G-Untersuchungen heute
Obwohl die G-Untersuchungen als verbindliche Rechtsgrundlage nicht mehr existieren, werden die entsprechenden Nummern (z.B. G25) im Alltag häufig noch verwendet. Sie dienen heute als eine Art Kurzbezeichnung für bestimmte Untersuchungsbereiche.
- Handlungsanleitung für Betriebsärzte: Die G-Grundsätze haben ihre Bedeutung als Handlungsanleitung für Betriebsärzte beibehalten. Sie liefern wertvolle Hinweise für die Durchführung von arbeitsmedizinischen Untersuchungen.
- Individuelle Ausgestaltung: Die konkrete Gestaltung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist heute flexibler und kann individuell auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmer und des Unternehmens zugeschnitten werden.
Die G-Untersuchungen haben sich von verbindlichen Vorschriften zu freiwilligen Angeboten entwickelt. Der Fokus hat sich von der reinen Überprüfung der Eignung hin zu einer ganzheitlichen Gesundheitsförderung verschoben. Die ArbMedVV bietet den Rahmen für eine moderne arbeitsmedizinische Vorsorge, die die Gesundheit der Arbeitnehmer schützt und fördert.
Frühe Erkennung berufsbedingter Krankheiten
Untersuchungen zur Eignung für bestimmte Tätigkeiten
Wie wird das Risiko am Arbeitsplatz eingeschätzt?
Arbeitsmedizinische Vorsorgen rechtskonform umsetzen
G20, G25 und G37 Untersuchung im Überblick
Grundsätzlich lassen sich G-Untersuchungen in die Klassen "Vorsorge" und "Eignungen" unterteilen. Die auszuwählende Klasse steht hierbei in Abhängigkeit zu dem jeweiligen Tätigkeitsbereich am Arbeitsplatz im Unternehmen. Zu den beliebtesten Untersuchungen zählen hierbei die G20 (Vorsorge), G25 (Eignungen) und G37 (Vorsorge) Untersuchungen.
- Tätigkeitsbezogene Anamnese
- Tätigkeitsbezogene Untersuchung:
- z.B. Herz-/ Kreislauf
- z.B. Stoffwechsel
- Perimetrie
- Noctumetrie
- Sehtest / Hörtest
- Medizinische Anamnese
- Arbeitsanamnese
- Informationen zur Gesundheitsvorsorge
- Visusprüfung (Sehschärfe)
- Prüfung des Kontrastsehens
- Ärztliche Beratung
- Medizinische Anamnese
- Arbeitsanamnese
- Sehschärfe
- Räumliches Sehen
- Zentrales Gesichtsfeld
- Augenbeweglichkeit
- Farberkennung
- Medizinische Anamnese
- Arbeitsanamnese
- Informationen zur Gesundheitsvorsorge
- Visusprüfung (Sehschärfe)
- Prüfung des Kontrastsehens
- Ärztliche Beratung
Alle G-Untersuchungen für Ihr Unternehmen aus einer Hand
Mit dem Werksarztzentrum Deutschland sparen Sie Zeit und Nerven. Wir kümmern uns um die komplette arbeitsmedizinische Vorsorge für Ihre Mitarbeiter. Einfach, schnell und zuverlässig. Größere Mitarbeiterzahl? Kein Problem! Wir organisieren und koordinieren mit Ihnen gemeinsam alle erforderlichen G-Untersuchungen für Ihr Unternehmen. So haben Sie mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft.
Vorsorge und Eignung
Gemäß dem Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) führen wir arbeitsmedizinische Vorsorgen sowie arbeitsmedizinische Eignungen durch. Diese können häufig vollstaändig digital erfolgen und können auf Wunsch durch Untersuchengen bei Ihnen vor Ort ergänzt werden. Unser digital und telearbeitsmedizinische aufgebauter Service ermöglicht es Ihnen eine schnelle und einfache Zuweisung und Durchführung der Vorsorgen und Eignungen vorzunehmen.
Keine langen Wartezeiten oder Wege mehr. Sie können jederzeit, egal von wo, Ihren Mitarbeitenden Vorsorgen & Eignungen zuweisen. Die Mitarbeitenden können diese dann direkt ortsunabhängig online durchführen. Alle Dokumente stehen zeitnah zum Download über unser Online-Portal für Sie und Ihre Mitarbeitenden zur Verfügung.
Für einen schnellen Arbeitseinstieg und einen sicheren Arbeitsalltag.
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge
Digital und vor Ort möglich
Digitale Bescheinigungen & Vorsorgekartei
Sprachliche Barrieren überwinden
Von den verbindlichen Grundsätzen zur freiwilligen Vorsorge
Die G-Untersuchungen, benannt nach den "Grundsätzen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung", waren lange Zeit ein fester Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge in Deutschland. Sie dienten dazu, die gesundheitliche Eignung von Arbeitnehmern für bestimmte Tätigkeiten zu überprüfen und mögliche arbeitsbedingte Gesundheitsrisiken frühzeitig zu erkennen.
Die Entwicklung im Überblick:
- Verbindliche Grundlage: Bis 2008 waren die G-Untersuchungen die verbindlichen Richtlinien für betriebsärztliche Untersuchungen. Sie definierten, welche Untersuchungen bei welchen Tätigkeiten durchzuführen waren.
- Fokus auf Eignung: Im Mittelpunkt stand die Frage, ob ein Arbeitnehmer gesundheitlich in der Lage war, seine Tätigkeit auszuüben. Dabei wurden verschiedene Faktoren wie Sehschärfe, Hörvermögen oder die Lungenfunktion überprüft.
- Vielfältige Untersuchungsarten: Es gab eine Vielzahl von G-Untersuchungen, die jeweils für bestimmte Tätigkeitsbereiche oder Gefährdungslagen entwickelt wurden. Beispiele sind G20 (Lärm), G24 (Haut), G25 (Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten) oder G41 (Arbeiten in Höhen).
Die Wende: Einführung der ArbMedVV
Im Jahr 2008 trat die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Kraft. Diese Verordnung löste die G-Untersuchungen ab und schob die Prävention in den Vordergrund.
- Neuer Fokus: Anstatt auf die Überprüfung der Eignung legte die ArbMedVV den Schwerpunkt auf die individuelle Beratung und Aufklärung der Arbeitnehmer.
- Freiwilligkeit: Die Untersuchungen wurden nicht mehr zwingend vorgeschrieben, sondern wurden zu einem Angebot des Arbeitgebers.
- Ganzheitlicher Ansatz: Die arbeitsmedizinische Vorsorge sollte die Arbeitnehmer über mögliche Gesundheitsrisiken aufklären und ihnen Möglichkeiten zur Gesundheitsförderung aufzeigen.
G-Untersuchungen heute: Handlungsanleitung statt Verordnung
Obwohl die G-Untersuchungen als verbindliche Rechtsgrundlage nicht mehr existieren, werden die entsprechenden Nummern (z.B. G25) im Alltag häufig noch verwendet. Sie dienen heute als eine Art Kurzbezeichnung für bestimmte Untersuchungsbereiche.
- Handlungsanleitung für Betriebsärzte: Die G-Grundsätze haben ihre Bedeutung als Handlungsanleitung für Betriebsärzte beibehalten. Sie liefern wertvolle Hinweise für die Durchführung von arbeitsmedizinischen Untersuchungen.
- Individuelle Gestaltung: Die konkrete Gestaltung der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist heute flexibler und kann individuell auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmer und des Unternehmens zugeschnitten werden.
Fazit:
Die G-Untersuchungen haben sich von verbindlichen Vorschriften zu freiwilligen Angeboten entwickelt. Der Fokus hat sich von der reinen Überprüfung der Eignung hin zu einer ganzheitlichen Gesundheitsförderung verschoben. Die ArbMedVV bietet den Rahmen für eine moderne arbeitsmedizinische Vorsorge, die die Gesundheit der Arbeitnehmer schützt und fördert.
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