen sind in der Regel ab dem ersten Mitarbeiter *in gültig und erhöhen sich mit zunehmender Anzahl der Mitarbeiter *innen. Dazu zählt auch die Verpflichtung, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich zu bestellen. Den meisten Unternehmen fällt es aufgrund des zunehmenden Mangels an Fachkräften für Arbeitssicherheit schwer, eine praxisorientierte Beratung im Bereich der Arbeitssicherheit zu erhalten.

Mit unserem Leistungspaket „Basisbetreuung Arbeitssicherheit“ unterstützen wir Sie bei grundlegenden Aufgaben im Bereich der Arbeitssicherheit und insbesondere dabei, die Anforderungen aus ASiG und DGUV-V2 umzusetzen.

PDF Download zum Thema KMR Gefahrstoffe im Arbeits- und Gesundheitsschutz

Hier erhalten Sie ein kurzen Einblick in einen unserer Content Flyer zum Thema „Gefahrstoffe“.

Vorteile für Ihr Unternehmen

Spezialisiert
Etabliert
Visionär
Sicher
Kundenorientiert

Sie möchten weitere Leistungen in der Arbeitssicherheit buchen? Wir bieten Ihnen individuelle Lösungen für Ihre Arbeitssicherheit: